Internationales Privatrecht und europäisches Einheitsrecht
- Studienfeld(er): Europarecht, Internationales Recht
- Startdatum: Sommer- und Wintersemester
- Regelstudienzeit: 2 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium, Internationaler Studiengang
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
Saarstraße 21
55122 Mainz
Tel: 06131 39-0
Fax: 06131 39-22919
Nachweis eines Bachelorabschlusses im Fach Rechtswissenschaft oder eines gleichwertigen Studienabschlusses an einer deutschen oder ausländischen Hochschule. Das Bachelorstudium muss 240 Leistungspunkte (LP) umfasst haben, von denen mind. 30 LP in französischsprachigen Lehrveranstaltungen absolviert wurden, die im Umfang von mind. 10 Leistungspunkten das Internationale Privatrecht und das europäische Wirtschaftsprivatrecht zum Inhalt haben.
Es wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über ausreichende englische Sprachkenntnisse verfügen.
Bei Studienbewerber:innen die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)“ erforderlich.
- Schwerpunkte:
- Jura
- Weitere Sprachen:
- Französisch
- Nächste Vorlesungszeit:
-
27.10.2025 - 14.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.10.2025 - 01.03.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.10.2025 - 01.03.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Nachweis eines Bachelorabschlusses im Fach Rechtswissenschaft oder eines gleichwertigen Studienabschlusses an einer deutschen oder ausländischen Hochschule. Das Bachelorstudium muss 240 Leistungspunkte (LP) umfasst haben, von denen mind. 30 LP in französischsprachigen Lehrveranstaltungen absolviert wurden, die im Umfang von mind. 10 Leistungspunkten das Internationale Privatrecht und das europäische Wirtschaftsprivatrecht zum Inhalt haben.
Es wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über ausreichende englische Sprachkenntnisse verfügen.
Bei Studienbewerber:innen die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)“ erforderlich.
- Schwerpunkte:
- Jura
- Weitere Sprachen:
- Französisch
- Nächste Vorlesungszeit:
-
27.10.2025 - 14.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.10.2025 - 01.03.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.10.2025 - 01.03.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Der internationale Doppelabschluss (Master II an der Université de Bourgogne) wird nur dann verliehen, wenn der Bachelorabschluss in "Deutsches und Französisches Recht" vorliegt.
Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden.
Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).