Rechtliche Betreuung
- Studienfeld(er): Beratung
- Startdatum: Sommer- und Wintersemester
- Regelstudienzeit: 7 Semester
- Studienform(en): Berufsbegleitendes Studium, Fernstudium
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
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Quellen: HeyStudium-Anschlussfragebogen der CHE-Studierendenbefragung, HeyStudium User:innen-Befragung
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Um zum Fernstudium Bachelor Rechtliche Betreuung zugelassen zu werden, ist eine der folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:
1. allgemeine Hochschulreife
2. fachgebundene Hochschulreife
3. Fachhochschulreife
Zulassung ohne Hochschulreife
Die Zulassung ohne Hochschulreife ist mit einer als gleichwertig anerkannten
Aufstiegsfortbildung (z.B. Fachwirt, Betriebswirt o. ä.) bzw. durch die Hochschulzugangsprüfung für Berufstätige (HZP) möglich. Die erfolgreiche Teilnahme an der HZP berechtigt auch ohne allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife zum Studium an der Hochschule Wismar.
- Nächste Vorlesungszeit:
-
02.03.2026 - 21.06.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.12.2026 - 15.01.2027Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen und gesonderte Zugangsvoraussetzungen für den gewählten Studiengang. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.12.2026 - 15.01.2027Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen und gesonderte Zugangsvoraussetzungen für den gewählten Studiengang. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.
Außerdem gilt folgendes: Eignungsprüfung in Form einer Zugangsprüfung zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Um zum Fernstudium Bachelor Rechtliche Betreuung zugelassen zu werden, ist eine der folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:
1. allgemeine Hochschulreife
2. fachgebundene Hochschulreife
3. Fachhochschulreife
Zulassung ohne Hochschulreife
Die Zulassung ohne Hochschulreife ist mit einer als gleichwertig anerkannten
Aufstiegsfortbildung (z.B. Fachwirt, Betriebswirt o. ä.) bzw. durch die Hochschulzugangsprüfung für Berufstätige (HZP) möglich. Die erfolgreiche Teilnahme an der HZP berechtigt auch ohne allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife zum Studium an der Hochschule Wismar.
- Nächste Vorlesungszeit:
-
02.03.2026 - 21.06.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.12.2026 - 15.01.2027Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen und gesonderte Zugangsvoraussetzungen für den gewählten Studiengang. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.12.2026 - 15.01.2027Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen und gesonderte Zugangsvoraussetzungen für den gewählten Studiengang. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.
- Studienbeitrag:
- 1990.00 EUR / Semester
- Studienbeitrag (Bemerkung):
- ja
- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung in Verbindung mit- Eignungsprüfung
- Anmerkung:
- Eignungsprüfung in Form einer Zugangsprüfung zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung
- Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
- Zur Internetseite