Allgemeiner Maschinenbau
- Studienfeld(er): Maschinenbau
 - Startdatum: nur Wintersemester
 - Regelstudienzeit: 6 Semester
 - Studienform(en): Vollzeitstudium
 - Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
 - Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
 - Hauptunterrichtssprache: Deutsch
 
Albrechtstraße 30
49076 Osnabrück
Tel: 0541 969-7100
Hochschulzugangsberechtigung und ein 12-wöchiges technisches Praktikum (nach genauen Vorgaben) oder anerkannte Berufsausbildung.
- Schwerpunkte:
 - Arbeitssicherheit/ Ergonomie, Konstruktions- und Fertigungstechnik, Materialwissenschaften, Mechanik, Präsentationstechniken, Produktentwicklung und Produktion, Projektmanagement, Qualitätsmanagement, Simulationstechnik
 
- Nächste Vorlesungszeit:
 - 
                                                22.09.2025 - 09.01.2026Vorlesungsbeginn: 22. September 2025
Prüfungsbeginn: 10. Januar 2026
Prüfungsende: 31. Januar 2026 
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
 - 
                            Für Bewerber*innen mit internationalen Bildungsnachweisen gelten abweichende Bewerbungsfristen. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Bachelor- und Masterstudiengänge.
Die Hochschule Osnabrück unterscheidet nicht nach EU- oder nicht EU-Ausländer sondern nach inländischer oder ausländischer HZB.
Siehe: https://www.hs-osnabrueck.de/studium/rund-ums-studium/bewerbung/bewerbung-mit-internationalen-zeugnissen/ 
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
 - 
                            Für Bewerber*innen mit internationalen Bildungsnachweisen gelten abweichende Bewerbungsfristen. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Bachelor- und Masterstudiengänge.
Die Hochschule Osnabrück unterscheidet nicht nach EU- oder nicht EU-Ausländer sondern nach inländischer oder ausländischer HZB.
Siehe: https://www.hs-osnabrueck.de/studium/rund-ums-studium/bewerbung/bewerbung-mit-internationalen-zeugnissen/ 
Außerdem gilt folgendes: Eine HZB aufgrund beruflicher Vorbildung besitzt in Niedersachsen, wer lt. NHG § 18 Abs.4 nach Abschluss einer mind. 3-jährigen Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf in einem dem angestrebten Studiengang fachlich nahestehenden Bereich diesen Beruf mind. 3 Jahre lang ausgeübt hat.
- Zulassungssemester:
 - nur Wintersemester
 - Zulassungsmodus:
 - Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
 - Zugangsvoraussetzungen:
 - Hochschulzugangsberechtigung und ein 12-wöchiges technisches Praktikum (nach genauen Vorgaben) oder anerkannte Berufsausbildung.
 
- Schwerpunkte:
 - Arbeitssicherheit/ Ergonomie, Konstruktions- und Fertigungstechnik, Materialwissenschaften, Mechanik, Präsentationstechniken, Produktentwicklung und Produktion, Projektmanagement, Qualitätsmanagement, Simulationstechnik
 
- Nächste Vorlesungszeit:
 - 
                                                22.09.2025 - 09.01.2026Vorlesungsbeginn: 22. September 2025
Prüfungsbeginn: 10. Januar 2026
Prüfungsende: 31. Januar 2026 
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
 - 
                            Für Bewerber*innen mit internationalen Bildungsnachweisen gelten abweichende Bewerbungsfristen. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Bachelor- und Masterstudiengänge.
Die Hochschule Osnabrück unterscheidet nicht nach EU- oder nicht EU-Ausländer sondern nach inländischer oder ausländischer HZB.
Siehe: https://www.hs-osnabrueck.de/studium/rund-ums-studium/bewerbung/bewerbung-mit-internationalen-zeugnissen/ 
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
 - 
                            Für Bewerber*innen mit internationalen Bildungsnachweisen gelten abweichende Bewerbungsfristen. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Bachelor- und Masterstudiengänge.
Die Hochschule Osnabrück unterscheidet nicht nach EU- oder nicht EU-Ausländer sondern nach inländischer oder ausländischer HZB.
Siehe: https://www.hs-osnabrueck.de/studium/rund-ums-studium/bewerbung/bewerbung-mit-internationalen-zeugnissen/ 
- Studieren ohne Abitur möglich:
 - Ja
 - Zulassungsbedingungen(en):
 - 
                                        
Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung - Anmerkung:
 - Eine HZB aufgrund beruflicher Vorbildung besitzt in Niedersachsen, wer lt. NHG § 18 Abs.4 nach Abschluss einer mind. 3-jährigen Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf in einem dem angestrebten Studiengang fachlich nahestehenden Bereich diesen Beruf mind. 3 Jahre lang ausgeübt hat.
 - Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
 - Zur Internetseite