Human Resource Management
- Abschluss: Master of Laws Human Resource Management
- Sachgebiet(e): Personalmanagement, Personalwesen, Steuerrecht, Volkswirtschaftslehre, Wirtschafts-, Arbeits- und Organisationspsychologie, Wirtschaftsrecht
- Regelstudienzeit: 2 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Standort(e): Regensburg

Universitätsstraße 31
93053 Regensburg
Tel: 0941 943-01
Fax: 0941 943-2305
Beim Studiengang Human Resource Management an der Universität Regensburg handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Master of Laws Human Resource Management
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Personalmanagement, Personalwesen, Steuerrecht, Volkswirtschaftslehre, Wirtschafts-, Arbeits- und Organisationspsychologie, Wirtschaftsrecht.
Die Regelstudienzeit beträgt 2 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 12 Monate.
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.
Das Studium wird als Vollzeitstudium in Regensburg angeboten.
Die Lehrveranstaltungen werden in Regensburg angeboten.
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.
Der Studiengang Human Resource Management unterliegt einer Auswahlverfahren/Eignungsprüfung.
Für das Studium des Fachs Human Resource Management gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
- Erstes oder Zweites Juristisches Staatsexamen bzw. Erste Juristische Prüfung mit einer Punktzahl von mindestens 5,5 oder gleichwertiger Abschluss mit mindestens acht Semestern Regelstudienzeit\n- bei Bewerbern und Bewerberinnen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung oder ihren ersten Studienabschluss nicht an einer deutschsprachigen Bildungseinrichtung erworben haben, der Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau der Deutschen Sprachprüfung\nfür den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH-3) oder einer gleichwertigen Deutschprüfung;\n- mindestens einjährige qualifizierte berufspraktische Erfahrung\n- tabellarischer Lebenslauf\n- Essay\n- gegebenenfalls Teilnahme an einem Auswahlgespräch\n\nHinweis: Bewerber und Bewerberinnen, die einen ersten berufsqualifizierenden juristischen Hochschulabschluss mit weniger\nals 240 LP, aber mindestens 180 LP vorweisen, können unter Erfüllung der übrigen Zugangsvoraussetzungen zum Studium zugelassen werden, wenn sie die fehlende Eingangskompetenz (bis zu 60 LP) wie folgt nachweisen:\n- zusätzliche qualifizierte berufspraktische Erfahrungen, nachgewiesen durch eine insgesamt mindestens zweijährige einschlägige berufliche Tätigkeit nach Abschluss des Erststudiums. Als einschlägig gelten Berufserfahrungen im juristischen Umfeld, bevorzugt mit Bezug zum Human Resource Management. Absolvierte Praktika oder Berufsausbildungen können zu Teilen angerechnet werden, wenn sie inhaltlichen Bezug zum Studiengang aufweisen. \n- Über erfolgreich abgeschlossene einschlägige akademische Weiterbildungen gemäß Art. 56 Abs. 6 BayHSchG, wie Modulstudien oder Zusatzstudien, die mit einem Hochschulzertifikat abgeschlossen werden. Einschlägig sind solche Weiterbildungen, die den zur Berufserfahrung genannten Bereichen zuzuordnen sind.\n\nBewerbungsfrist: 31. Juli eines jeden Jahres
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
- Vorlesungszeit:
-
16.10.2023 - 09.02.2024Vorlesungsfrei am: 1.11.2023 und in der Zeit 24.12.2023 bis 7.1.2024
- Studienanfänger:
-
In den meisten Studiengängen (ohne NC) kann ohne vorherige Bewerbung eine Einschreibung erfolgen. Frist in diesen Fällen bis 30.9.2023
Achtung: In einigen grundständigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren. Nähere Informationen zu den einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und unter: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
- Hochschulwechsler:
-
In den meisten Studiengängen (ohne NC) kann ohne vorherige Bewerbung eine Einschreibung erfolgen. Frist in diesen Fällen bis 30.9.2023
Achtung: In einigen grundständigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren. Nähere Informationen zu den einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und unter: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
- Hochschulwechsler:
-
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
- Studienanfänger:
-
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
Bewerbung erfolgt teilweise über Campus-Portal SPUR.
