

Lebensmittel- und Gesundheitswissenschaften
- 1972 gegründet
- 12.329 Studierende
- Abschluss: Master of Science (M.Sc.)
- Sachgebiet(e): Gesundheitswissenschaft
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Standort(e): Bayreuth
- Fakultät: Fakultät für Biologie, Chemie u. Geowissenschaften

-
Universitätsstraße 30
95447 Bayreuth
Tel: 0921 55-0
Fax: 0921 55-5290
Beim Studiengang Lebensmittel- und Gesundheitswissenschaften an der Universität Bayreuth handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Master of Science (M.Sc.)
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Gesundheitswissenschaft.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 24 Monate.
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden hauptsächlich in Deutsch statt.
Das Studium wird als Vollzeitstudium in Bayreuth angeboten.
Standort dieser Hochschule ist Bayreuth.
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.
Der Studiengang Lebensmittel- und Gesundheitswissenschaften unterliegt einer Auswahlverfahren/Eignungsprüfung.
Für das Studium des Fachs Lebensmittel- und Gesundheitswissenschaften gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Eignungsfeststellungsverfahren; Abschluss eines Bachelorstudiums in einem naturwissenschaftlichen, rechts- oder wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang.
Themenschwerpunkte im Studienfach Lebensmittel- und Gesundheitswissenschaften sind:
- Schwerpunkte:
- Bioanalytik, Biochemie, Ernährungswissenschaften, Gesundheitswissenschaften, Lebensmittelrecht
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
- Vorlesungszeit:
-
16.10.2023 - 09.02.2024
- Studienanfänger:
-
15.04.2023 - 28.09.2023
- Hochschulwechsler:
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15.04.2023 - 28.09.2023und gem. Zulassungsbescheid; ggf. Abweichungen beachten
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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15.04.2023 - 28.09.2023Die Fristen entnehmen Sie bitte folgender Seite: http://www.studierendenkanzlei.uni-bayreuth.de
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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15.04.2023 - 15.07.202315.7. (Wintersemester) und 15.1. (Sommersemester)
- Studienanfänger:
-
24.04.2023 - 15.07.2023Bitte ggf. Abweichungen beachten.
- Hochschulwechsler:
-
15.04.2023 - 15.07.2023Bitte ggf. Abweichungen beachten
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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24.04.2023 - 15.07.2023Die Fristen entnehmen Sie bitte folgender Seite: http://www.studierendenkanzlei.uni-bayreuth.de
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
24.04.2023 - 15.07.2023
- Studienanfänger:
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Bitte informieren Sie sich unter https://uni-bayreuth.de/studiengangsfinder .
- Hochschulwechsler:
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Bitte informieren Sie sich unter https://uni-bayreuth.de/studiengangsfinder .
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Bitte informieren Sie sich unter https://uni-bayreuth.de/studiengangsfinder .
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Bitte informieren Sie sich unter https://uni-bayreuth.de/studiengangsfinder .
- Studienanfänger:
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Bitte informieren Sie sich unter https://uni-bayreuth.de/studiengangsfinder .
- Hochschulwechsler:
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Bitte informieren Sie sich unter https://uni-bayreuth.de/studiengangsfinder .
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Bitte informieren Sie sich unter https://uni-bayreuth.de/studiengangsfinder .
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Bitte informieren Sie sich unter https://uni-bayreuth.de/studiengangsfinder .
- Vorlesungszeit:
-
17.04.2023 - 21.07.2023
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Im Sommersemester 2023 beginnt kein Bachelorstudiengang, der im ersten Fachsemester eine NC-Beschränkung hat.
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Im Sommersemester 2023 beginnt kein Bachelorstudiengang, der im ersten Fachsemester eine NC-Beschränkung hat.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Im Sommersemester 2023 beginnt kein Bachelorstudiengang, der im ersten Fachsemester eine NC-Beschränkung hat. Bewerbungsfrist für zulassungsfreie Studiengänge für International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind: 15.01.2023
- Studienanfänger:
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Bitte informieren Sie sich unter https://www.uni-bayreuth.de/de/studium/masterstudium/index.php
- Hochschulwechsler:
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Bitte informieren Sie sich unter https://www.uni-bayreuth.de/de/studium/masterstudium/index.php
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Bitte informieren Sie sich unter https://www.uni-bayreuth.de/de/studium/masterstudium/index.php
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Bitte informieren Sie sich unter https://www.uni-bayreuth.de/de/studium/masterstudium/index.php
- Studienanfänger:
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Bitte informieren Sie sich unter https://www.studierendenkanzlei.uni-bayreuth.de//de/studieninteressierte/bewerbung_einschreibung_Sommersemester/index.php
- Hochschulwechsler:
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Bitte informieren Sie sich unter https://www.studierendenkanzlei.uni-bayreuth.de//de/studieninteressierte/bewerbung_einschreibung_Sommersemester/index.php
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Bitte informieren Sie sich unter https://www.studierendenkanzlei.uni-bayreuth.de//de/studieninteressierte/bewerbung_einschreibung_Sommersemester/index.php
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Bitte informieren Sie sich unter https://www.studierendenkanzlei.uni-bayreuth.de//de/studieninteressierte/bewerbung_einschreibung_Sommersemester/index.php

