Peace and Conflict Studies
- Abschluss: Master
- Sachgebiet(e): Politikwissenschaft
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Englisch
- Studienform(en): Vollzeitstudium, Teilzeitstudium
- Standort(e): Magdeburg
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
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Universitätsplatz 2
39106 Magdeburg
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Fax: 0391 67-11156
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Abschluss eines Erststudiums in sozial- und kulturwissenschaftlichen Studiengängen im Umfang von mind. 180 ECTS mit sehr gutem oder gutem Abschluss. Von den 180 ECTS müssen mind. 30 ECTS im sozialwissenschaftlichen Bereich absolviert worden sein.
Nachweis von Englischkenntnissen auf C 1-Niveau nach dem gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen durch ein Zertifikat oder ein Äquivalent. Bei nicht-deutschsprachigen Bewerberinnen und Bewerbern sind zusätzlich Deutschkenntnisse auf dem Niveau der DSH 2-Prüfung nachzuweisen.
Nachweis einschlägiger studien- oder berufsbezogener Auslandserfahrung von mindestens dreimonatiger Dauer.
Voraussetzung für die Zulassung ist schließlich ein aussagekräftiges Motivationsschreiben in deutscher oder englischer Sprache von 3 Seiten. Dieses soll mindestens die folgenden Ausführungen beinhalten: Begründung der Wahl des Studienfaches und des Studienortes; Darlegung der fachlich relevanten Studienschwerpunkte; angestrebte Berufswahl.
- Nächste Vorlesungszeit:
-
14.10.2024 - 31.01.2025
- Aktuelle Anmeldungsfrist:
-
15.05.2024 - 15.09.2024
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
15.05.2024 - 15.09.2024
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
15.05.2024 - 15.09.2024
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Abschluss eines Erststudiums in sozial- und kulturwissenschaftlichen Studiengängen im Umfang von mind. 180 ECTS mit sehr gutem oder gutem Abschluss. Von den 180 ECTS müssen mind. 30 ECTS im sozialwissenschaftlichen Bereich absolviert worden sein.
Nachweis von Englischkenntnissen auf C 1-Niveau nach dem gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen durch ein Zertifikat oder ein Äquivalent. Bei nicht-deutschsprachigen Bewerberinnen und Bewerbern sind zusätzlich Deutschkenntnisse auf dem Niveau der DSH 2-Prüfung nachzuweisen.
Nachweis einschlägiger studien- oder berufsbezogener Auslandserfahrung von mindestens dreimonatiger Dauer.
Voraussetzung für die Zulassung ist schließlich ein aussagekräftiges Motivationsschreiben in deutscher oder englischer Sprache von 3 Seiten. Dieses soll mindestens die folgenden Ausführungen beinhalten: Begründung der Wahl des Studienfaches und des Studienortes; Darlegung der fachlich relevanten Studienschwerpunkte; angestrebte Berufswahl.
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- Nächste Vorlesungszeit:
-
14.10.2024 - 31.01.2025
- Aktuelle Anmeldungsfrist:
-
15.05.2024 - 15.09.2024
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
15.05.2024 - 15.09.2024
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
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15.05.2024 - 15.09.2024
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