Weiterführende Studiengänge (Master) nur im Bereich der Psychologie zweistufiges Verfahren: neben Eignungsverfahren auch örtliche Zulassungsbeschränkung
- Hochschulwechsler:
-
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen: Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
Bewerbung erfolgt teilweise über Campus-Portal SPUR.
Weiterführende Studiengänge (Master) nur im Bereich der Psychologie zweistufiges Verfahren: neben Eignungsverfahren auch örtliche Zulassungsbeschränkung
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Eignungsverfahren in weiterführenden Studiengängen (Master) mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Fristen siehe Webseite des Studiengangs und siehe jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnung.
Master in der Psychologie zweistufiges Verfahren: neben Eignungsverfahren auch örtliche Zulassungsbeschränkung
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Eignungsverfahren in weiterführenden Studiengängen (Master) mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Fristen siehe Webseite des Studiengangs und siehe jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnung.
Master in der Psychologie zweistufiges Verfahren: neben Eignungsverfahren auch örtliche Zulassungsbeschränkung
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
- Vorlesungszeit:
-
15.04.2024 - 19.07.2024Vorlesungsfrei am 21. Mai 2024
- Studienanfänger:
-
Einschreibung in 1. Fachsemester ist nur möglich, wenn der Studiengang im Sommersemester startet.
Bitte beachten: In einigen grundständigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren.
Nähere Informationen zu den einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und
hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
- Hochschulwechsler:
-
Achtung: In einigen grundständigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren. Nähere Informationen zu den einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und unter: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
Zur Einschreibung in 1. Fachsemester sowie zur teilweise erforderlichen Eignungsprüfung oder Eignungsfeststellungsverfahren: siehe oben
Informationen zu Eignungsprüfung/Eignungsfeststellungsverfahren auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und
hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
Zur Einschreibung in 1. Fachsemester sowie zur teilweise erforderlichen Eignungsprüfung oder Eignungsfeststellungsverfahren: siehe oben
Informationen zu Eignungsprüfung/Eignungsfeststellungsverfahren auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und
hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
- Studienanfänger:
-
Bis 15.01.2024Bitte beachten:
Merkblatt Bewerbungsfristen
https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/bewerbung/index.html
Einschreibung in 1. Fachsemester ist nur möglich, wenn der Studiengang im Sommersemester startet.
- Hochschulwechsler:
-
Bis 15.01.2024Bitte beachten:
Merkblatt Bewerbungsfristen
https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/bewerbung/index.html
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Bis 15.01.2024Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
Einschreibung in 1. Fachsemester ist nur möglich, wenn der Studiengang im Sommersemester startet.
Bitte beachten:
Merkblatt Bewerbungsfristen
https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/bewerbung/index.html
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Bis 15.01.2024Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
Einschreibung in 1. Fachsemester ist nur möglich, wenn der Studiengang im Sommersemester startet.
Bitte beachten:
Merkblatt Bewerbungsfristen
https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/bewerbung/index.html
- Studienanfänger:
-
In Masterstudiengängen ist regelmäßig ein Eignungsverfahren vorgeschaltet und eine Immatrikulation nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Rahmen des Eignungsverfahrens nachgewiesen wurde.
Nähere Informationen zu den insoweit zu beachtenden Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und
hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
- Hochschulwechsler:
-
In Masterstudiengängen ist regelmäßig ein Eignungsverfahren vorgeschaltet und eine Immatrikulation nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Rahmen des Eignungsverfahrens nachgewiesen wurde.
Nähere Informationen zu den insoweit zu beachtenden Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und
hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland: https://www.uni-regensburg.de/international/incomings/mit-studienabschluss/bewerbung/index.html
Immatrikulation in Masterstudiengänge nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Eignungsverfahren nachgewiesen wurde.
Nähere Informationen zu Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und in Prüfungs- und Studienordnungen!
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland: https://www.uni-regensburg.de/international/incomings/mit-studienabschluss/bewerbung/index.html
Immatrikulation in Masterstudiengänge nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Eignungsverfahren nachgewiesen wurde.
