- Studienfeld(er): Kindheitspädagogik, Pädagogik, Erziehungswissenschaft, Soziologie, Sozialwissenschaft
- Startdatum: nur Wintersemester
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Studienform(en): Berufsbegleitendes Studium, Fernstudium
- Zulassungsmodus: Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
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Was geht in Koblenz?
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Mit erstem Hochschulabschluss: Mind. 1-jährige aktuelle einschlägige Berufstätigkeit oder Berufsqualifizierter Hochschulabschluss mit 210 ECTS oder Bewerber:innen mit einem Hochschulabschluss im Umfang von 180 ECTS-Punkten können sich auf einen Studienplatz bewerben, sofern diese die weiteren Zulassungskriterien erfüllen. Um die Lücke von 30 ECTS zu schließen, sollen die betroffenen Bewerber*innen sich bereit erklären, zusätzliche 30 ECTS während des Master-Studiengangs zu erwerben.
Ohne ersten Hochschulabschluss: Hochschulzugang gemäß § 65 Abs. 1 und 2 HochSchG, z.B. (Fach-)Abitur, meisteradäquate Berufsausbildung (z.B. staatl. anerkannte Erzierher*-in, Berufsausbildung mit mindestens einer Abschlussnote von 2,5 oder Bestandene Eignungsprüfung, die die Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation mit der eines abgeschlossenen grundständigen Studiums feststellt oder mind. 3-jährige aktuelle einschlägige Berufstätigkeit
- Schwerpunkte:
- Ethik, Forschungsmethodik, Gesundheit & Bewegung, Internationale und interdisziplinäre Kindheitswissenschaftliche Diskurse, Kinderschutz & Diagnostik, Kindheitswissenschaftliche Diskurse, Kreativität & Kultur, Management & Beratung, Sozialwissenschaftliche Diskurse, Supervision & Intervision
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus Deutschland:
-
Bis 15.07.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
Bis 15.06.2026
Außerdem gilt folgendes: - Hochschulzugang gemäß §65 Abs.1 und 2 HochSchG, (Fach-)Abitur, Erzieher/in, Berufsausbildung zzgl. 2jährige Berufserfahrung
- Bestandene Eignungsprüfung, die die Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation mit der eines Studiums feststellt
- Mind. 3jährige einschlägige berufliche Tätigkeit
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Mit erstem Hochschulabschluss: Mind. 1-jährige aktuelle einschlägige Berufstätigkeit oder Berufsqualifizierter Hochschulabschluss mit 210 ECTS oder Bewerber:innen mit einem Hochschulabschluss im Umfang von 180 ECTS-Punkten können sich auf einen Studienplatz bewerben, sofern diese die weiteren Zulassungskriterien erfüllen. Um die Lücke von 30 ECTS zu schließen, sollen die betroffenen Bewerber*innen sich bereit erklären, zusätzliche 30 ECTS während des Master-Studiengangs zu erwerben.
Ohne ersten Hochschulabschluss: Hochschulzugang gemäß § 65 Abs. 1 und 2 HochSchG, z.B. (Fach-)Abitur, meisteradäquate Berufsausbildung (z.B. staatl. anerkannte Erzierher*-in, Berufsausbildung mit mindestens einer Abschlussnote von 2,5 oder Bestandene Eignungsprüfung, die die Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation mit der eines abgeschlossenen grundständigen Studiums feststellt oder mind. 3-jährige aktuelle einschlägige Berufstätigkeit
- Schwerpunkte:
- Ethik, Forschungsmethodik, Gesundheit & Bewegung, Internationale und interdisziplinäre Kindheitswissenschaftliche Diskurse, Kinderschutz & Diagnostik, Kindheitswissenschaftliche Diskurse, Kreativität & Kultur, Management & Beratung, Sozialwissenschaftliche Diskurse, Supervision & Intervision
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus Deutschland:
-
Bis 15.07.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
Bis 15.06.2026
- Studienbeitrag:
- 6600.00 EUR / gesamt
- Studienbeitrag (Bemerkung):
- Es fallen Studiengebühren von insgesamt 6.600,00 Euro (pro Semester 1.650,-- Euro), zzgl. Sozialbeitrag des Studierendenwerkes sowie der AStA-Beitrag der Hochschule Koblenz.
- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung in Verbindung mit- Beratungsgespräch an der Hochschule
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung in Verbindung mit- Eignungsprüfung
- Beratungsgespräch an der Hochschule
- Anmerkung:
-
- Hochschulzugang gemäß §65 Abs.1 und 2 HochSchG, (Fach-)Abitur, Erzieher/in, Berufsausbildung zzgl. 2jährige Berufserfahrung
- Bestandene Eignungsprüfung, die die Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation mit der eines Studiums feststellt
- Mind. 3jährige einschlägige berufliche Tätigkeit - Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
- Zur Internetseite