Informatik
- Abschluss: Master of Science (M. Sc.)
- Sachgebiet(e): Informatik
- Regelstudienzeit: 3 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Vollzeitstudium, Duales Studium, Praxisintegrierend, Teilzeitstudium
- Standort(e): Rosenheim
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
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Hochschulstraße 1
83024 Rosenheim
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Die Zulassung zum Masterstudiengang wird durch einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss mit überdurchschnittlichem Ergebnis in der Informatik oder einem verwandten Gebiet an der Hochschule Rosenheim oder durch einen dazu gleichwertigen Abschluss an einer deutschen oder ausländischen Hochschule nachgewiesen.
Bewerber für den Masterstudiengang müssen neben den oben genannten Zulassungsvoraussetzungen ihre Begabung und Eignung durch das Bestehen einer Eignungsfeststellung nachweisen. Zur Eignungsfeststellung können auch besonders geeignete Bewerber zugelassen werden, insbesondere, wenn sie zu einem Masterstudium der Informatik an einer anderen deutschen Hochschule zugelassen werden können.
Zulassungsvoraussetzung für das Masterstudium sind auch ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift, die mindestens denen entsprechen, die durch ein Bachelorstudium der Informatik an der Hochschule Rosenheim nachgewiesen werden.
- Weitere Sprachen:
- Englisch
- Nächste Vorlesungszeit:
-
01.10.2024 - 15.01.2025Weitere Informationen unter
https://www.th-rosenheim.de/home/infos-fuer/studierende/studienorganisation/termine-fristen/
- Aktuelle Anmeldungsfrist:
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Die Zulassung zum Masterstudiengang wird durch einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss mit überdurchschnittlichem Ergebnis in der Informatik oder einem verwandten Gebiet an der Hochschule Rosenheim oder durch einen dazu gleichwertigen Abschluss an einer deutschen oder ausländischen Hochschule nachgewiesen.
Bewerber für den Masterstudiengang müssen neben den oben genannten Zulassungsvoraussetzungen ihre Begabung und Eignung durch das Bestehen einer Eignungsfeststellung nachweisen. Zur Eignungsfeststellung können auch besonders geeignete Bewerber zugelassen werden, insbesondere, wenn sie zu einem Masterstudium der Informatik an einer anderen deutschen Hochschule zugelassen werden können.
Zulassungsvoraussetzung für das Masterstudium sind auch ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift, die mindestens denen entsprechen, die durch ein Bachelorstudium der Informatik an der Hochschule Rosenheim nachgewiesen werden.
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- Nächste Vorlesungszeit:
-
01.10.2024 - 15.01.2025Weitere Informationen unter
https://www.th-rosenheim.de/home/infos-fuer/studierende/studienorganisation/termine-fristen/
- Aktuelle Anmeldungsfrist:
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
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