Nähere Informationen zu Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und in Prüfungs- und Studienordnungen!
- Studienanfänger:
-
Achtung: In den Masterstudiengängen der Psychologie (Start nur Wintersemester) ist das Eignungsverfahren zusätzlichen mit einer örtlichen Zulassungsbeschränkung (NC) verknüpft.
Alle anderen Master an der Uni R sind ohne NC, aber mit Eignungsverfahren. Bewerbung erfolgt teilweise über Campus-Portal SPUR.
Alle Infos zu Bewerbungsfrist für Eignungsverfahren und zu Besonderheiten bei Psychologie: siehe Webseiten der Studiengänge und jeweils geltende Prüfungs- und Studienordnung
- Hochschulwechsler:
-
Achtung: In den Masterstudiengängen der Psychologie (Start nur Wintersemester) ist das Eignungsverfahren zusätzlichen mit einer örtlichen Zulassungsbeschränkung (NC) verknüpft.
Alle anderen Master an der Uni R sind ohne NC, aber mit Eignungsverfahren. Bewerbung erfolgt teilweise über Campus-Portal SPUR.
Alle Infos zu Bewerbungsfrist für Eignungsverfahren und zu Besonderheiten bei Psychologie: siehe Webseiten der Studiengänge und jeweils geltende Prüfungs- und Studienordnung
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland: https://www.uni-regensburg.de/international/incomings/mit-studienabschluss/bewerbung/index.html
In den Masterstudiengängen der Psychologie (nur WiSe) ist das Eignungsverfahren zusätzlichen mit einem örtlichen Zulassungsbeschränkung (NC) verknüpft.
Bewerbungsfrist für Eignungsverfahren: siehe Webseite des Studiengangs und jeweils geltende Prüfungs- und Studienordnung
Alle anderen Master an der Uni R sind ohne NC, aber mit Eignungsverfahren.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland: https://www.uni-regensburg.de/international/incomings/mit-studienabschluss/bewerbung/index.html
In den Masterstudiengängen der Psychologie (nur WiSe) ist das Eignungsverfahren zusätzlichen mit einem örtlichen Zulassungsbeschränkung (NC) verknüpft.
Bewerbungsfrist für Eignungsverfahren: siehe Webseite des Studiengangs und jeweils geltende Prüfungs- und Studienordnung
Alle anderen Master an der Uni R sind ohne NC, aber mit Eignungsverfahren.

Das Studium im Portrait
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
- Zugangsvoraussetzungen:
- - Erstes oder Zweites Juristisches Staatsexamen bzw. Erste Juristische Prüfung mit einer Punktzahl von mindestens 5,5 oder gleichwertiger Abschluss mit mindestens acht Semestern Regelstudienzeit
- bei Bewerbern und Bewerberinnen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung oder ihren ersten Studienabschluss nicht an einer deutschsprachigen Bildungseinrichtung erworben haben, der Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau der Deutschen Sprachprüfung
für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH-3) oder einer gleichwertigen Deutschprüfung;
- mindestens einjährige qualifizierte berufspraktische Erfahrung
- tabellarischer Lebenslauf
- Essay
- gegebenenfalls Teilnahme an einem Auswahlgespräch
Hinweis: Bewerber und Bewerberinnen, die einen ersten berufsqualifizierenden juristischen Hochschulabschluss mit weniger
als 240 LP, aber mindestens 180 LP vorweisen, können unter Erfüllung der übrigen Zugangsvoraussetzungen zum Studium zugelassen werden, wenn sie die fehlende Eingangskompetenz (bis zu 60 LP) wie folgt nachweisen:
- zusätzliche qualifizierte berufspraktische Erfahrungen, nachgewiesen durch eine insgesamt mindestens zweijährige einschlägige berufliche Tätigkeit nach Abschluss des Erststudiums. Als einschlägig gelten Berufserfahrungen im juristischen Umfeld, bevorzugt mit Bezug zum Human Resource Management. Absolvierte Praktika oder Berufsausbildungen können zu Teilen angerechnet werden, wenn sie inhaltlichen Bezug zum Studiengang aufweisen.
