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Studiengangsprofil

Immobilienwirtschaft

Bachelor of Science
Regensburg
Dein SIT-Match
Short-Facts
  • Abschluss: Bachelor of Science
  • Sachgebiet(e): Betriebswirtschaftslehre, Finanzwirtschaft, Versicherungswirtschaft, Volkswirtschaftslehre
  • Regelstudienzeit: 6 Semester
  • Hauptunterrichtssprache: Deutsch
  • Studienform(en): Vollzeitstudium
  • Standort(e): Regensburg
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Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Kontakt
Hochschulstandort
Universität Regensburg
Universitätsstraße 31
93053 Regensburg
Tel: 0941 943-01
Fax: 0941 943-2305
Weitere Informationen / Services:
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Immobilienwirtschaft studiere?

Beim Studiengang Immobilienwirtschaft an der Universität Regensburg handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Bachelor of Science

Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?

Das Sachgebiet des Studiengangs ist Betriebswirtschaftslehre, Finanzwirtschaft, Versicherungswirtschaft, Volkswirtschaftslehre.

Wie lange dauert das Studium?

Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 36 Monate.

In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch und Englisch statt.

In welcher Form wird das Studium Immobilienwirtschaft angeboten?

Das Studium wird als Vollzeitstudium in Regensburg angeboten.

Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Lehrveranstaltungen werden in Regensburg angeboten.

Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?

Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.

Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?

Der Studiengang Immobilienwirtschaft hat eine örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC.

Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Immobilienwirtschaft zu studieren?

Für das Studium des Fachs Immobilienwirtschaft gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Es gelten die allgemeine Zugangsvoraussetzungen.

Hochschulzugangsberechtigung oder Hochschulzugang für qualifiziert Berufstätige nach Art. 45 BayHSchG.

Bei Bewerbern/Bewerberinnen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse, zu erbringen in Form der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (Niveaustufe DSH-2) oder einer äquivalenten Prüfung.

Welche Themenschwerpunkte gibt es?

Themenschwerpunkte im Studienfach Immobilienwirtschaft sind:

Schwerpunkte:
Architektur, Bauingenieurwesen, Grundlagen BWL, Grundlagen Privatrecht, Grundlagen VWL, Grundlagen Wirtschaftsinformatik, Immobilienfinanzierung, Immobilienmanagement, Immobilienökonomie, Immobilienrecht, - steuern, Mathematik und Statistik
Weitere Sprachen:
Englisch

Wann kann ich mich bewerben?

Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:

Wintersemester
Vorlesungszeit:
16.10.2023 - 09.02.2024
Vorlesungsfrei am: 1.11.2023 und in der Zeit 24.12.2023 bis 7.1.2024
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
In den meisten Studiengängen (ohne NC) kann ohne vorherige Bewerbung eine Einschreibung erfolgen. Frist in diesen Fällen bis 30.9.2023


Achtung: In einigen grundständigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren. Nähere Informationen zu den einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und unter: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
Hochschulwechsler:
In den meisten Studiengängen (ohne NC) kann ohne vorherige Bewerbung eine Einschreibung erfolgen. Frist in diesen Fällen bis 30.9.2023

Achtung: In einigen grundständigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren. Nähere Informationen zu den einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und unter: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
Hochschulwechsler:
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
International Studierende aus der Europäischen Union:
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.


Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.

Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
Bewerbung erfolgt teilweise über Campus-Portal SPUR.

Weiterführende Studiengänge (Master) nur im Bereich der Psychologie zweistufiges Verfahren: neben Eignungsverfahren auch örtliche Zulassungsbeschränkung
Hochschulwechsler:
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen: Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.

Bewerbung erfolgt teilweise über Campus-Portal SPUR.

