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Studiengangsprofil

Spanisch (Beifach zum Lehramt)

Bescheinigung Beifach
Rostock
Short-Facts
  • Abschluss: Bescheinigung Beifach
  • Sachgebiet(e): Spanisch (Lehramt)
  • Regelstudienzeit: 8 Semester
  • Hauptunterrichtssprache: Spanisch
  • Studienform(en): Vollzeitstudium, Berufsbegleitend, Teilzeitstudium
  • Standort(e): Rostock
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Kontakt
Hochschulstandort
Universität Rostock
Universitätsplatz 1
18055 Rostock
Tel: 0381 498-0
Fax: 0381 498-1107
Weitere Informationen / Services:
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Spanisch (Beifach zum Lehramt) studiere?

Beim Studiengang Spanisch (Beifach zum Lehramt) an der Universität Rostock handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Bescheinigung Beifach

Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?

Das Sachgebiet des Studiengangs ist Spanisch (Lehramt).

Wie lange dauert das Studium?

Die Regelstudienzeit beträgt 8 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 48 Monate.

In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Spanisch und Deutsch statt.

In welcher Form wird das Studium Spanisch (Beifach zum Lehramt) angeboten?

Das Studium wird als Vollzeitstudium, berufsbegleitendes Studium und als Teilzeitstudium in Rostock angeboten.

Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Lehrveranstaltungen werden in Rostock angeboten.

Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?

Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintertrimester.

Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?

Der Studiengang Spanisch (Beifach zum Lehramt) hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.

Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Spanisch (Beifach zum Lehramt) zu studieren?

Für das Studium des Fachs Spanisch (Beifach zum Lehramt) gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Der Zugang zum Studiengang >Beifach im Lehramt< ist nur für Personen eröffnet, die sich

- im Studium für das Lehramt an Gymnasien, Regionalen Schulen oder für Sonderpädagogik befinden, oder
- ein solches Studium innerhalb der letzten drei Jahre abgeschlossen haben, oder
- sich im Vorbereitungsdienst befinden, oder
- unbefristet an Gymnasien, Gesamtschulen, beruflichen Schulen, Regionalen Schulen und Förderschulen tätige Lehrkräfte sind.

Sofern das Beifachstudium in Form eines Doppelstudiums während des Lehramtstudiums aufgenommen wird, kann die Einschreibung in ein Beifach frühestens nach dem zweiten Fachsemester erfolgen.

Welche Themenschwerpunkte gibt es?

Themenschwerpunkte im Studienfach Spanisch (Beifach zum Lehramt) sind:

Weitere Sprachen:
Deutsch
Lehramtsbefähigender Master für:
  • Sekundarstufe I (bis Klasse 10) an allen Schulformen
  • Sekundarstufe I (bis Klasse 10) nur an Hauptschulen
  • Sekundarstufe I (bis Klasse 10) nur an Realschulen
  • Alle Stufen, Schulformen

Wann kann ich mich bewerben?

Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:

Wintersemester
Vorlesungszeit:
14.10.2024 - 31.01.2025
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Hochschulwechsler:
01.08.2024 - 30.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.05.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.05.2024 - 15.07.2024
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.06.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.05.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.05.2024 - 15.07.2024
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.08.2024 - 30.09.2024
Hochschulwechsler:
01.08.2024 - 30.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.05.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.05.2024 - 15.07.2024
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.05.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.05.2024 - 15.07.2024

