Deutsche Literatur
- Studienfeld(er): Allgemeine Literaturwissenschaft, Vergleichende Literaturwissenschaft
- Startdatum: Sommer- und Wintersemester
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
Theodor-W.-Adorno-Platz 1
60323 Frankfurt Am Main
Tel: 069 798-0
Fax: 069 798-18383
-Bachelorabschluss der Goethe-Universität in Germanistik im Haupt- oder Nebenfach oder einen gleichwertigen Abschluss einer deutschen Hochschule in Germanistik, Allgemeiner und Vergleichender Literaturwissenschaft oder einem vergleichbaren neuphilologischen Studiengang oder einen mindestens gleichwertigen ausländischen Abschluss in gleicher oder verwandter Fachrichtung. Über die Anerkennung und Vergleichbarkeit der Abschlüsse entscheidet der Prüfungsausschuss
- Schwerpunkte:
- Ältere deutsche Literatur, deutschsprachige Literatur von ihren Anfängen bis zur unmittelbaren Gegenwart, germanistische Literaturwissenschaften, Geschichte, Theorie und Ästhetik, Geschichtlichkeit der Texte, Literatur, Literaturgeschichte, Literatur- und Kulturtheorie, Neuere deutsche Literatur, Text- und Medientheorie, Poetologie und Ästhetik
- Nächste Vorlesungszeit:
-
13.10.2025 - 13.02.2026
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- -Bachelorabschluss der Goethe-Universität in Germanistik im Haupt- oder Nebenfach oder einen gleichwertigen Abschluss einer deutschen Hochschule in Germanistik, Allgemeiner und Vergleichender Literaturwissenschaft oder einem vergleichbaren neuphilologischen Studiengang oder einen mindestens gleichwertigen ausländischen Abschluss in gleicher oder verwandter Fachrichtung. Über die Anerkennung und Vergleichbarkeit der Abschlüsse entscheidet der Prüfungsausschuss
- Schwerpunkte:
- Ältere deutsche Literatur, deutschsprachige Literatur von ihren Anfängen bis zur unmittelbaren Gegenwart, germanistische Literaturwissenschaften, Geschichte, Theorie und Ästhetik, Geschichtlichkeit der Texte, Literatur, Literaturgeschichte, Literatur- und Kulturtheorie, Neuere deutsche Literatur, Text- und Medientheorie, Poetologie und Ästhetik
- Nächste Vorlesungszeit:
-
13.10.2025 - 13.02.2026
01.04. - 31.05. für das Wintersemester
01.12. - 15.01. für das Sommersemester
usländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber müssen entsprechend der „Ordnung der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main über die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) für Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung“ in der jeweils gültigen Fassung einen Sprachnachweis auf dem Niveau DSH-2 vorlegen, soweit sie nach der DSH-Ordnung nicht von der Deutschen Sprachprüfung freigestellt sind. Für den Masterstudiengang Deutsche Literatur sind außerdem gute Englischkenntnisse (GeR: mindestens B2) sowie Grundkenntnisse in einer zweiten Fremdsprache (mindestens A2 GeR) erforderlich.
Die Deutschkenntnisse können nachgewiesen werden durch mindestens DSH-2 oder TestDaF: mindestens 4/4/4/4.
Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 (GeR) können nachgewiesen werden durch
- einen Bachelorabschluss in einem amerikanistischen oder anglistischen oder anderen englischsprachigen Studiengang im In- und Ausland; oder
- Hochschulzugangsberechtigung für ein Land, in dem Englisch Amtssprache ist; oder
- ein Abiturzeugnis oder entsprechende Oberstufenzeugnisse, die Englischunterricht im Umfang von mindestens 5 Jahren belegen, wobei die Durchschnittsnote nicht schlechter als „ausreichend (4,0)“ bzw. fünf Punkte sein darf; oder
- ein Zertifikat über erfolgreich absolvierte Sprachkurse für Englisch von deutschen und/oder ausländischen Hochschulen, Fachgutachten, Lektor*innenprüfungen oder Zertifikate, die im Rahmen von Auslandsaufenthalten, an Sprachschulen oder in VHS-Kursen erworben wurden und das geforderte Sprachniveau explizit erwähnt sein muss; oder
- einen standardisierten Test, aus dem das Niveau B 2 klar ersichtlich ist; anerkannt werden folgende Sprachnachweise:
a. TOEFL (Internet based, mind. 85 Punkte);
b. IELTS (mindestens 5,5 in jedem Teil);
c. Cambridge First, Advanced oder Proficiency (mindestens 160 Punkte).
- Eine andere vom Zulassungsausschuss als gleichwertig anerkannte Bescheinigung.
Die Kenntnisse des Niveaus A2 (GeR) in der zweiten Fremdsprache werden nachgewiesen durch
- Schulzeugnisse, mindestens drei Jahre Unterricht in der betreffenden Sprache, wobei die Durchschnittsnote nicht schlechter als „ausreichend (4,0)“ bzw. fünf Punkte sein darf,
- ein Zertifikat über erfolgreich absolvierte Sprachkurse in der betreffenden Sprache von deutschen und/oder ausländischen Universitäten
- Fachgutachten, Lektorenprüfungen oder Zertifikate.
- eine andere vom Zulassungsausschuss als gleichwertig anerkannte Bescheinigung