Weiterführende Studiengänge (Master) nur im Bereich der Psychologie zweistufiges Verfahren: neben Eignungsverfahren auch örtliche Zulassungsbeschränkung
International Studierende aus der Europäischen Union:
Eignungsverfahren in weiterführenden Studiengängen (Master) mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Fristen siehe Webseite des Studiengangs und siehe jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnung.
Master in der Psychologie zweistufiges Verfahren: neben Eignungsverfahren auch örtliche Zulassungsbeschränkung

Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Eignungsverfahren in weiterführenden Studiengängen (Master) mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Fristen siehe Webseite des Studiengangs und siehe jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnung.
Master in der Psychologie zweistufiges Verfahren: neben Eignungsverfahren auch örtliche Zulassungsbeschränkung

Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/

Sommersemester
Vorlesungszeit:
15.04.2024 - 19.07.2024
Vorlesungsfrei am 21. Mai 2024
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Einschreibung in 1. Fachsemester ist nur möglich, wenn der Studiengang im Sommersemester startet.
Bitte beachten: In einigen grundständigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren.
Nähere Informationen zu den einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und
hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
Hochschulwechsler:
Achtung: In einigen grundständigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren. Nähere Informationen zu den einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und unter: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
International Studierende aus der Europäischen Union:
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/

Zur Einschreibung in 1. Fachsemester sowie zur teilweise erforderlichen Eignungsprüfung oder Eignungsfeststellungsverfahren: siehe oben
Informationen zu Eignungsprüfung/Eignungsfeststellungsverfahren auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und
hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/

Zur Einschreibung in 1. Fachsemester sowie zur teilweise erforderlichen Eignungsprüfung oder Eignungsfeststellungsverfahren: siehe oben
Informationen zu Eignungsprüfung/Eignungsfeststellungsverfahren auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und
hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 15.01.2025
Bitte beachten:
Merkblatt Bewerbungsfristen
https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/bewerbung/index.html

Einschreibung in 1. Fachsemester ist nur möglich, wenn der Studiengang im Sommersemester startet.
Hochschulwechsler:
Bis 15.01.2025
Bitte beachten:
Merkblatt Bewerbungsfristen
https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/bewerbung/index.html
International Studierende aus der Europäischen Union:
Bis 15.01.2025
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/

Einschreibung in 1. Fachsemester ist nur möglich, wenn der Studiengang im Sommersemester startet.

Bitte beachten:
Merkblatt Bewerbungsfristen
https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/bewerbung/index.html
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 15.01.2025
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/

Einschreibung in 1. Fachsemester ist nur möglich, wenn der Studiengang im Sommersemester startet.

Bitte beachten:
Merkblatt Bewerbungsfristen
https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/bewerbung/index.html
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
In Masterstudiengängen ist regelmäßig ein Eignungsverfahren vorgeschaltet und eine Immatrikulation nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Rahmen des Eignungsverfahrens nachgewiesen wurde.

Nähere Informationen zu den insoweit zu beachtenden Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und
hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
Hochschulwechsler:
In Masterstudiengängen ist regelmäßig ein Eignungsverfahren vorgeschaltet und eine Immatrikulation nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Rahmen des Eignungsverfahrens nachgewiesen wurde.

Nähere Informationen zu den insoweit zu beachtenden Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und
hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
International Studierende aus der Europäischen Union:
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland: https://www.uni-regensburg.de/international/incomings/mit-studienabschluss/bewerbung/index.html

Immatrikulation in Masterstudiengänge nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Eignungsverfahren nachgewiesen wurde.
Nähere Informationen zu Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und in Prüfungs- und Studienordnungen!
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland: https://www.uni-regensburg.de/international/incomings/mit-studienabschluss/bewerbung/index.html

Immatrikulation in Masterstudiengänge nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Eignungsverfahren nachgewiesen wurde.
Nähere Informationen zu Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und in Prüfungs- und Studienordnungen!
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Achtung: In den Masterstudiengängen der Psychologie (Start nur Wintersemester) ist das Eignungsverfahren zusätzlichen mit einer örtlichen Zulassungsbeschränkung (NC) verknüpft.
Alle anderen Master an der Uni R sind ohne NC, aber mit Eignungsverfahren. Bewerbung erfolgt teilweise über Campus-Portal SPUR.

