Anglistik/ Englisch
- Abschluss: Bachelor (2-Fächer)
- Sachgebiet(e): Anglistik, Englisch (Lehramt)
- Regelstudienzeit: 6 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Englisch
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Standort(e): Osnabrück
Neuer Graben/Schloss
49074 Osnabrück
Tel: 0541 969-0
Fax: 0541 969-14111
Beim Studiengang Anglistik/Englisch an der Universität Osnabrück handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Bachelor (2-Fächer)
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Anglistik, Englisch (Lehramt).
Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 36 Monate.
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Englisch und Deutsch statt.
Das Studium wird als Vollzeitstudium in Osnabrück angeboten.
Die Lehrveranstaltungen werden in Osnabrück angeboten.
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.
Der Studiengang Anglistik/Englisch hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.
Für das Studium des Fachs Anglistik/Englisch gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Nachweis hinreichender Englischkenntnisse entweder über durchschnittlich 11 Punkte im Leistungskurs oder 12 Punkte im Grundkurs im Abiturschulfach Englisch in den beiden Schuljahren vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung oder über einen erfolgreich absolvierten Englischtest (TOEFL, IELTS - siehe "Ordnung über besondere Zugangsvoraussetzungen für das Studium des Faches "Englisch/Anglistik" im Rahmen des Bachelor-Studiengangs Grundbildung, des Bachelor-Studiengangs Berufliche Bildung und des 2-Fächer-Bachelor-Studiengangs mit einem Fach "Englisch/Anglistik"").
Themenschwerpunkte im Studienfach Anglistik/Englisch sind:
- Weitere Sprachen:
- Deutsch
- Lehramtsbefähigung über Master möglich für:
-
- Sekundarstufe II (bis Klasse 11) oder das Gymnasium
- Alle Stufen, Schulformen
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
- Vorlesungszeit:
-
16.10.2023 - 03.02.2024
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Vorlesungszeit:
-
02.04.2024 - 06.07.2024
- Studienanfänger:
-
Bewerbungen für grundständige Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen) sind erst wieder zum Wintersemester 2024/25 möglich.
- Hochschulwechsler:
-
04.12.2023 - 31.03.2024
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Bewerbungen für grundständige Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen) sind erst wieder zum Wintersemester 2024/25 möglich.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Bewerbungen für grundständige Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen) sind erst wieder zum Wintersemester 2024/25 möglich.
- Studienanfänger:
-
Bewerbungen für grundständige Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen) sind erst wieder zum Wintersemester 2024/25 möglich.
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
Ja, ein Studium ist an der Universität Osnabrück ohne Abitur möglich.
Für Anglistik/Englisch gelten folgende Zulassungsbedingungen: Meisterprüfung oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung und Berufsausbildung oder Berufserfahrung.
Hier findest du weitere Informationen zu den Zulassungsbedingungen ohne Abitur:
Zur Internetseite
.
Außerdem gilt folgendes:
Eine Hochschulzugangsberechtigung in der entsprechenden Fachrichtung aufgrund beruflicher Vorbildung besitzt in Niedersachen, wer eine mind. 3-jährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen UND diesen Beruf mind. 3 Jahre lang ausgeübt hat (§ 18 Abs. 4 NHG).
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Nachweis hinreichender Englischkenntnisse entweder über durchschnittlich 11 Punkte im Leistungskurs oder 12 Punkte im Grundkurs im Abiturschulfach Englisch in den beiden Schuljahren vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung oder über einen erfolgreich absolvierten Englischtest (TOEFL, IELTS - siehe "Ordnung über besondere Zugangsvoraussetzungen für das Studium des Faches "Englisch/Anglistik" im Rahmen des Bachelor-Studiengangs Grundbildung, des Bachelor-Studiengangs Berufliche Bildung und des 2-Fächer-Bachelor-Studiengangs mit einem Fach "Englisch/Anglistik"").
- Weitere Sprachen:
- Deutsch
- Lehramtsbefähigung über Master möglich für:
-
- Sekundarstufe II (bis Klasse 11) oder das Gymnasium
- Alle Stufen, Schulformen
- Vorlesungszeit:
-
16.10.2023 - 03.02.2024
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Vorlesungszeit:
-
02.04.2024 - 06.07.2024
- Studienanfänger:
-
Bewerbungen für grundständige Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen) sind erst wieder zum Wintersemester 2024/25 möglich.
- Hochschulwechsler:
-
04.12.2023 - 31.03.2024
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Bewerbungen für grundständige Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen) sind erst wieder zum Wintersemester 2024/25 möglich.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Bewerbungen für grundständige Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen) sind erst wieder zum Wintersemester 2024/25 möglich.
- Studienanfänger:
-
Bewerbungen für grundständige Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen) sind erst wieder zum Wintersemester 2024/25 möglich.
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
Im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang wird neben Anglistik/Englisch als Kernfach und einem weiteren Kernfach ein fächerübergreifender Professionalisierungsbereich absolviert, der je nach Berufsziel das "Kerncurriculum Lehrerbildung (IKL)" oder den Erwerb von Schlüsselkompetenzen auf Grundlage des Modells 4-Schritte+ umfasst.
Kombinierbare Kernfächer sind je nach Berufsziel: Biologie, Chemie, Erziehungswissenschaft, Evangelische Theologie/Religion, Geografie/Erdkunde, Germanistik /Deutsch, Geschichte, Informatik, Katholische Theologie/Religion, Kunstgeschichte, Kunstpädagogik/Kunst, Latein, Mathematik, Musikwissenschaft/Musik, Philosophie, Physik, Politikwissenschaft, Romanistik/Französisch, Romanistik/Italienisch, Romanistik/Spanisch, Soziologie, Sportwissenschaft/Sport, Umweltsystemwissenschaft oder Volkswirtschaftslehre.
Anglistik/Englisch ist in Kombination mit den Hauptfächern Biologie, Chemie, Evangelische Theologie/Religion, Geografie/Erdkunde, Kunstpädagogik/Kunst, Mathematik oder Physik auch als Nebenfach wählbar.
- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung - Anmerkung:
- Eine Hochschulzugangsberechtigung in der entsprechenden Fachrichtung aufgrund beruflicher Vorbildung besitzt in Niedersachen, wer eine mind. 3-jährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen UND diesen Beruf mind. 3 Jahre lang ausgeübt hat (§ 18 Abs. 4 NHG).
- Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
- Zur Internetseite