- Studienfeld(er): Physik, Physik, Astronomie (Lehramt)
- Startdatum: nur Wintersemester
- Regelstudienzeit: 6 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
Was geht in Osnabrück?
- Weitere Sprachen:
- Englisch
- Lehramtsbefähigung über Master möglich für:
-
- Sekundarstufe II (bis Klasse 12/13) oder das Gymnasium
- Nächste Vorlesungszeit:
-
07.04.2026 - 11.07.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
11.05.2026 - 30.09.2026Alle Informationen für Studierende aus der Europäischen Union finden Sie unter https://www.uni-osnabrueck.de/studieren/bewerbung-und-studienstart/bewerbung-zulassung-und-einschreibung/bewerbungsinformationen-fuer-internationale-studieninteressierte/internationale-studieninteressierte-aus-eu-und-ewr-laendern
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.04.2026 - 15.06.2026Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über uni-assist e.V.!
Alle Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter https://www.uni-osnabrueck.de/studieren/bewerbung-und-studienstart/bewerbung-zulassung-und-einschreibung/bewerbungsinformationen-fuer-internationale-studieninteressierte/internationale-studieninteressierte-aussereuropaeische-laender
Außerdem gilt folgendes: Eine Hochschulzugangsberechtigung in der entsprechenden Fachrichtung aufgrund beruflicher Vorbildung besitzt in Niedersachsen, wer eine mind. 3-jährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen UND diesen Beruf mind. 3 Jahre lang ausgeübt hat (§ 18 Abs. 4 NHG).
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Weitere Sprachen:
- Englisch
- Lehramtsbefähigung über Master möglich für:
-
- Sekundarstufe II (bis Klasse 12/13) oder das Gymnasium
- Nächste Vorlesungszeit:
-
07.04.2026 - 11.07.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
11.05.2026 - 30.09.2026Alle Informationen für Studierende aus der Europäischen Union finden Sie unter https://www.uni-osnabrueck.de/studieren/bewerbung-und-studienstart/bewerbung-zulassung-und-einschreibung/bewerbungsinformationen-fuer-internationale-studieninteressierte/internationale-studieninteressierte-aus-eu-und-ewr-laendern
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.04.2026 - 15.06.2026Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über uni-assist e.V.!
Alle Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter https://www.uni-osnabrueck.de/studieren/bewerbung-und-studienstart/bewerbung-zulassung-und-einschreibung/bewerbungsinformationen-fuer-internationale-studieninteressierte/internationale-studieninteressierte-aussereuropaeische-laender
Physik kann im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang als Kernfach mit einem weiteren Kernfach (je nach Berufsziel: Anglistik/Englisch, Biologie, Chemie, Erziehungswissenschaft, Evangelische Theologie/Religion, Geografie/Erdkunde, Geoinformatik, Germanistik /Deutsch, Geschichte, Informatik, Katholische Theologie/Religion, Kunstgeschichte, Kunstpädagogik/Kunst, Latein, Mathematik, Musikwissenschaft/Musik, Philosophie, Politikwissenschaft, Romanistik/Französisch, Romanistik/Italienisch, Romanistik/Spanisch, Soziologie, Sportwissenschaft/Sport, Umweltsystemwissenschaft oder Volkswirtschaftslehre kombiniert werden.
Möglich ist, Physik auch als Hauptfach mit einem der zuvor genannten Fächer als Nebenfach (ausgenommen Erziehungswissenschaft, Latein, Musikwissenschaft/Musik, Politikwissenschaft, Soziologie, Umweltsystemwissenschaft und Volkswirtschaftslehre) bzw. Physik als Nebenfach mit den Hauptfächern Biologie, Chemie, Evangelische Theologie/Religion, Geografie/Erdkunde, Kunstpädagogik/Kunst oder Mathematik zu kombinieren.
Neben dem fachbezogenen Studium wird ein fächerübergreifender Professionalisierungsbereich absolviert, der je nach Berufsziel das Kerncurriculum Lehrerbildung (IKC) oder den Erwerb von Schlüsselkompetenzen auf Grundlage des Modells 4-Schritte+ umfasst.
- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung - Anmerkung:
- Eine Hochschulzugangsberechtigung in der entsprechenden Fachrichtung aufgrund beruflicher Vorbildung besitzt in Niedersachsen, wer eine mind. 3-jährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen UND diesen Beruf mind. 3 Jahre lang ausgeübt hat (§ 18 Abs. 4 NHG).
- Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
- Zur Internetseite