Alle Infos zu Bewerbungsfrist für Eignungsverfahren und zu Besonderheiten bei Psychologie: siehe Webseiten der Studiengänge und jeweils geltende Prüfungs- und Studienordnung
Hochschulwechsler:
Achtung: In den Masterstudiengängen der Psychologie (Start nur Wintersemester) ist das Eignungsverfahren zusätzlichen mit einer örtlichen Zulassungsbeschränkung (NC) verknüpft.
Alle anderen Master an der Uni R sind ohne NC, aber mit Eignungsverfahren. Bewerbung erfolgt teilweise über Campus-Portal SPUR.

Alle Infos zu Bewerbungsfrist für Eignungsverfahren und zu Besonderheiten bei Psychologie: siehe Webseiten der Studiengänge und jeweils geltende Prüfungs- und Studienordnung
International Studierende aus der Europäischen Union:
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland: https://www.uni-regensburg.de/international/incomings/mit-studienabschluss/bewerbung/index.html

In den Masterstudiengängen der Psychologie (nur WiSe) ist das Eignungsverfahren zusätzlichen mit einem örtlichen Zulassungsbeschränkung (NC) verknüpft.
Bewerbungsfrist für Eignungsverfahren: siehe Webseite des Studiengangs und jeweils geltende Prüfungs- und Studienordnung

Alle anderen Master an der Uni R sind ohne NC, aber mit Eignungsverfahren.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland: https://www.uni-regensburg.de/international/incomings/mit-studienabschluss/bewerbung/index.html

In den Masterstudiengängen der Psychologie (nur WiSe) ist das Eignungsverfahren zusätzlichen mit einem örtlichen Zulassungsbeschränkung (NC) verknüpft.
Bewerbungsfrist für Eignungsverfahren: siehe Webseite des Studiengangs und jeweils geltende Prüfungs- und Studienordnung

Alle anderen Master an der Uni R sind ohne NC, aber mit Eignungsverfahren.
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Kann ich Immobilienwirtschaft ohne Abitur studieren?

Ja, ein Studium ist an der Universität Regensburg ohne Abitur möglich.

Welche Zulassungsbedingungen gelten für ein Studium ohne Abitur?

Für Immobilienwirtschaft gelten folgende Zulassungsbedingungen: Meisterprüfung oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung und Berufsausbildung oder Berufserfahrung.

Was muss ich bei der Bewerbung ohne Abitur beachten?

Hier findest du weitere Informationen zu den Zulassungsbedingungen ohne Abitur: Zur Internetseite .
Außerdem gilt folgendes: Maßgebend für das Studium ohne schulische HZB ist die Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen. Zum Beratungsgespräch und Probestudium siehe auch Hochschulzugangssatzung der Uni Reg.

Zulassung & Bewerbung

Zulassungssemester:
nur Wintersemester
Zulassungsmodus:
Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
Zugangsvoraussetzungen:
Es gelten die allgemeine Zugangsvoraussetzungen.

Hochschulzugangsberechtigung oder Hochschulzugang für qualifiziert Berufstätige nach Art. 45 BayHSchG.

Bei Bewerbern/Bewerberinnen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse, zu erbringen in Form der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (Niveaustufe DSH-2) oder einer äquivalenten Prüfung.
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Themenschwerpunkte

Schwerpunkte:
Architektur, Bauingenieurwesen, Grundlagen BWL, Grundlagen Privatrecht, Grundlagen VWL, Grundlagen Wirtschaftsinformatik, Immobilienfinanzierung, Immobilienmanagement, Immobilienökonomie, Immobilienrecht, - steuern, Mathematik und Statistik
Weitere Sprachen:
Englisch

Fristen & Termine

Wintersemester
Vorlesungszeit:
16.10.2023 - 09.02.2024
Vorlesungsfrei am: 1.11.2023 und in der Zeit 24.12.2023 bis 7.1.2024
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
In den meisten Studiengängen (ohne NC) kann ohne vorherige Bewerbung eine Einschreibung erfolgen. Frist in diesen Fällen bis 30.9.2023


