- Abschluss: Master of Arts
- Sachgebiet(e): Digitale Medien, Dramaturgie, Drehbuch, Medienkultur, Medienwissenschaft
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Standort(e): Mainz
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
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Saarstraße 21
55122 Mainz
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Voraussetzung ist der Bachelor im Kern- oder Beifach Filmwissenschaft im integrierten Mainzer Studienbereich Kultur/Theater/Film oder ein Studienabschluss in einem verwandten film-, kunst- oder medienwissenschaftlichen Fach mit mind. 30 Leistungspunkten im Bereich Film, Fernsehen und Neue Medien an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland.
Im Falle einer Bewerbung vor Abschluss des Bachelorstudiums müssen mind. 20 der geforderten fachspezifischen Leistungspunkte bis zum Ende der Bewerbungsfrist nachgewiesen werden. Im ersten Semester des Masterstudiums muss ein Bachelorabschlusszeugnis vorgelegt werden, das die geforderten 30 Leistungspunkte vollständig nachweist.
Wurde die Hochschulzugangsberechtigung weder an einer deutschsprachigen Einrichtung noch durch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)“ erforderlich.
- Nächste Vorlesungszeit:
-
21.10.2024 - 08.02.2025
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.04.2025 - 15.05.2025Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.04.2025 - 15.05.2025Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Voraussetzung ist der Bachelor im Kern- oder Beifach Filmwissenschaft im integrierten Mainzer Studienbereich Kultur/Theater/Film oder ein Studienabschluss in einem verwandten film-, kunst- oder medienwissenschaftlichen Fach mit mind. 30 Leistungspunkten im Bereich Film, Fernsehen und Neue Medien an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland.
Im Falle einer Bewerbung vor Abschluss des Bachelorstudiums müssen mind. 20 der geforderten fachspezifischen Leistungspunkte bis zum Ende der Bewerbungsfrist nachgewiesen werden. Im ersten Semester des Masterstudiums muss ein Bachelorabschlusszeugnis vorgelegt werden, das die geforderten 30 Leistungspunkte vollständig nachweist.
Wurde die Hochschulzugangsberechtigung weder an einer deutschsprachigen Einrichtung noch durch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)“ erforderlich.
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- Nächste Vorlesungszeit:
-
21.10.2024 - 08.02.2025
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
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01.04.2025 - 15.05.2025Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.04.2025 - 15.05.2025Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
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Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden.
Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).
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