Studiengangsprofil
Medizintechnik
Short-Facts
- Abschluss: Master
- Sachgebiet(e): Gesundheitstechnik, Medizintechnik
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Standort(e): Gelsenkirchen
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
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Kontakt
Hochschulstandort
Westfälische Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen
Neidenburger Straße 43
45897 Gelsenkirchen
Tel: 0209 9596-0
Fax: 0209 9596-445
Neidenburger Straße 43
45897 Gelsenkirchen
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Fax: 0209 9596-445
Weitere Informationen / Services:
FAQ zu Medizintechnik

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Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Medizintechnik studiere?
Beim Studiengang Medizintechnik an der Westfälische Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen handelt es sich um einen Studiengang mit dem
Abschluss Master
Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Gesundheitstechnik, Medizintechnik.
In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.
In welcher Form wird das Studium Medizintechnik angeboten?
Das Studium wird als Vollzeitstudium
in Gelsenkirchen angeboten.
Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Lehrveranstaltungen werden in Gelsenkirchen angeboten.
Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: Sommer- und Wintersemester.
Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?
Der Studiengang Medizintechnik hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.
Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Medizintechnik zu studieren?
Für das Studium des Fachs Medizintechnik gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Berufsqualifizierender Hochschulabschluss, der mindestens einem Bachelor of Science oder einem Bachelor of Engineering mit mindestens 180 Leistungspunkten (CP) entspricht, davon müssen mindestens 120 CP in naturwissenschaftlichen, maschinenbaunahen, elektrotechnischen, mechatronischen und/oder informationstechnischen sowie medizintechnischen Modulen erbracht worden sein.
Berufsqualifizierender Hochschulabschluss, der mindestens einem Bachelor of Science oder einem Bachelor of Engineering mit mindestens 180 Leistungspunkten (CP) entspricht, davon müssen mindestens 120 CP in naturwissenschaftlichen, maschinenbaunahen, elektrotechnischen, mechatronischen und/oder informationstechnischen sowie medizintechnischen Modulen erbracht worden sein.
Welche Themenschwerpunkte gibt es?
Themenschwerpunkte im Studienfach Medizintechnik sind:
- Schwerpunkte:
- Gesundheitstechnik, Medizintechnik
Wann kann ich mich bewerben?
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
Weitere Informationen zu aktuellen oder künftigen Vorlesungszeiten sowie Anmelde- und Bewerbungsfristen findest du im Hochschulprofil.
- Nächste Vorlesungszeit:
-
22.09.2025 - 06.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
07.05.2025 - 15.09.2025
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
07.05.2025 - 15.09.2025
Zulassung & Bewerbung
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Berufsqualifizierender Hochschulabschluss, der mindestens einem Bachelor of Science oder einem Bachelor of Engineering mit mindestens 180 Leistungspunkten (CP) entspricht, davon müssen mindestens 120 CP in naturwissenschaftlichen, maschinenbaunahen, elektrotechnischen, mechatronischen und/oder informationstechnischen sowie medizintechnischen Modulen erbracht worden sein.

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Themenschwerpunkte
- Schwerpunkte:
- Gesundheitstechnik, Medizintechnik

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Fristen & Termine
- Nächste Vorlesungszeit:
-
22.09.2025 - 06.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
07.05.2025 - 15.09.2025
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
07.05.2025 - 15.09.2025

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Sonstiges
- Studienbeitrag (Bemerkung):
- Es werden keine Studiengebühren, nur der reguläre Semesterbeitrag erhoben.

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