Ernährung und Gesundheit bilden ein geläufiges Begriffspaar. Doch welche Nahrungsmittel sind eigentlich gesund und warum? Wie können wir ausreichende Mengen qualitativ hochwertiger Nahrung nachhaltig produzieren? Welches Regelwerk leitet uns im Spannungsfeld von Sicherheit und Wirtschaftlichkeit, Genuss und Gefährdung, Konsumentenrechten und mangelnder Aufklärung?
Mit solchen und ähnlichen Fragen werden Sie sich beschäftigen. Dieser Studiengang vereint Inhalte aus dem Lebensmittel- und Verbraucherrecht, der Biologie, Ökologie und Biochemie von Nahrungsmitteln, sowie der Gesundheitsökonomie, der Betriebswirtschaft und der Sportwissenschaft. Wir wollen Erkenntnisse für eine nachhaltige Lebensmittelversorgung sowie effektive Gesunderhaltung
gewinnen und wissenschaftlich entsprechend ausgebildeten Nachwuchs hervorbringen.
Schöpfen Sie aus dem Vollen.
Das Verständnis der Komplexität des Dreiecks Ernährung – Umwelt – Gesundheit erfordert die souveräne Beherrschung der Konzepte und Sprachen sehr unterschiedlicher Fächer. Unser Ziel ist es, Sie durch die Vermittlung wissenschaftlich fundierter, interdisziplinärer Kompetenzen zur Analyse, Lösung und Kommunikation von Problemen rund um Nahrung und Gesundheit zu befähigen. Sie profitieren von den Vorteilen einer Campus-Uni und haben die Möglichkeit fächerübergreifend zu arbeiten und zu forschen.
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
- Zugangsvoraussetzungen:
- Eignungsfeststellungsverfahren; Abschluss eines Bachelorstudiums in einem naturwissenschaftlichen, rechts- oder wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang

