- Studienfeld(er): Musikwissenschaft
- Startdatum: Sommer- und Wintersemester
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
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Was geht in Gießen?
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Das sagen Studierende über Gießen
1.) Zulassungsvoraussetzung ist ein einschlägiger Bachelorabschluss (oder ein als gleichwertig anerkannter akademischer Abschluss). Folgende Bachelor-Studiengänge werden anerkannt: Musikwissenschaft, Musikpädagogik, Geschichts- und Kulturwissenschaften mit dem Hauptfach Musikwissenschaft oder Musikpädagogik.
Darüber hinaus werden folgende akademische Abschlüsse als gleichwertige Zulassungsvoraussetzung anerkannt: Lehramt an Gymnasien mit Hauptfach Musik, Kulturwissenschaften mit Hauptfach Musik, Medienwissenschaften mit Hauptfach Musik
Der Prüfungsausschuss kann weitere Studiengänge nach Einzelfallprüfung und ggf. zusätzlicher bestandener Eingangsprüfung als gleichwertig anerkennen.
2.) Eine Eignungsprüfung ist erforderlich. www.uni-giessen.de/eignungspruefung
3.) Sie müssen Sprachvoraussetzungen erfüllen. Es werden Nachweise in zwei Fremdsprachen vorausgesetzt, wobei eine dem Niveau B1 (GER) und die zweite dem Niveau A2 (GER) entsprechen muss.
- Nächste Vorlesungszeit:
-
13.04.2026 - 17.07.2026weitere Informationen: www.uni-giessen.de/studium/semesterzeiten
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.06.2026 - 15.08.2026Für Weiterbildungsmaster gelten abweichende Fristen siehe http://www.uni-giessen.de/cms/studium/bewerbung/ergaenzung_aufbau
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.06.2026 - 15.08.2026
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- 1.) Zulassungsvoraussetzung ist ein einschlägiger Bachelorabschluss (oder ein als gleichwertig anerkannter akademischer Abschluss). Folgende Bachelor-Studiengänge werden anerkannt: Musikwissenschaft, Musikpädagogik, Geschichts- und Kulturwissenschaften mit dem Hauptfach Musikwissenschaft oder Musikpädagogik.
Darüber hinaus werden folgende akademische Abschlüsse als gleichwertige Zulassungsvoraussetzung anerkannt: Lehramt an Gymnasien mit Hauptfach Musik, Kulturwissenschaften mit Hauptfach Musik, Medienwissenschaften mit Hauptfach Musik
Der Prüfungsausschuss kann weitere Studiengänge nach Einzelfallprüfung und ggf. zusätzlicher bestandener Eingangsprüfung als gleichwertig anerkennen.
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