Englisch
- Studienfeld(er): Englisch (Lehramt)
- Startdatum: Sommer- und Wintersemester
- Regelstudienzeit: 6 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch

Saarstraße 21
55122 Mainz
Tel: 06131 39-0
Fax: 06131 39-22919

"Sprachpraktischer Eingangstest" (Europäischer Referenzrahmen C 1). Studierende, die den Test nicht bestehen (d.h. weniger als 50 % der Aufgaben lösen), können nicht an den Übungen der Grundmodule GMK I-IV, GMB I,II und GME I-III (BA American Studies und British Studies) bzw. Module 1 und 2 (BA Lehramt) teilnehmen. Ein Besuch der Vorlesungen 124 und 133 sowie Introduction to Teaching English as a Foreign Language ist jedoch gestattet. Studierende können ihre Englischkenntnisse auch durch äquivalente Sprachzeugnisse nachweisen. Als Ersatz für den Sprachpraktischen Eingangstest werden folgende Nachweise akzeptiert:
- „Certificate in Advanced English“ (Anbieter: Cambridge ESOL; Mindestnote: C)
- „Certificate of Proficiency in English“ (Anbieter: Cambridge ESOL; Mindestnote: C)
- „Test of English as a Foreign Language“ (TOEFL; Anbieter: Educational Testing Service)
Die Testergebnisse dürfen jeweils nicht älter als zwei Jahre sein.
- Schwerpunkte:
- American Studies, British Studies, English Linguistics
- Weitere Sprachen:
- Englisch
- Lehramtsbefähigung über Master möglich für:
-
- Sekundarstufe II (bis Klasse 12/13) oder das Gymnasium
- Nächste Vorlesungszeit:
-
27.10.2025 - 14.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
16.11.2025 - 01.03.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.01. – bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
16.11.2025 - 01.03.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.01. – bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
Außerdem gilt folgendes: Erwerb der unmittelbaren allgemeinen HZB durch Nachweis einer Meisterprüfung oder meisteräquivalenter Fortbildung.
Erwerb der unmittelbaren fachgebundenen HZB durch Nachweis einer fachverwandten Ausbildung (Mindestnote 2,5; Nachweis von Berufserfahrung/-tätigkeit ist nicht erforderlich).
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- "Sprachpraktischer Eingangstest" (Europäischer Referenzrahmen C 1). Studierende, die den Test nicht bestehen (d.h. weniger als 50 % der Aufgaben lösen), können nicht an den Übungen der Grundmodule GMK I-IV, GMB I,II und GME I-III (BA American Studies und British Studies) bzw. Module 1 und 2 (BA Lehramt) teilnehmen. Ein Besuch der Vorlesungen 124 und 133 sowie Introduction to Teaching English as a Foreign Language ist jedoch gestattet. Studierende können ihre Englischkenntnisse auch durch äquivalente Sprachzeugnisse nachweisen. Als Ersatz für den Sprachpraktischen Eingangstest werden folgende Nachweise akzeptiert:
- „Certificate in Advanced English“ (Anbieter: Cambridge ESOL; Mindestnote: C)
- „Certificate of Proficiency in English“ (Anbieter: Cambridge ESOL; Mindestnote: C)
- „Test of English as a Foreign Language“ (TOEFL; Anbieter: Educational Testing Service)
Die Testergebnisse dürfen jeweils nicht älter als zwei Jahre sein.

- Schwerpunkte:
- American Studies, British Studies, English Linguistics
- Weitere Sprachen:
- Englisch
- Lehramtsbefähigung über Master möglich für:
-
- Sekundarstufe II (bis Klasse 12/13) oder das Gymnasium

- Nächste Vorlesungszeit:
-
27.10.2025 - 14.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
16.11.2025 - 01.03.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.01. – bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
16.11.2025 - 01.03.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.01. – bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.

Die Uni Mainz bietet den Bachelor ab dem 5. FS bzw. Master of Education ausschließlich für das Lehramt an Gymnasien an.
Im Rahmen eines Schnuppertags können Studieninteressierte das Fach näher kennen lernen (www.studium.uni-mainz.de/schnuppertage).
- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung - Anmerkung:
-
Erwerb der unmittelbaren allgemeinen HZB durch Nachweis einer Meisterprüfung oder meisteräquivalenter Fortbildung.
Erwerb der unmittelbaren fachgebundenen HZB durch Nachweis einer fachverwandten Ausbildung (Mindestnote 2,5; Nachweis von Berufserfahrung/-tätigkeit ist nicht erforderlich). - Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
- Zur Internetseite
