Studiengangsprofil
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Internationales Privatrecht und europäisches Einheitsrecht
Short-Facts
- Abschluss: Master of Laws
- Sachgebiet(e): Europarecht, Internationales Recht
- Regelstudienzeit: 2 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Vollzeitstudium, Internationaler Studiengang
- Standort(e): Mainz
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich

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Internationales Privatrecht und europäisches Einheitsrecht im CHE-Hochschulranking
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Kontakt
Hochschulstandort
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Saarstraße 21
55122 Mainz
Tel: 06131 39-0
Fax: 06131 39-22919
Saarstraße 21
55122 Mainz
Tel: 06131 39-0
Fax: 06131 39-22919
Weitere Informationen / Services:
FAQ zu Internationales Privatrecht und europäisches Einheitsrecht

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Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Internationales Privatrecht und europäisches Einheitsrecht studiere?
Beim Studiengang Internationales Privatrecht und europäisches Einheitsrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz handelt es sich um einen Studiengang mit dem
Abschluss Master of Laws
Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Europarecht, Internationales Recht.
Wie lange dauert das Studium?
Die Regelstudienzeit beträgt 2 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 12 Monate.
In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch und Französisch statt.
In welcher Form wird das Studium Internationales Privatrecht und europäisches Einheitsrecht angeboten?
Das Studium wird als Vollzeitstudium und als internationaler Studiengang
in Mainz angeboten.
Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Lehrveranstaltungen werden in Mainz angeboten.
Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: Sommer- und Wintersemester.
Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?
Der Studiengang Internationales Privatrecht und europäisches Einheitsrecht hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.
Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Internationales Privatrecht und europäisches Einheitsrecht zu studieren?
Für das Studium des Fachs Internationales Privatrecht und europäisches Einheitsrecht gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Nachweis eines Bachelorabschlusses im Fach Rechtswissenschaft oder eines gleichwertigen Studienabschlusses an einer deutschen oder ausländischen Hochschule. Das Bachelorstudium muss 240 Leistungspunkte (LP) umfasst haben, von denen mind. 30 LP in französischsprachigen Lehrveranstaltungen absolviert wurden, die im Umfang von mind. 10 Leistungspunkten das Internationale Privatrecht und das europäische Wirtschaftsprivatrecht zum Inhalt haben.
Es wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über ausreichende englische Sprachkenntnisse verfügen.
Bei Studienbewerber:innen die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)“ erforderlich.
Nachweis eines Bachelorabschlusses im Fach Rechtswissenschaft oder eines gleichwertigen Studienabschlusses an einer deutschen oder ausländischen Hochschule. Das Bachelorstudium muss 240 Leistungspunkte (LP) umfasst haben, von denen mind. 30 LP in französischsprachigen Lehrveranstaltungen absolviert wurden, die im Umfang von mind. 10 Leistungspunkten das Internationale Privatrecht und das europäische Wirtschaftsprivatrecht zum Inhalt haben.
Es wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über ausreichende englische Sprachkenntnisse verfügen.
Bei Studienbewerber:innen die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)“ erforderlich.
Welche Themenschwerpunkte gibt es?
Themenschwerpunkte im Studienfach Internationales Privatrecht und europäisches Einheitsrecht sind:
- Schwerpunkte:
- Jura
- Weitere Sprachen:
- Französisch
Wann kann ich mich bewerben?
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
Weitere Informationen zu aktuellen oder künftigen Vorlesungszeiten sowie Anmelde- und Bewerbungsfristen findest du im Hochschulprofil.
- Nächste Vorlesungszeit:
-
27.10.2025 - 14.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.10.2025 - 01.03.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.10.2025 - 01.03.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Zulassung & Bewerbung
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Nachweis eines Bachelorabschlusses im Fach Rechtswissenschaft oder eines gleichwertigen Studienabschlusses an einer deutschen oder ausländischen Hochschule. Das Bachelorstudium muss 240 Leistungspunkte (LP) umfasst haben, von denen mind. 30 LP in französischsprachigen Lehrveranstaltungen absolviert wurden, die im Umfang von mind. 10 Leistungspunkten das Internationale Privatrecht und das europäische Wirtschaftsprivatrecht zum Inhalt haben.
Es wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über ausreichende englische Sprachkenntnisse verfügen.
Bei Studienbewerber:innen die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)“ erforderlich.

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Themenschwerpunkte
- Schwerpunkte:
- Jura
- Weitere Sprachen:
- Französisch

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Fristen & Termine
- Nächste Vorlesungszeit:
-
27.10.2025 - 14.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.10.2025 - 01.03.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.10.2025 - 01.03.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

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Sonstiges
Anmerkung:
Studienbeginn zum WiSe wird empfohlen.
Der internationale Doppelabschluss (Master II an der Université de Bourgogne) wird nur dann verliehen, wenn der Bachelorabschluss in "Deutsches und Französisches Recht" vorliegt.
Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden.
Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).
Der internationale Doppelabschluss (Master II an der Université de Bourgogne) wird nur dann verliehen, wenn der Bachelorabschluss in "Deutsches und Französisches Recht" vorliegt.
Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden.
Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).

