Physik
- Studienfeld(er): Physik, Astronomie (Lehramt)
- Startdatum: nur Wintersemester
- Regelstudienzeit: 6 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
Neuer Graben/Schloss
49074 Osnabrück
Tel: 0541 969-0
Fax: 0541 969-14111
- Weitere Sprachen:
- Englisch
- Lehramtsbefähigung über Master möglich für:
-
- Sekundarstufe I (bis Klasse 10) an allen Schulformen
- Sekundarstufe I (bis Klasse 10) nur an Hauptschulen
- Sekundarstufe I (bis Klasse 10) nur an Realschulen
- Nächste Vorlesungszeit:
-
13.10.2025 - 31.01.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
Hinweise für Studierende aus der Europäischen Union finden Sie unter https://www.uni-osnabrueck.de/studieren/bewerbung-und-studienstart/bewerbung-zulassung-und-einschreibung/bewerbungsinformationen-fuer-internationale-studieninteressierte/internationale-studieninteressierte-aus-eu-und-ewr-laendern
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
Bewerbung erfolgt über uni-assist e.V.
Hinweise für Studierende aus nicht EU-Staaten finden Sie unter https://www.uni-osnabrueck.de/studieren/bewerbung-und-studienstart/bewerbung-zulassung-und-einschreibung/bewerbungsinformationen-fuer-internationale-studieninteressierte/internationale-studieninteressierte-aussereuropaeische-laender
Außerdem gilt folgendes: Eine Hochschulzugangsberechtigung in der entsprechenden Fachrichtung aufgrund beruflicher Vorbildung besitzt in Niedersachsen, wer eine mind. 3-jährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen UND diesen Beruf mind. 3 Jahre lang ausgeübt hat (§ 18 Abs. 4 NHG).
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Weitere Sprachen:
- Englisch
- Lehramtsbefähigung über Master möglich für:
-
- Sekundarstufe I (bis Klasse 10) an allen Schulformen
- Sekundarstufe I (bis Klasse 10) nur an Hauptschulen
- Sekundarstufe I (bis Klasse 10) nur an Realschulen
- Nächste Vorlesungszeit:
-
13.10.2025 - 31.01.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
Hinweise für Studierende aus der Europäischen Union finden Sie unter https://www.uni-osnabrueck.de/studieren/bewerbung-und-studienstart/bewerbung-zulassung-und-einschreibung/bewerbungsinformationen-fuer-internationale-studieninteressierte/internationale-studieninteressierte-aus-eu-und-ewr-laendern
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
Bewerbung erfolgt über uni-assist e.V.
Hinweise für Studierende aus nicht EU-Staaten finden Sie unter https://www.uni-osnabrueck.de/studieren/bewerbung-und-studienstart/bewerbung-zulassung-und-einschreibung/bewerbungsinformationen-fuer-internationale-studieninteressierte/internationale-studieninteressierte-aussereuropaeische-laender
Daneben ist der Bachelorstudiengang berufsqualifizierend. Die Berufsbefähigung, insbesondere für Tätigkeiten im Bereich der pädagogischen Berufsfelder im Umfeld schulischer und außerschulischer Bildung des Elementar-, Primar- und Sekundar-I- Bereichs, erfolgt auf der Grundlage des Erwerbs wissenschaftlich fundierter Kompetenzen mit fachlichen Bezügen zum Fach Physik, dem jeweiligen Kombinationsfach und zu den Bildungswissenschaften.
Das Studium gliedert sich in zwei Unterrichtsfächer, wobei Physik dann zwingend zu studieren ist, wenn nicht alternativ Deutsch, Englisch, Französisch (nur Schwerpunkt Realschule), Kunst, Mathematik oder Musik studiert werden.
Kombiniert werden kann Physik grundsätzlich mit den Fächern Biologie, Deutsch, Englisch, Evangelische Religion, Französisch (nur Berufsziel Realschule) Geschichte, Islamische Religion, Katholische Religion, Kunst, Mathematik, Sport oder Textiles Gestalten.
Zudem umfasst das Studium mit dem Kerncurriculum (KCL-BEU) einen zu absolvierenden fächerübergreifenden Professionalisierungsbereich. Bestandteil des Studiums sind zwei Praktika von insgesamt mindestens neun Wochen.
- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung - Anmerkung:
- Eine Hochschulzugangsberechtigung in der entsprechenden Fachrichtung aufgrund beruflicher Vorbildung besitzt in Niedersachsen, wer eine mind. 3-jährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen UND diesen Beruf mind. 3 Jahre lang ausgeübt hat (§ 18 Abs. 4 NHG).
- Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
- Zur Internetseite