Achtung: In einigen grundständigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren. Nähere Informationen zu den einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und unter: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
Hochschulwechsler:
In den meisten Studiengängen (ohne NC) kann ohne vorherige Bewerbung eine Einschreibung erfolgen. Frist in diesen Fällen bis 30.9.2023

Achtung: In einigen grundständigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren. Nähere Informationen zu den einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und unter: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
Hochschulwechsler:
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
International Studierende aus der Europäischen Union:
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.


Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.

Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
Bewerbung erfolgt teilweise über Campus-Portal SPUR.

Weiterführende Studiengänge (Master) nur im Bereich der Psychologie zweistufiges Verfahren: neben Eignungsverfahren auch örtliche Zulassungsbeschränkung
Hochschulwechsler:
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen: Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.

Bewerbung erfolgt teilweise über Campus-Portal SPUR.

Weiterführende Studiengänge (Master) nur im Bereich der Psychologie zweistufiges Verfahren: neben Eignungsverfahren auch örtliche Zulassungsbeschränkung
International Studierende aus der Europäischen Union:
Eignungsverfahren in weiterführenden Studiengängen (Master) mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Fristen siehe Webseite des Studiengangs und siehe jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnung.
Master in der Psychologie zweistufiges Verfahren: neben Eignungsverfahren auch örtliche Zulassungsbeschränkung

Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Eignungsverfahren in weiterführenden Studiengängen (Master) mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Fristen siehe Webseite des Studiengangs und siehe jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnung.
Master in der Psychologie zweistufiges Verfahren: neben Eignungsverfahren auch örtliche Zulassungsbeschränkung

Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/

Sommersemester
Vorlesungszeit:
15.04.2024 - 19.07.2024
Vorlesungsfrei am 21. Mai 2024
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Einschreibung in 1. Fachsemester ist nur möglich, wenn der Studiengang im Sommersemester startet.
Bitte beachten: In einigen grundständigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren.
Nähere Informationen zu den einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und
hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
Hochschulwechsler:
Achtung: In einigen grundständigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren. Nähere Informationen zu den einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und unter: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
International Studierende aus der Europäischen Union:
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/

Zur Einschreibung in 1. Fachsemester sowie zur teilweise erforderlichen Eignungsprüfung oder Eignungsfeststellungsverfahren: siehe oben
Informationen zu Eignungsprüfung/Eignungsfeststellungsverfahren auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und
hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/

Zur Einschreibung in 1. Fachsemester sowie zur teilweise erforderlichen Eignungsprüfung oder Eignungsfeststellungsverfahren: siehe oben
Informationen zu Eignungsprüfung/Eignungsfeststellungsverfahren auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und
hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 15.01.2025
Bitte beachten:
Merkblatt Bewerbungsfristen
https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/bewerbung/index.html

Einschreibung in 1. Fachsemester ist nur möglich, wenn der Studiengang im Sommersemester startet.
Hochschulwechsler:
Bis 15.01.2025
Bitte beachten:
Merkblatt Bewerbungsfristen
https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/bewerbung/index.html
International Studierende aus der Europäischen Union:
Bis 15.01.2025
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/

Einschreibung in 1. Fachsemester ist nur möglich, wenn der Studiengang im Sommersemester startet.

Bitte beachten:
Merkblatt Bewerbungsfristen
https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/bewerbung/index.html
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 15.01.2025
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/

Einschreibung in 1. Fachsemester ist nur möglich, wenn der Studiengang im Sommersemester startet.

Bitte beachten:
Merkblatt Bewerbungsfristen
https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/bewerbung/index.html
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
In Masterstudiengängen ist regelmäßig ein Eignungsverfahren vorgeschaltet und eine Immatrikulation nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Rahmen des Eignungsverfahrens nachgewiesen wurde.

