Studiengangsprofil
Musikpädagogik
Short-Facts
- Abschluss: Master
- Sachgebiet(e): Musikpädagogik
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Standort(e): Frankfurt am Main
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
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Kontakt
Hochschulstandort
Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main
Eschersheimer Landstraße 29-39
60322 Frankfurt Am Main
Tel: 069 154007-0
Fax: 069 154007-108
Eschersheimer Landstraße 29-39
60322 Frankfurt Am Main
Tel: 069 154007-0
Fax: 069 154007-108
Weitere Informationen / Services:
FAQ zu Musikpädagogik

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Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Musikpädagogik studiere?
Beim Studiengang Musikpädagogik an der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main handelt es sich um einen Studiengang mit dem
Abschluss Master
Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Musikpädagogik.
Wie lange dauert das Studium?
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 24 Monate.
In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.
In welcher Form wird das Studium Musikpädagogik angeboten?
Das Studium wird als Vollzeitstudium
in Frankfurt am Main angeboten.
Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Lehrveranstaltungen werden in Frankfurt am Main angeboten.
Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: Sommer- und Wintersemester.
Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?
Der Studiengang Musikpädagogik unterliegt einem Auswahlverfahren/Eignungsprüfung.
Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Musikpädagogik zu studieren?
Für das Studium des Fachs Musikpädagogik gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Die Zulassung zum Masterstudiengang Musikpädagogik erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Angesprochen sind Studierende mit einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss der Sozial- oder Geisteswissenschaften oder in einem künstlerischen Studiengang, eines Staatsexamens für ein Lehramt (bevorzugt im Fach Musik) oder einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss in einem sonstigen Studiengang, die sich musikpraktisch betätigen und sich in der Musikpädagogik als wissenschaftliche Disziplin ausbilden wollen.
Schriftliche Bewerbungen werden ab dem 1. Februar bis zum 1. Juni für das darauffolgende Wintersemester entgegen genommen.
Das Abschlusszeugnis muss zum Bewerbungstermin noch nicht vorliegen, jedoch ein Nachweis, dass bereits mind. 150 Credit Points erbracht wurden und der Studienabschluss zum Beginn des Wintersemesters vorliegt.
Die Zulassung zum Masterstudiengang Musikpädagogik erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Angesprochen sind Studierende mit einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss der Sozial- oder Geisteswissenschaften oder in einem künstlerischen Studiengang, eines Staatsexamens für ein Lehramt (bevorzugt im Fach Musik) oder einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss in einem sonstigen Studiengang, die sich musikpraktisch betätigen und sich in der Musikpädagogik als wissenschaftliche Disziplin ausbilden wollen.
Schriftliche Bewerbungen werden ab dem 1. Februar bis zum 1. Juni für das darauffolgende Wintersemester entgegen genommen.
Das Abschlusszeugnis muss zum Bewerbungstermin noch nicht vorliegen, jedoch ein Nachweis, dass bereits mind. 150 Credit Points erbracht wurden und der Studienabschluss zum Beginn des Wintersemesters vorliegt.
Wann kann ich mich bewerben?
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
Weitere Informationen zu aktuellen oder künftigen Vorlesungszeiten sowie Anmelde- und Bewerbungsfristen findest du im Hochschulprofil.
- Nächste Vorlesungszeit:
-
07.04.2026 - 17.07.2026
Zulassung & Bewerbung
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
- Zugangsvoraussetzungen:
- Die Zulassung zum Masterstudiengang Musikpädagogik erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Angesprochen sind Studierende mit einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss der Sozial- oder Geisteswissenschaften oder in einem künstlerischen Studiengang, eines Staatsexamens für ein Lehramt (bevorzugt im Fach Musik) oder einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss in einem sonstigen Studiengang, die sich musikpraktisch betätigen und sich in der Musikpädagogik als wissenschaftliche Disziplin ausbilden wollen.
Schriftliche Bewerbungen werden ab dem 1. Februar bis zum 1. Juni für das darauffolgende Wintersemester entgegen genommen.
Das Abschlusszeugnis muss zum Bewerbungstermin noch nicht vorliegen, jedoch ein Nachweis, dass bereits mind. 150 Credit Points erbracht wurden und der Studienabschluss zum Beginn des Wintersemesters vorliegt.

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Fristen & Termine
- Nächste Vorlesungszeit:
-
07.04.2026 - 17.07.2026

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Sonstiges
Anmerkung:
Video: https://www.youtube.com/watch?v=U3S0slB7GUY

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