Sommersemester
Vorlesungszeit:
08.04.2024 - 19.07.2024
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
Details siehe www.uni-rostock.de > Einschreibung für grundständige Studiengänge im 1. Fachsemester
Hochschulwechsler:
01.02.2025 - 31.03.2025
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
siehe www.uni-rostock.de > Internationale Studieninteressierte
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
siehe www.uni-rostock.de > Internationale Studieninteressierte
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich. Details siehe www.uni-rostock.de >Studienplatzbewerbung
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
siehe www.uni-rostock.de > Internationale Studieninteressierte
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
siehe www.uni-rostock.de > Internationale Studieninteressierte
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.02.2025 - 31.03.2025
Hochschulwechsler:
01.02.2025 - 31.03.2025
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.11.2024 - 15.01.2025
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.11.2024 - 15.01.2025
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
In zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen ist ein Studienbeginn im 1. Fachsemester nur zum Wintersemester möglich.
Details siehe www.uni-rostock.de > Bewerbung für örtlich zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge
International Studierende aus der Europäischen Union:
In zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen ist ein Studienbeginn im 1. Fachsemester nur zum Wintersemester möglich.
Details siehe www.uni-rostock.de > Internationale Studieninteressierte.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
In zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen ist ein Studienbeginn im 1. Fachsemester nur zum Wintersemester möglich.
Details siehe www.uni-rostock.de > Internationale Studieninteressierte.
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Zulassung & Bewerbung

Zulassungssemester:
nur Wintertrimester
Zulassungsmodus:
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Zugangsvoraussetzungen:
Der Zugang zum Studiengang >Beifach im Lehramt< ist nur für Personen eröffnet, die sich

- im Studium für das Lehramt an Gymnasien, Regionalen Schulen oder für Sonderpädagogik befinden, oder
- ein solches Studium innerhalb der letzten drei Jahre abgeschlossen haben, oder
- sich im Vorbereitungsdienst befinden, oder
- unbefristet an Gymnasien, Gesamtschulen, beruflichen Schulen, Regionalen Schulen und Förderschulen tätige Lehrkräfte sind.

Sofern das Beifachstudium in Form eines Doppelstudiums während des Lehramtstudiums aufgenommen wird, kann die Einschreibung in ein Beifach frühestens nach dem zweiten Fachsemester erfolgen.
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Themenschwerpunkte

Weitere Sprachen:
Deutsch
Lehramtsbefähigender Master für:
  • Sekundarstufe I (bis Klasse 10) an allen Schulformen
  • Sekundarstufe I (bis Klasse 10) nur an Hauptschulen
  • Sekundarstufe I (bis Klasse 10) nur an Realschulen
  • Alle Stufen, Schulformen

Fristen & Termine

Wintersemester
Vorlesungszeit:
14.10.2024 - 31.01.2025
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Hochschulwechsler:
01.08.2024 - 30.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.05.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.05.2024 - 15.07.2024
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.06.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.05.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.05.2024 - 15.07.2024
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.08.2024 - 30.09.2024
Hochschulwechsler:
01.08.2024 - 30.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.05.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.05.2024 - 15.07.2024
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.05.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.05.2024 - 15.07.2024

Sommersemester
Vorlesungszeit:
08.04.2024 - 19.07.2024
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
Details siehe www.uni-rostock.de > Einschreibung für grundständige Studiengänge im 1. Fachsemester
Hochschulwechsler:
01.02.2025 - 31.03.2025
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
siehe www.uni-rostock.de > Internationale Studieninteressierte
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
siehe www.uni-rostock.de > Internationale Studieninteressierte
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich. Details siehe www.uni-rostock.de >Studienplatzbewerbung
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
siehe www.uni-rostock.de > Internationale Studieninteressierte
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
siehe www.uni-rostock.de > Internationale Studieninteressierte
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.02.2025 - 31.03.2025
Hochschulwechsler:
01.02.2025 - 31.03.2025
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.11.2024 - 15.01.2025
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.11.2024 - 15.01.2025
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
In zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen ist ein Studienbeginn im 1. Fachsemester nur zum Wintersemester möglich.
Details siehe www.uni-rostock.de > Bewerbung für örtlich zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge
International Studierende aus der Europäischen Union:
In zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen ist ein Studienbeginn im 1. Fachsemester nur zum Wintersemester möglich.
Details siehe www.uni-rostock.de > Internationale Studieninteressierte.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
In zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen ist ein Studienbeginn im 1. Fachsemester nur zum Wintersemester möglich.
Details siehe www.uni-rostock.de > Internationale Studieninteressierte.
HRK Logo
Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.

Sonstiges

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