Short-Facts
- Abschluss: Master
- Sachgebiet(e): Kindheitspädagogik, Pädagogik, Erziehungswissenschaft, Soziologie, Sozialwissenschaft
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Berufsbegleitendes Studium, Fernstudium
- Standort(e): Koblenz
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
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Kontakt
Hochschulstandort
Hochschule Koblenz
Konrad-Zuse-Straße 1
56075 Koblenz
Tel: 0261 9528-0
Fax: 0261 9528-567
Konrad-Zuse-Straße 1
56075 Koblenz
Tel: 0261 9528-0
Fax: 0261 9528-567
Weitere Informationen / Services:
FAQ zu Kindheits- und Sozialwissenschaften

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Kindheits- und Sozialwissenschaften studiere?
Beim Studiengang Kindheits- und Sozialwissenschaften an der Hochschule Koblenz handelt es sich um einen Studiengang mit dem
Abschluss Master
Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Kindheitspädagogik, Pädagogik, Erziehungswissenschaft, Soziologie, Sozialwissenschaft.
In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.
In welcher Form wird das Studium Kindheits- und Sozialwissenschaften angeboten?
Das Studium wird als Berufsbegleitendes Studium und als Fernstudium
in Koblenz angeboten.
Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Lehrveranstaltungen werden in Koblenz angeboten.
Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.
Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?
Der Studiengang Kindheits- und Sozialwissenschaften hat eine örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC.
Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Kindheits- und Sozialwissenschaften zu studieren?
Für das Studium des Fachs Kindheits- und Sozialwissenschaften gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Mit erstem Hochschulabschluss: Mind. 1-jährige aktuelle einschlägige Berufstätigkeit oder Berufsqualifizierter Hochschulabschluss mit 210 ECTS oder Bewerber:innen mit einem Hochschulabschluss im Umfang von 180 ECTS-Punkten können sich auf einen Studienplatz bewerben, sofern diese die weiteren Zulassungskriterien erfüllen. Um die Lücke von 30 ECTS zu schließen, sollen die betroffenen Bewerber*innen sich bereit erklären, zusätzliche 30 ECTS während des Master-Studiengangs zu erwerben.
Ohne ersten Hochschulabschluss: Hochschulzugang gemäß § 65 Abs. 1 und 2 HochSchG, z.B. (Fach-)Abitur, meisteradäquate Berufsausbildung (z.B. staatl. anerkannte Erzierher*-in, Berufsausbildung mit mindestens einer Abschlussnote von 2,5 oder Bestandene Eignungsprüfung, die die Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation mit der eines abgeschlossenen grundständigen Studiums feststellt oder mind. 3-jährige aktuelle einschlägige Berufstätigkeit
Mit erstem Hochschulabschluss: Mind. 1-jährige aktuelle einschlägige Berufstätigkeit oder Berufsqualifizierter Hochschulabschluss mit 210 ECTS oder Bewerber:innen mit einem Hochschulabschluss im Umfang von 180 ECTS-Punkten können sich auf einen Studienplatz bewerben, sofern diese die weiteren Zulassungskriterien erfüllen. Um die Lücke von 30 ECTS zu schließen, sollen die betroffenen Bewerber*innen sich bereit erklären, zusätzliche 30 ECTS während des Master-Studiengangs zu erwerben.
Ohne ersten Hochschulabschluss: Hochschulzugang gemäß § 65 Abs. 1 und 2 HochSchG, z.B. (Fach-)Abitur, meisteradäquate Berufsausbildung (z.B. staatl. anerkannte Erzierher*-in, Berufsausbildung mit mindestens einer Abschlussnote von 2,5 oder Bestandene Eignungsprüfung, die die Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation mit der eines abgeschlossenen grundständigen Studiums feststellt oder mind. 3-jährige aktuelle einschlägige Berufstätigkeit
Welche Themenschwerpunkte gibt es?
Themenschwerpunkte im Studienfach Kindheits- und Sozialwissenschaften sind:
- Schwerpunkte:
- Ethik, Forschungsmethodik, Gesundheit & Bewegung, Internationale und interdisziplinäre Kindheitswissenschaftliche Diskurse, Kinderschutz & Diagnostik, Kindheitswissenschaftliche Diskurse, Kreativität & Kultur, Management & Beratung, Sozialwissenschaftliche Diskurse, Supervision & Intervision
Wann kann ich mich bewerben?
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
Weitere Informationen zu aktuellen oder künftigen Vorlesungszeiten sowie Anmelde- und Bewerbungsfristen findest du im Hochschulprofil.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus Deutschland:
-
Bis 15.01.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
Bis 15.11.2025
Kann ich Kindheits- und Sozialwissenschaften ohne Abitur studieren?
Ja, ein Studium ist an der Hochschule Koblenz ohne Abitur möglich.
Welche Zulassungsbedingungen gelten für ein Studium ohne Abitur?
Für Kindheits- und Sozialwissenschaften gelten folgende Zulassungsbedingungen: Meisterprüfung oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung und Berufsausbildung oder Berufserfahrung.
Was muss ich bei der Bewerbung ohne Abitur beachten?
Hier findest du weitere Informationen zu den Zulassungsbedingungen ohne Abitur:
Zur Internetseite
.
Außerdem gilt folgendes: - Hochschulzugang gemäß §65 Abs.1 und 2 HochSchG, (Fach-)Abitur, Erzieher/in, Berufsausbildung zzgl. 2jährige Berufserfahrung
- Bestandene Eignungsprüfung, die die Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation mit der eines Studiums feststellt
- Mind. 3jährige einschlägige berufliche Tätigkeit
Außerdem gilt folgendes: - Hochschulzugang gemäß §65 Abs.1 und 2 HochSchG, (Fach-)Abitur, Erzieher/in, Berufsausbildung zzgl. 2jährige Berufserfahrung
- Bestandene Eignungsprüfung, die die Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation mit der eines Studiums feststellt
- Mind. 3jährige einschlägige berufliche Tätigkeit
Zulassung & Bewerbung
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Mit erstem Hochschulabschluss: Mind. 1-jährige aktuelle einschlägige Berufstätigkeit oder Berufsqualifizierter Hochschulabschluss mit 210 ECTS oder Bewerber:innen mit einem Hochschulabschluss im Umfang von 180 ECTS-Punkten können sich auf einen Studienplatz bewerben, sofern diese die weiteren Zulassungskriterien erfüllen. Um die Lücke von 30 ECTS zu schließen, sollen die betroffenen Bewerber*innen sich bereit erklären, zusätzliche 30 ECTS während des Master-Studiengangs zu erwerben.
Ohne ersten Hochschulabschluss: Hochschulzugang gemäß § 65 Abs. 1 und 2 HochSchG, z.B. (Fach-)Abitur, meisteradäquate Berufsausbildung (z.B. staatl. anerkannte Erzierher*-in, Berufsausbildung mit mindestens einer Abschlussnote von 2,5 oder Bestandene Eignungsprüfung, die die Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation mit der eines abgeschlossenen grundständigen Studiums feststellt oder mind. 3-jährige aktuelle einschlägige Berufstätigkeit

