- Abschluss: Master
- Sachgebiet(e): Geoinformatik
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Standort(e): Mainz

Lucy-Hillebrand-Straße 2
55128 Mainz
Tel: 06131 628-0
Fax: 06131 628-7777
Beim Studiengang Geoinformatik und Vermessung an der Hochschule Mainz handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Master
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Geoinformatik.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 24 Monate.
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.
Das Studium wird als Vollzeitstudium in Mainz angeboten.
Die Lehrveranstaltungen werden in Mainz angeboten.
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.
Der Studiengang Geoinformatik und Vermessung hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.
Für das Studium des Fachs Geoinformatik und Vermessung gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
- Berufsqualifizierender Studienabschluss Bachelor im Studiengang Geoinformatik und Vermessung mit dem Nachweis von mindestens 180 ECTS- Anrechnungspunkten und einer Gesamtnote mit Grade A, B oder C der ECTS-Bewertungsskala\n- Diplomingenieur (FH) oder Diplomingenieur aus dem Fachbereich Geoinformatik und Vermessung oder in einem vergleichbaren Studiengang einer nationalen oder internationalen Hochschule
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
- Vorlesungszeit:
-
Die Vorlesungszeiten in den einzelnen Studiengängen variieren. Informationen finden Sie auf unserer Homepage ( www.hs-mainz.de ) im Terminplan des jeweiligen Fachbereichs.
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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- Hochschulwechsler:
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Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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- Studienanfänger:
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- Hochschulwechsler:
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Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen

Das Studium im Portrait
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- - Berufsqualifizierender Studienabschluss Bachelor im Studiengang Geoinformatik und Vermessung mit dem Nachweis von mindestens 180 ECTS- Anrechnungspunkten und einer Gesamtnote mit Grade A, B oder C der ECTS-Bewertungsskala
- Diplomingenieur (FH) oder Diplomingenieur aus dem Fachbereich Geoinformatik und Vermessung oder in einem vergleichbaren Studiengang einer nationalen oder internationalen Hochschule

Leider liegen uns keine weiteren Informationen vor.
- Vorlesungszeit:
-
Die Vorlesungszeiten in den einzelnen Studiengängen variieren. Informationen finden Sie auf unserer Homepage ( www.hs-mainz.de ) im Terminplan des jeweiligen Fachbereichs.
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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- Hochschulwechsler:
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Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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- Hochschulwechsler:
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Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
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- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen

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