European Studies
- Studienfeld(er): Europäische Studien, Europarecht, Politikwissenschaft
- Startdatum: nur Wintersemester
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium, Internationaler Studiengang
- Zulassungsmodus: Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Englisch
Saarstraße 21
55122 Mainz
Tel: 06131 39-0
Fax: 06131 39-22919
Bachelorabschluss in Politik-, Rechts-, Wirtschafts-, Medien- oder Kommunikationswissenschaften, Soziologie, Geschichte oder Philosophie oder Kulturwissenschaften (mit einem Anteil von mind. 65 Leistungspunkten in Politikwissenschaft oder Jura) oder ein gleichwertiger Studienabschluss.
Nachweis über Englischkenntnisse mindestens auf Niveau B2
Nachweis über Französischkenntnisse mindestens auf Niveau B2. Sofern zum Zeitpunkt der Bewerbung französische Sprachkenntnisse auf Niveau B1 nachgewiesen werden, muss Niveau B2 spätestens zu Beginn des 3. Studiensemesters durch entsprechendes Zertifikat oder Bestehen der Spracheingangsprüfung an der Université de Bourgogne in Dijon nachgewiesen werden.
Für die Überprüfung der Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen durch alle Partnerhochschulen sind alle Nachweise in englischer Sprache (ggf. in beglaubigter englischer Übersetzung) vorzulegen.
- Schwerpunkte:
- Central Eastern Europe in the European integration process, Culture and Society in Europe/Kultur und Gesellschaft in Europa, European Basic Rights and Freedoms/Europäische Grundrechte und Freiheit, European Institutions and EU Law/Europäische Institutionen und Europarecht, Political Science and European Politics/Politikwissenschaft und Europapolitik, Selected EU Policies
- Weitere Sprachen:
- Französisch
- Nächste Vorlesungszeit:
-
27.10.2025 - 14.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus Deutschland:
-
01.04.2026 - 15.05.2026Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.04.2026 - 15.05.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.04.2026 - 15.05.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Bachelorabschluss in Politik-, Rechts-, Wirtschafts-, Medien- oder Kommunikationswissenschaften, Soziologie, Geschichte oder Philosophie oder Kulturwissenschaften (mit einem Anteil von mind. 65 Leistungspunkten in Politikwissenschaft oder Jura) oder ein gleichwertiger Studienabschluss.
Nachweis über Englischkenntnisse mindestens auf Niveau B2
Nachweis über Französischkenntnisse mindestens auf Niveau B2. Sofern zum Zeitpunkt der Bewerbung französische Sprachkenntnisse auf Niveau B1 nachgewiesen werden, muss Niveau B2 spätestens zu Beginn des 3. Studiensemesters durch entsprechendes Zertifikat oder Bestehen der Spracheingangsprüfung an der Université de Bourgogne in Dijon nachgewiesen werden.
Für die Überprüfung der Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen durch alle Partnerhochschulen sind alle Nachweise in englischer Sprache (ggf. in beglaubigter englischer Übersetzung) vorzulegen.
- Schwerpunkte:
- Central Eastern Europe in the European integration process, Culture and Society in Europe/Kultur und Gesellschaft in Europa, European Basic Rights and Freedoms/Europäische Grundrechte und Freiheit, European Institutions and EU Law/Europäische Institutionen und Europarecht, Political Science and European Politics/Politikwissenschaft und Europapolitik, Selected EU Policies
- Weitere Sprachen:
- Französisch
- Nächste Vorlesungszeit:
-
27.10.2025 - 14.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus Deutschland:
-
01.04.2026 - 15.05.2026Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.04.2026 - 15.05.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
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01.04.2026 - 15.05.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden.
Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).