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Themenschwerpunkte
- Schwerpunkte:
- Ethik, Forschungsmethodik, Gesundheit & Bewegung, Internationale und interdisziplinäre Kindheitswissenschaftliche Diskurse, Kinderschutz & Diagnostik, Kindheitswissenschaftliche Diskurse, Kreativität & Kultur, Management & Beratung, Sozialwissenschaftliche Diskurse, Supervision & Intervision

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Fristen & Termine
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus Deutschland:
-
Bis 15.01.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
Bis 15.11.2025

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Sonstiges
- Studienbeitrag:
- 6600.00 EUR / gesamt
- Studienbeitrag (Bemerkung):
- Es fallen Studiengebühren von insgesamt 6.600,00 Euro (pro Semester 1.650,-- Euro), zzgl. Sozialbeitrag des Studierendenwerkes sowie der AStA-Beitrag der Hochschule Koblenz.
Studieren ohne Abitur:
- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung in Verbindung mit- Beratungsgespräch an der Hochschule
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung in Verbindung mit- Eignungsprüfung
- Beratungsgespräch an der Hochschule
- Anmerkung:
-
- Hochschulzugang gemäß §65 Abs.1 und 2 HochSchG, (Fach-)Abitur, Erzieher/in, Berufsausbildung zzgl. 2jährige Berufserfahrung
- Bestandene Eignungsprüfung, die die Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation mit der eines Studiums feststellt
- Mind. 3jährige einschlägige berufliche Tätigkeit - Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
- Zur Internetseite

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