- Über erfolgreich abgeschlossene einschlägige akademische Weiterbildungen gemäß Art. 56 Abs. 6 BayHSchG, wie Modulstudien oder Zusatzstudien, die mit einem Hochschulzertifikat abgeschlossen werden. Einschlägig sind solche Weiterbildungen, die den zur Berufserfahrung genannten Bereichen zuzuordnen sind.
Bewerbungsfrist: 31. Juli eines jeden Jahres

Leider liegen uns keine weiteren Informationen vor.
- Vorlesungszeit:
-
16.10.2023 - 09.02.2024Vorlesungsfrei am: 1.11.2023 und in der Zeit 24.12.2023 bis 7.1.2024
- Studienanfänger:
-
In den meisten Studiengängen (ohne NC) kann ohne vorherige Bewerbung eine Einschreibung erfolgen. Frist in diesen Fällen bis 30.9.2023
Achtung: In einigen grundständigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren. Nähere Informationen zu den einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und unter: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
- Hochschulwechsler:
-
In den meisten Studiengängen (ohne NC) kann ohne vorherige Bewerbung eine Einschreibung erfolgen. Frist in diesen Fällen bis 30.9.2023
Achtung: In einigen grundständigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren. Nähere Informationen zu den einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und unter: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
- Hochschulwechsler:
-
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
- Studienanfänger:
-
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
Bewerbung erfolgt teilweise über Campus-Portal SPUR.
Weiterführende Studiengänge (Master) nur im Bereich der Psychologie zweistufiges Verfahren: neben Eignungsverfahren auch örtliche Zulassungsbeschränkung
- Hochschulwechsler:
-
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen: Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
Bewerbung erfolgt teilweise über Campus-Portal SPUR.
Weiterführende Studiengänge (Master) nur im Bereich der Psychologie zweistufiges Verfahren: neben Eignungsverfahren auch örtliche Zulassungsbeschränkung
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Eignungsverfahren in weiterführenden Studiengängen (Master) mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Fristen siehe Webseite des Studiengangs und siehe jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnung.
Master in der Psychologie zweistufiges Verfahren: neben Eignungsverfahren auch örtliche Zulassungsbeschränkung
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Eignungsverfahren in weiterführenden Studiengängen (Master) mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Fristen siehe Webseite des Studiengangs und siehe jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnung.
Master in der Psychologie zweistufiges Verfahren: neben Eignungsverfahren auch örtliche Zulassungsbeschränkung
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
- Vorlesungszeit:
-
15.04.2024 - 19.07.2024Vorlesungsfrei am 21. Mai 2024
- Studienanfänger:
-
Einschreibung in 1. Fachsemester ist nur möglich, wenn der Studiengang im Sommersemester startet.
Bitte beachten: In einigen grundständigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren.
Nähere Informationen zu den einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und
hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
- Hochschulwechsler:
-
Achtung: In einigen grundständigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren. Nähere Informationen zu den einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und unter: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
Zur Einschreibung in 1. Fachsemester sowie zur teilweise erforderlichen Eignungsprüfung oder Eignungsfeststellungsverfahren: siehe oben
Informationen zu Eignungsprüfung/Eignungsfeststellungsverfahren auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und
hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
Zur Einschreibung in 1. Fachsemester sowie zur teilweise erforderlichen Eignungsprüfung oder Eignungsfeststellungsverfahren: siehe oben
Informationen zu Eignungsprüfung/Eignungsfeststellungsverfahren auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und
hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
- Studienanfänger:
-
Bis 15.01.2024Bitte beachten:
Merkblatt Bewerbungsfristen
https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/bewerbung/index.html
Einschreibung in 1. Fachsemester ist nur möglich, wenn der Studiengang im Sommersemester startet.
- Hochschulwechsler:
-
Bis 15.01.2024Bitte beachten:
Merkblatt Bewerbungsfristen
https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/bewerbung/index.html
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Bis 15.01.2024Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
Einschreibung in 1. Fachsemester ist nur möglich, wenn der Studiengang im Sommersemester startet.