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Diese Daten stammen vom CHE-Ranking, Deutschlands größtem Hochschulranking.
Studierende
Anzahl der Studierenden
14
Geschlechterverhältnis
36 % männlich
64 % weiblich
Studienanfänger:innen pro Jahr
10
Studienergebnis
Credits insgesamt
60
Regelstudienzeit
2 Semester
Das Studium
Art des Studiengangs
konsekutiver Masterstudiengang, Präsenzstudium, vollzeit
Weitere Infos
Besonderheiten des Studiengangs
Der Studiengang wird in Zusammenarbeit mit der Universität Dijon als integrierter Studiengang mit doppeltem (deutschem und französischem) Abschluss angeboten. Inhaltlich werden mit dem internationalen Privatrecht und dem europäischen Einheitsrecht Leitordnungen der wirtschaftlichen Integration in Europa behandelt. Durch die Anfertigung einer bilingualen Masterarbeit erwerben die Studierenden sprachliche und fachliche Kompetenzen, die sich im Rahmen einer deutsch-französischen Promotion vertiefen lassen. Hierzu gibt es Vereinbarungen mit den Universitäten Dijon und Nantes.
Außercurriculare Angebote
Der Studiengang wird in Zusammenarbeit mit der Universität Dijon als integrierter Studiengang mit doppeltem (deutschem und französischem) Abschluss angeboten. Inhaltlich werden mit dem internationalen Privatrecht und dem europäischen Einheitsrecht Leitordnungen der wirtschaftlichen Integration in Europa behandelt. Durch die Anfertigung einer bilingualen Masterarbeit erwerben die Studierenden sprachliche und fachliche Kompetenzen, die sich im Rahmen einer deutsch-französischen Promotion vertiefen lassen. Hierzu gibt es Vereinbarungen mit den Universitäten Dijon und Nantes.
Der Fachbereich
Studierende am Fachbereich
3080
Anzahl Masterstudierende (ohne Lehramt)
10
Summe der einbezogenen Masterstudiengänge
Summe der einbezogenen Masterstudiengänge
Weitere Infos
Besonderheiten in der Lehre
Der Fachbereich bietet eine umfassende Examensvorbereitung durch spezielle Vorbereitungskurse an. Diese decken den gesamten Pflichtfachstoff ab. Im Rahmen des Mainzer Mini-Course-Programms finden regelmäßig fremdsprachige Lehrveranstaltungen ausländischer Professor*innen statt.
Besonderheiten in der Internationalen Ausrichtung
Der Fachbereich bietet fremdsprachige Lehrveranstaltungen von ausländischen Dozent*innen und angestellten Fachlektor*innen an. Durch integrierte Studiengänge im französischen, italienischen und schottischen Recht können im Ausland erbrachte Leistungen und Abschlüsse (Master, LL.M.) als Schwerpunktexamen anerkannt werden. Hinzu kommen ein studienbegleitender Magisterstudiengang, der einen Aufenthalt an einer ausländischen Partneruniversität umfasst, sowie die Möglichkeit einer deutsch-französischen Promotion. Die Mainzer Studierenden nehmen regelmäßig an internationalen Moot Courts teil.
Besonderheiten in der Ausstattung
Die Studierenden haben kostenfreien Zugang zu Beck-Online, Juris und LexisNexis.
Besonderheiten in der Forschung / Forschungsschwerpunkte
Das Schuldnerfachberatungszentrum unterstützt die rheinland-pfälzischen Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen und optimiert die Beratungsarbeit durch fachnahe Begleitforschung. Das Mainzer Medieninstitut bietet zusammen mit dem Fachbereich einen postgradualen Studiengang im Medienrecht an, führt Forschungsvorhaben und Veranstaltungen zum Medienrecht durch und betreibt einen Wissenstransfer durch die Beratung von Politik, Unternehmen und Verbänden. Das Kreditrechtsinstitut bündelt Forschung und Lehre zum deutschen und internationalen Recht der Kreditwirtschaft.
Besonderheiten in der Förderung wissenschaftlichen Nachwuchses
Die interdisziplinäre Gutenberg Akademie bietet bis zu 25 herausragenden Doktorandinnen und Doktoranden sowie Künstlerinnen und Künstlern (Juniormitglieder) der Johannes Gutenberg-Universität Mainz einen intensiven und regelmäßigen Austausch mit herausragenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Künstlerinnen und Künstlern (Seniormitglieder). Durch ein spezifisches Mentoring-Modell werden die Juniormitglieder bei ihrem beruflichen Weg in die Wissenschaft und die Kunst unterstützt und gefördert.
Unterstützung von Unternehmensgründungen
Den Studierenden des Fachbereichs steht die Expertise der studentischen Unternehmensberatung "berater e.V." zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Forschung
Informationen zu Zulassungsbeschränkungen
Website der Fachschaft
Online-Bewerbung
Rankingergebnisse für den Standort Mainz

Diese Daten stammen vom CHE-Ranking, Deutschlands größtem Hochschulranking.
Wissenschaftsbezug
Wie viel Wissenschaft steckt in dem Studium?
Promotionen pro Professor:in
F
Wie viele Promotionen werden pro Jahr und Professor abgeschlossen?
Fachbereich 03 Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
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