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Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft
- Studienfeld(er): Ernährung, Hauswirtschaft (Lehramt)
- Startdatum: Sommer- und Wintersemester
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
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Das sagen Studierende über Paderborn
Abschluss in einem Studiengang von mindestens sechs Semestern der u.a. nachfolgende Elementen besitzt:
ein Studium der beruflichen Fachrichtung
ein Studium der Bildungswissenschaften,
ein Eignungs- und Orientierungspraktikum im Sinne von § 12 Absatz 1 Satz 1 Nr.1 LABG und
ein Berufsfeldpraktikum im Sinne von § 12 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 LABG.
- Lehramtsbefähigender Master für:
-
- Berufliche Schulen
- Nächste Vorlesungszeit:
-
12.10.2026 - 05.02.2027
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
Informationen beim International Office
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
Informationen beim International Office
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Abschluss in einem Studiengang von mindestens sechs Semestern der u.a. nachfolgende Elementen besitzt:
ein Studium der beruflichen Fachrichtung
ein Studium der Bildungswissenschaften,
ein Eignungs- und Orientierungspraktikum im Sinne von § 12 Absatz 1 Satz 1 Nr.1 LABG und
ein Berufsfeldpraktikum im Sinne von § 12 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 LABG.
- Lehramtsbefähigender Master für:
-
- Berufliche Schulen
- Nächste Vorlesungszeit:
-
12.10.2026 - 05.02.2027
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
Informationen beim International Office
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
Informationen beim International Office
Im Master müssen sie Ersthörende an der Universität Paderborn und Zweithörede an der TH OWL sein.
Das Studium kann erst begonnen werden, wenn die Einschreibung als Ersthörende*r und die Zulassung als Zweithörende*r an den beiden Hochschulen fristgerecht erfolgt ist.
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