Bitte beachten:
Merkblatt Bewerbungsfristen
https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/bewerbung/index.html
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Bis 15.01.2024Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
Einschreibung in 1. Fachsemester ist nur möglich, wenn der Studiengang im Sommersemester startet.
Bitte beachten:
Merkblatt Bewerbungsfristen
https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/bewerbung/index.html
- Studienanfänger:
-
In Masterstudiengängen ist regelmäßig ein Eignungsverfahren vorgeschaltet und eine Immatrikulation nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Rahmen des Eignungsverfahrens nachgewiesen wurde.
Nähere Informationen zu den insoweit zu beachtenden Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und
hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
- Hochschulwechsler:
-
In Masterstudiengängen ist regelmäßig ein Eignungsverfahren vorgeschaltet und eine Immatrikulation nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Rahmen des Eignungsverfahrens nachgewiesen wurde.
Nähere Informationen zu den insoweit zu beachtenden Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und
hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland: https://www.uni-regensburg.de/international/incomings/mit-studienabschluss/bewerbung/index.html
Immatrikulation in Masterstudiengänge nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Eignungsverfahren nachgewiesen wurde.
Nähere Informationen zu Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und in Prüfungs- und Studienordnungen!
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland: https://www.uni-regensburg.de/international/incomings/mit-studienabschluss/bewerbung/index.html
Immatrikulation in Masterstudiengänge nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Eignungsverfahren nachgewiesen wurde.
Nähere Informationen zu Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und in Prüfungs- und Studienordnungen!
- Studienanfänger:
-
Achtung: In den Masterstudiengängen der Psychologie (Start nur Wintersemester) ist das Eignungsverfahren zusätzlichen mit einer örtlichen Zulassungsbeschränkung (NC) verknüpft.
Alle anderen Master an der Uni R sind ohne NC, aber mit Eignungsverfahren. Bewerbung erfolgt teilweise über Campus-Portal SPUR.
Alle Infos zu Bewerbungsfrist für Eignungsverfahren und zu Besonderheiten bei Psychologie: siehe Webseiten der Studiengänge und jeweils geltende Prüfungs- und Studienordnung
- Hochschulwechsler:
-
Achtung: In den Masterstudiengängen der Psychologie (Start nur Wintersemester) ist das Eignungsverfahren zusätzlichen mit einer örtlichen Zulassungsbeschränkung (NC) verknüpft.
Alle anderen Master an der Uni R sind ohne NC, aber mit Eignungsverfahren. Bewerbung erfolgt teilweise über Campus-Portal SPUR.
Alle Infos zu Bewerbungsfrist für Eignungsverfahren und zu Besonderheiten bei Psychologie: siehe Webseiten der Studiengänge und jeweils geltende Prüfungs- und Studienordnung
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland: https://www.uni-regensburg.de/international/incomings/mit-studienabschluss/bewerbung/index.html
In den Masterstudiengängen der Psychologie (nur WiSe) ist das Eignungsverfahren zusätzlichen mit einem örtlichen Zulassungsbeschränkung (NC) verknüpft.
Bewerbungsfrist für Eignungsverfahren: siehe Webseite des Studiengangs und jeweils geltende Prüfungs- und Studienordnung
Alle anderen Master an der Uni R sind ohne NC, aber mit Eignungsverfahren.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland: https://www.uni-regensburg.de/international/incomings/mit-studienabschluss/bewerbung/index.html
In den Masterstudiengängen der Psychologie (nur WiSe) ist das Eignungsverfahren zusätzlichen mit einem örtlichen Zulassungsbeschränkung (NC) verknüpft.
Bewerbungsfrist für Eignungsverfahren: siehe Webseite des Studiengangs und jeweils geltende Prüfungs- und Studienordnung
Alle anderen Master an der Uni R sind ohne NC, aber mit Eignungsverfahren.

- Studienbeitrag (Bemerkung):
-
Die Gebühr beträgt voraussichtlich insgesamt 12600EUR.
Die Gebühr ist voraussichtlich in zwei gleichen Raten zu entrichten.

