Studiengangsprofil
Arbeitsrecht und Personalmanagement
Short-Facts
- Abschluss: Master of Laws (LL.M.)
- Sachgebiet(e): Wirtschaftsrecht
- Regelstudienzeit: 3 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Standort(e): Mainz
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
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Kontakt
Hochschulstandort
Hochschule Mainz
Lucy-Hillebrand-Straße 2
55128 Mainz
Tel: 06131 628-0
Fax: 06131 628-7777
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FAQ zu Arbeitsrecht und Personalmanagement

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Arbeitsrecht und Personalmanagement studiere?
Beim Studiengang Arbeitsrecht und Personalmanagement an der Hochschule Mainz handelt es sich um einen Studiengang mit dem
Abschluss Master of Laws (LL.M.)
Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Wirtschaftsrecht.
Wie lange dauert das Studium?
Die Regelstudienzeit beträgt 3 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 18 Monate.
In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.
In welcher Form wird das Studium Arbeitsrecht und Personalmanagement angeboten?
Das Studium wird als Vollzeitstudium
in Mainz angeboten.
Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Lehrveranstaltungen werden in Mainz angeboten.
Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Sommersemester.
Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?
Der Studiengang Arbeitsrecht und Personalmanagement hat eine örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC.
Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Arbeitsrecht und Personalmanagement zu studieren?
Für das Studium des Fachs Arbeitsrecht und Personalmanagement gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Es wird ein abgeschlossenes Bachelor- oder Diplomstudium in Wirtschaftsrecht oder einem inhaltlich ähnlichen Studiengang mit mindestens 210 ECTS-Punkten und der ECTS-Note C vorausgesetzt. Umfasst der vorausgegangene Studiengang weniger als 210 ECTS-Punkte, jedoch mindestens 180 ECTS-Punkte, müssen Sie die noch fehlenden 30 ECTS-Punkte innerhalb eines Brückenkurses oder im Rahmen des Masterstudiums bis zur Anmeldung der Masterarbeit nachholen. Ausreichende Englisch-Kenntnisse für das Verständnis rechts-/ wirtschaftswissenschaftlicher Sachverhalte gemäß der Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens sind erforderlich. Liegen diese bis Studienbeginn nicht vor, besteht die Möglichkeit, diese im ersten Semester durch einen Test nachzuweisen.
Es wird ein abgeschlossenes Bachelor- oder Diplomstudium in Wirtschaftsrecht oder einem inhaltlich ähnlichen Studiengang mit mindestens 210 ECTS-Punkten und der ECTS-Note C vorausgesetzt. Umfasst der vorausgegangene Studiengang weniger als 210 ECTS-Punkte, jedoch mindestens 180 ECTS-Punkte, müssen Sie die noch fehlenden 30 ECTS-Punkte innerhalb eines Brückenkurses oder im Rahmen des Masterstudiums bis zur Anmeldung der Masterarbeit nachholen. Ausreichende Englisch-Kenntnisse für das Verständnis rechts-/ wirtschaftswissenschaftlicher Sachverhalte gemäß der Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens sind erforderlich. Liegen diese bis Studienbeginn nicht vor, besteht die Möglichkeit, diese im ersten Semester durch einen Test nachzuweisen.
Welche Themenschwerpunkte gibt es?
Themenschwerpunkte im Studienfach Arbeitsrecht und Personalmanagement sind:
- Schwerpunkte:
- Arbeitsrecht und Personalmanagement
Wann kann ich mich bewerben?
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
Weitere Informationen zu aktuellen oder künftigen Vorlesungszeiten sowie Anmelde- und Bewerbungsfristen findest du im Hochschulprofil.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus Deutschland:
-
15.11.2025 - 15.01.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
15.11.2025 - 15.01.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
15.11.2025 - 15.01.2026
Zulassung & Bewerbung
- Zulassungssemester:
- nur Sommersemester
- Zulassungsmodus:
- Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Es wird ein abgeschlossenes Bachelor- oder Diplomstudium in Wirtschaftsrecht oder einem inhaltlich ähnlichen Studiengang mit mindestens 210 ECTS-Punkten und der ECTS-Note C vorausgesetzt. Umfasst der vorausgegangene Studiengang weniger als 210 ECTS-Punkte, jedoch mindestens 180 ECTS-Punkte, müssen Sie die noch fehlenden 30 ECTS-Punkte innerhalb eines Brückenkurses oder im Rahmen des Masterstudiums bis zur Anmeldung der Masterarbeit nachholen. Ausreichende Englisch-Kenntnisse für das Verständnis rechts-/ wirtschaftswissenschaftlicher Sachverhalte gemäß der Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens sind erforderlich. Liegen diese bis Studienbeginn nicht vor, besteht die Möglichkeit, diese im ersten Semester durch einen Test nachzuweisen.

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Themenschwerpunkte
- Schwerpunkte:
- Arbeitsrecht und Personalmanagement

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Fristen & Termine
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus Deutschland:
-
15.11.2025 - 15.01.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
15.11.2025 - 15.01.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
15.11.2025 - 15.01.2026

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