- Schwerpunkte:
- Bioanalytik, Biochemie, Ernährungswissenschaften, Gesundheitswissenschaften, Lebensmittelrecht
- Vorlesungszeit:
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16.10.2023 - 09.02.2024
- Studienanfänger:
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15.04.2023 - 28.09.2023
- Hochschulwechsler:
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15.04.2023 - 28.09.2023und gem. Zulassungsbescheid; ggf. Abweichungen beachten
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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15.04.2023 - 28.09.2023Die Fristen entnehmen Sie bitte folgender Seite: http://www.studierendenkanzlei.uni-bayreuth.de
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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15.04.2023 - 15.07.202315.7. (Wintersemester) und 15.1. (Sommersemester)
- Studienanfänger:
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24.04.2023 - 15.07.2023Bitte ggf. Abweichungen beachten.
- Hochschulwechsler:
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15.04.2023 - 15.07.2023Bitte ggf. Abweichungen beachten
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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24.04.2023 - 15.07.2023Die Fristen entnehmen Sie bitte folgender Seite: http://www.studierendenkanzlei.uni-bayreuth.de
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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24.04.2023 - 15.07.2023
- Studienanfänger:
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Bitte informieren Sie sich unter https://uni-bayreuth.de/studiengangsfinder .
- Hochschulwechsler:
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Bitte informieren Sie sich unter https://uni-bayreuth.de/studiengangsfinder .
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Bitte informieren Sie sich unter https://uni-bayreuth.de/studiengangsfinder .
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Bitte informieren Sie sich unter https://uni-bayreuth.de/studiengangsfinder .
- Studienanfänger:
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Bitte informieren Sie sich unter https://uni-bayreuth.de/studiengangsfinder .
- Hochschulwechsler:
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Bitte informieren Sie sich unter https://uni-bayreuth.de/studiengangsfinder .
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Bitte informieren Sie sich unter https://uni-bayreuth.de/studiengangsfinder .
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Bitte informieren Sie sich unter https://uni-bayreuth.de/studiengangsfinder .
- Vorlesungszeit:
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17.04.2023 - 21.07.2023
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Im Sommersemester 2023 beginnt kein Bachelorstudiengang, der im ersten Fachsemester eine NC-Beschränkung hat.
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Im Sommersemester 2023 beginnt kein Bachelorstudiengang, der im ersten Fachsemester eine NC-Beschränkung hat.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Im Sommersemester 2023 beginnt kein Bachelorstudiengang, der im ersten Fachsemester eine NC-Beschränkung hat. Bewerbungsfrist für zulassungsfreie Studiengänge für International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind: 15.01.2023
- Studienanfänger:
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Bitte informieren Sie sich unter https://www.uni-bayreuth.de/de/studium/masterstudium/index.php
- Hochschulwechsler:
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Bitte informieren Sie sich unter https://www.uni-bayreuth.de/de/studium/masterstudium/index.php
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Bitte informieren Sie sich unter https://www.uni-bayreuth.de/de/studium/masterstudium/index.php
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Bitte informieren Sie sich unter https://www.uni-bayreuth.de/de/studium/masterstudium/index.php
- Studienanfänger:
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Bitte informieren Sie sich unter https://www.studierendenkanzlei.uni-bayreuth.de//de/studieninteressierte/bewerbung_einschreibung_Sommersemester/index.php
- Hochschulwechsler:
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Bitte informieren Sie sich unter https://www.studierendenkanzlei.uni-bayreuth.de//de/studieninteressierte/bewerbung_einschreibung_Sommersemester/index.php
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Bitte informieren Sie sich unter https://www.studierendenkanzlei.uni-bayreuth.de//de/studieninteressierte/bewerbung_einschreibung_Sommersemester/index.php
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Bitte informieren Sie sich unter https://www.studierendenkanzlei.uni-bayreuth.de//de/studieninteressierte/bewerbung_einschreibung_Sommersemester/index.php

Leider liegen uns keine weiteren Informationen vor.
Als Absolventin oder Absolvent des Masterstudiengangs „Lebensmittel- und Gesundheitswissenschaften” finden sich Ihre Berufsfelder in vielen gesellschaftlichen Bereichen.
Sie werden überall dort gebraucht, wo Ernährung und Gesundheit im Fokus stehen. Wichtige Berufssparten sind daher:
- Forschung
- Leitungspositionen im Gesundheitsmanagement
- Leitungspositionen in Krankenversicherungen
- Leitungspositionen in der Lebensmittelindustrie
- Politik
- Medien
- Ämter und Ministerien im Gesundheitswesen und im Lebensmittelbereich
- Juristische Spezialisierung auf den Lebensmittelbereich
Jetzt noch die Voraussetzungen erfüllen und los geht’s!
Der Master „Lebensmittel- und Gesundheitswissenschaften” baut auf einem ersten Abschluss auf. Fachgebiete des ersten Abschlusses können sein: Biologie, Biochemie, Biotechnologie, Chemie, Agrarwissenschaften, Lebensmittelwissenschaften, Gesundheitswissenschaften, Ökotrophologie, Bioanalytik, Gesundheitsökonomie, Rechtswissenschaften, Betriebswirtschaft, Economics,
Volkswirtschaft, Marketing und Sportökonomie. Eine Eignungsprüfung ist erforderlich. Auch Studierende
vergleichbarer Studiengänge können nach einer Eignungsprüfung zugelassen werden. Bei Juristinnen und Juristen wird das Masterstudium im Anschluss an das erste Staatsexamen oder den Bachelor aufgenommen.
Studienbeginn: Wintersemester
Weitere Informationen zum Zulassungsverfahren finden Sie auf unserer Website unter:
www.lgw.uni-bayreuth.de