Nähere Informationen zu den insoweit zu beachtenden Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und
hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
Hochschulwechsler:
In Masterstudiengängen ist regelmäßig ein Eignungsverfahren vorgeschaltet und eine Immatrikulation nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Rahmen des Eignungsverfahrens nachgewiesen wurde.

Nähere Informationen zu den insoweit zu beachtenden Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und
hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
International Studierende aus der Europäischen Union:
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland: https://www.uni-regensburg.de/international/incomings/mit-studienabschluss/bewerbung/index.html

Immatrikulation in Masterstudiengänge nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Eignungsverfahren nachgewiesen wurde.
Nähere Informationen zu Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und in Prüfungs- und Studienordnungen!
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland: https://www.uni-regensburg.de/international/incomings/mit-studienabschluss/bewerbung/index.html

Immatrikulation in Masterstudiengänge nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Eignungsverfahren nachgewiesen wurde.
Nähere Informationen zu Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und in Prüfungs- und Studienordnungen!
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Achtung: In den Masterstudiengängen der Psychologie (Start nur Wintersemester) ist das Eignungsverfahren zusätzlichen mit einer örtlichen Zulassungsbeschränkung (NC) verknüpft.
Alle anderen Master an der Uni R sind ohne NC, aber mit Eignungsverfahren. Bewerbung erfolgt teilweise über Campus-Portal SPUR.

Alle Infos zu Bewerbungsfrist für Eignungsverfahren und zu Besonderheiten bei Psychologie: siehe Webseiten der Studiengänge und jeweils geltende Prüfungs- und Studienordnung
Hochschulwechsler:
Achtung: In den Masterstudiengängen der Psychologie (Start nur Wintersemester) ist das Eignungsverfahren zusätzlichen mit einer örtlichen Zulassungsbeschränkung (NC) verknüpft.
Alle anderen Master an der Uni R sind ohne NC, aber mit Eignungsverfahren. Bewerbung erfolgt teilweise über Campus-Portal SPUR.

Alle Infos zu Bewerbungsfrist für Eignungsverfahren und zu Besonderheiten bei Psychologie: siehe Webseiten der Studiengänge und jeweils geltende Prüfungs- und Studienordnung
International Studierende aus der Europäischen Union:
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland: https://www.uni-regensburg.de/international/incomings/mit-studienabschluss/bewerbung/index.html

In den Masterstudiengängen der Psychologie (nur WiSe) ist das Eignungsverfahren zusätzlichen mit einem örtlichen Zulassungsbeschränkung (NC) verknüpft.
Bewerbungsfrist für Eignungsverfahren: siehe Webseite des Studiengangs und jeweils geltende Prüfungs- und Studienordnung

Alle anderen Master an der Uni R sind ohne NC, aber mit Eignungsverfahren.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland: https://www.uni-regensburg.de/international/incomings/mit-studienabschluss/bewerbung/index.html

In den Masterstudiengängen der Psychologie (nur WiSe) ist das Eignungsverfahren zusätzlichen mit einem örtlichen Zulassungsbeschränkung (NC) verknüpft.
Bewerbungsfrist für Eignungsverfahren: siehe Webseite des Studiengangs und jeweils geltende Prüfungs- und Studienordnung

Alle anderen Master an der Uni R sind ohne NC, aber mit Eignungsverfahren.
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Sonstiges

Studienbeitrag (Bemerkung):
Keine Studiengebühr
Anmerkung:
Studienberatung: +49941/9432747
Raum: RWS 109a


Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 GER werden empfohlen.
Studieren ohne Abitur:
Studieren ohne Abitur möglich:
Ja
Zulassungsbedingungen(en):

Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung in Verbindung mit
  • Beratungsgespräch an der Hochschule

Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung in Verbindung mit
  • Probestudium
  • Beratungsgespräch an der Hochschule
Anmerkung:
Maßgebend für das Studium ohne schulische HZB ist die Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen. Zum Beratungsgespräch und Probestudium siehe auch Hochschulzugangssatzung der Uni Reg.
Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
Zur Internetseite