Rechtswissenschaft Deutsch-Französischer Studiengang
- Abschluss: Erste juristische Prüfung
- Sachgebiet(e): Rechtswissenschaft, Jura
- Regelstudienzeit: 9 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Vollzeitstudium, Internationaler Studiengang
- Standort(e): Potsdam

Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
Tel: 0331 977-0
Fax: 0331 972163
Beim Studiengang Rechtswissenschaft Deutsch-Französischer Studiengang an der Universität Potsdam handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Erste juristische Prüfung
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Rechtswissenschaft, Jura.
Die Regelstudienzeit beträgt 9 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 54 Monate.
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch und Französisch statt.
Das Studium wird als Vollzeitstudium und als internationaler Studiengang in Potsdam angeboten.
Die Lehrveranstaltungen werden in Potsdam angeboten.
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.
Der Studiengang Rechtswissenschaft Deutsch-Französischer Studiengang hat eine örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC.
Für das Studium des Fachs Rechtswissenschaft Deutsch-Französischer Studiengang gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Zunächst muss die Bewerbung für Rechtswissenschaft (1. juristische Prüfung) erfolgen.
Wenn Interesse am Deutsch-Französischen Studiengang besteht, bewerben Sie sich bitte gleich nach der Zulassung für Rechtswissenschaft (1. juristische Prüfung) bei der Juristischen Fakultät der Uni Potsdam für den Deutsch-Französischen Studiengang. Dabei müssen ausreichende Französischkenntnisse nachgewiesen werden (siehe http://www.jura-potsdam-paris.de/index.php).
Themenschwerpunkte im Studienfach Rechtswissenschaft Deutsch-Französischer Studiengang sind:
- Weitere Sprachen:
- Französisch
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
- Vorlesungszeit:
-
16.10.2023 - 09.02.2024
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Vorlesungszeit:
-
17.04.2023 - 28.07.2023
- Studienanfänger:
-
Eine Immatrikulation fürs 1. FS eines grundständigen Studienganges ist zum Sommersemester nicht möglich.
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Eine Bewerbung fürs 1. Fachsemester eines grundständigen Studienganges ist zum Sommersemester nicht möglich.
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Zum Sommersemester ist keine Bewerbung im 1.FS möglich.
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Zum Sommersemester ist keine Bewerbung im 1.FS möglich.
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen

Ja, ein Studium ist an der Universität Potsdam ohne Abitur möglich.
Für Rechtswissenschaft Deutsch-Französischer Studiengang gelten folgende Zulassungsbedingungen: Meisterprüfung oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung und Berufsausbildung oder Berufserfahrung.
Hier findest du weitere Informationen zu den Zulassungsbedingungen ohne Abitur:
Zur Internetseite
.
Außerdem gilt folgendes:
Beruflich Qualifizierte können auf verschiedene Weise eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) erwerben. Alle Arten der HZB für beruflich Qualifizierte finden Sie auf unserer Website dazu. Dort finden Sie auch den Antrag auf Feststellung einer HZB.
Das Studium im Portrait
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Zunächst muss die Bewerbung für Rechtswissenschaft (1. juristische Prüfung) erfolgen.
Wenn Interesse am Deutsch-Französischen Studiengang besteht, bewerben Sie sich bitte gleich nach der Zulassung für Rechtswissenschaft (1. juristische Prüfung) bei der Juristischen Fakultät der Uni Potsdam für den Deutsch-Französischen Studiengang. Dabei müssen ausreichende Französischkenntnisse nachgewiesen werden (siehe http://www.jura-potsdam-paris.de/index.php).

- Weitere Sprachen:
- Französisch
- Vorlesungszeit:
-
16.10.2023 - 09.02.2024
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Vorlesungszeit:
-
17.04.2023 - 28.07.2023
- Studienanfänger:
-
Eine Immatrikulation fürs 1. FS eines grundständigen Studienganges ist zum Sommersemester nicht möglich.
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Eine Bewerbung fürs 1. Fachsemester eines grundständigen Studienganges ist zum Sommersemester nicht möglich.
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Zum Sommersemester ist keine Bewerbung im 1.FS möglich.
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Zum Sommersemester ist keine Bewerbung im 1.FS möglich.
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen

- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung - Anmerkung:
- Beruflich Qualifizierte können auf verschiedene Weise eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) erwerben. Alle Arten der HZB für beruflich Qualifizierte finden Sie auf unserer Website dazu. Dort finden Sie auch den Antrag auf Feststellung einer HZB.
- Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
- Zur Internetseite

