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Studienprofil
Zwei-Fach-Bachelor
Komparatistik / Vergleichende Literatur- und Kulturwissenschaft
Universität Paderborn
Ein Angebot der Universität Paderborn. Für den Inhalt ist die Hochschule verantwortlich.
Steckbrief
- Abschluss:
- Zwei-Fach-Bachelor
- Sachgebiet(e):
- Kulturwissenschaft
- Regelstudienzeit:
- 6 Semester
- Hauptunterrichtssprache:
- Deutsch
- Studienform(en):
- Vollzeitstudium
- Standort(e):
- Paderborn
Weitere basisinformationen
Zulassung & Bewerbung
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- In den Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang kann nur eingeschrieben werden wer kumulativ
1. das Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine oder einschlägig fachgebundene Hochschulreife), oder nach Maßgabe einer Rechtsverordnung das Zeugnis der Fachhochschulreife oder einen durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannten Vorbildungsnachweis oder die Voraussetzungen für in der beruflichen Bildung Qualifizierte besitzt oder die Voraussetzungen der Bildungsausländerhochschulzugangsverordnung erfüllt.
2. als Studienbewerberin oder Studienbewerber, die ihre bzw. der seine Zugangsvoraussetzungen nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben hat, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache besitzt. Es bedarf eines Nachweises der sprachlichen Studierfähigkeit für die uneingeschränkte Zulassung oder Einschreibung zu allen Studiengängen. Näheres regelt die Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang an der Universität Paderborn in der jeweils geltenden Fassung.
3. die weiteren Zugangsvoraussetzungen der fachspezifischen Bestimmungen erfüllt.
Über die in § 8 der allgemeinen Bestimmungen genannten Zugangsvoraussetzungen hinaus setzt das Studium im Fach Komparatistik/Vergleichende Literatur- und Kulturwissenschaft im Rahmen des Zwei-Fach-Bachelor-Studiengangs Fremdsprachenkenntnisse in Englisch auf dem Niveau B 2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) voraus. Der Nachweis der Sprachkenntnisse ist Voraussetzung für die Einschreibung. Des Weiteren werden Kenntnisse in einer der romanischen Sprachen Französisch, Spanisch oder Italienisch auf dem Niveau B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) vorausgesetzt. Die Sprachkenntnisse in der romanischen Sprache sollten vor Einschreibung vorliegen. Spätestens zur Anmeldung der Aufbaumodule muss der Nachweis der Fremdsprachenkenntnisse in der romanischen Sprache erbracht werden. Der Nachweis ist dem zuständigen Fachkoordinator vorzulegen und Voraussetzung für die Teilnahme an den Aufbaumodulen.
(2) Die Englischkenntnisse können insbesondere nachgewiesen werden durch Abiturzeugnis, auf dem das Niveau B2 ausgewiesen ist oder durch TOEFL (internet-based, 87 Punkte), IELTS (5.5), Cambridge ESOL (FCE) oder Unicert II. Die Französischkenntnisse können insbesondere nachgewiesen werden durch Abiturzeugnis, auf dem das Niveau B1 ausgewiesen ist oder durch das Zertifikat DELF B1 (niveau indépendant) bzw. Unicert I. Die Spanischkenntnisse können insbesondere nachgewiesen werden durch Abiturzeugnis, auf dem das Niveau B1 ausgewiesen ist oder durch das Zertifikat DELE B1 (nivel inicial) bzw. Unicert I. Die Italienischkenntnisse können insbesondere nachgewiesen werden durch Abiturzeugnis, auf dem das Niveau B1 ausgewiesen ist oder durch das Zertifikat CELI 2-B1 bzw. Unicert I.
Das vorgelegte Zertifikat darf nicht älter als maximal zwei Jahre sein, gerechnet ab Beginn des Semesters, zu dem die Einschreibung oder erste Belegung eines Aufbaumoduls erfolgt.
Themenschwerpunkte
Leider liegen uns keine weiteren Informationen vor.
Fristen & Termine
Wintersemester
- Vorlesungszeit:
-
02.11.2020 - 12.02.2021Vorlesungszeit für Studierende ab dem 2. Semester aufwärts: 26.10.2020 - 12.02.2021
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Informationen beim Studierendensekretariat
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Informationen beim International Office
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Informationen beim Studierendensekretariat
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Informationen beim International Office
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Informationen beim Studierendensekretariat
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Informationen beim International Office
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Informationen beim Studierendensekretariat
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Informationen beim International Office
Sommersemester
- Vorlesungszeit:
-
12.04.2021 - 23.07.2021
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
- Studienanfänger:
-
01.12.2020 - 21.03.2021
- Hochschulwechsler:
-
01.12.2020 - 21.03.2021
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Informationen beim International Office
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Informationen beim International Office
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
01.12.2020 - 15.03.2021
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Informationen beim International Office
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Informationen beim Studierendensekretariat
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Informationen beim Studierendensekretariat
Sonstiges
Anmerkung:
kann nur mit einem weiteren Fach im Rahmen des Zwei-Fach-Bachelor-Studiengangs belegt werden
Studieren ohne Abitur:
- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung in Verbindung mit- Beratungsgespräch an der Hochschule
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung in Verbindung mit- Beratungsgespräch an der Hochschule
Kontakt Hochschule
Weitere Informationen / Services:
www.uni-paderborn.de
Diese Informationen werden durch Zugriff auf den HOCHSCHULKOMPASS der HRK erzeugt.
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