Musikpädagogik
- Studienfeld(er): Musikpädagogik
- Startdatum: Sommer- und Wintersemester
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Zulassungsmodus: Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
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Das sagen Studierende über Frankfurt am Main
Die Zulassung zum Masterstudiengang Musikpädagogik erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Angesprochen sind Studierende mit einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss der Sozial- oder Geisteswissenschaften oder in einem künstlerischen Studiengang, eines Staatsexamens für ein Lehramt (bevorzugt im Fach Musik) oder einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss in einem sonstigen Studiengang, die sich musikpraktisch betätigen und sich in der Musikpädagogik als wissenschaftliche Disziplin ausbilden wollen.
Schriftliche Bewerbungen werden ab dem 1. Februar bis zum 1. Juni für das darauffolgende Wintersemester entgegen genommen.
Das Abschlusszeugnis muss zum Bewerbungstermin noch nicht vorliegen, jedoch ein Nachweis, dass bereits mind. 150 Credit Points erbracht wurden und der Studienabschluss zum Beginn des Wintersemesters vorliegt.
- Nächste Vorlesungszeit:
-
07.04.2026 - 17.07.2026
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
- Zugangsvoraussetzungen:
- Die Zulassung zum Masterstudiengang Musikpädagogik erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Angesprochen sind Studierende mit einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss der Sozial- oder Geisteswissenschaften oder in einem künstlerischen Studiengang, eines Staatsexamens für ein Lehramt (bevorzugt im Fach Musik) oder einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss in einem sonstigen Studiengang, die sich musikpraktisch betätigen und sich in der Musikpädagogik als wissenschaftliche Disziplin ausbilden wollen.
Schriftliche Bewerbungen werden ab dem 1. Februar bis zum 1. Juni für das darauffolgende Wintersemester entgegen genommen.
Das Abschlusszeugnis muss zum Bewerbungstermin noch nicht vorliegen, jedoch ein Nachweis, dass bereits mind. 150 Credit Points erbracht wurden und der Studienabschluss zum Beginn des Wintersemesters vorliegt.
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