Deutsch
- Abschluss: Bachelor Bildung, Erziehung und Unterricht
- Sachgebiet(e): Deutsch (Lehramt), Grundschulbildung, Grundschulpädagogik
- Regelstudienzeit: 6 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Standort(e): Osnabrück
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich

Neuer Graben/Schloss
49074 Osnabrück
Tel: 0541 969-0
Fax: 0541 969-14111

- Lehramtsbefähigung über Master möglich für:
-
- Grundschulen
- Sekundarstufe I (bis Klasse 10) an allen Schulformen
- Sekundarstufe I (bis Klasse 10) nur an Hauptschulen
- Sekundarstufe I (bis Klasse 10) nur an Realschulen
- Nächste Vorlesungszeit:
-
13.10.2025 - 31.01.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus Deutschland:
-
Online-Verfahren;
Hinweis zu freien Studienplätzen und verlängerten Fristen unter uos.de\bewerben
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
Bewerbungen für grundständige Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen) sind erst wieder zum Wintersemester 2025/26 möglich.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
Bewerbungen für grundständige Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen) sind erst wieder zum Wintersemester 2025/26 möglich.
Außerdem gilt folgendes: Eine Hochschulzugangsberechtigung in der entsprechenden Fachrichtung aufgrund beruflicher Vorbildung besitzt in Niedersachsen, wer eine mind. 3-jährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen UND diesen Beruf mind. 3 Jahre lang ausgeübt hat (§ 18 Abs. 4 NHG).
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC

- Lehramtsbefähigung über Master möglich für:
-
- Grundschulen
- Sekundarstufe I (bis Klasse 10) an allen Schulformen
- Sekundarstufe I (bis Klasse 10) nur an Hauptschulen
- Sekundarstufe I (bis Klasse 10) nur an Realschulen

- Nächste Vorlesungszeit:
-
13.10.2025 - 31.01.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus Deutschland:
-
Online-Verfahren;
Hinweis zu freien Studienplätzen und verlängerten Fristen unter uos.de\bewerben
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
Bewerbungen für grundständige Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen) sind erst wieder zum Wintersemester 2025/26 möglich.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
Bewerbungen für grundständige Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen) sind erst wieder zum Wintersemester 2025/26 möglich.

Daneben ist der Bachelorstudiengang berufsqualifizierend. Die Berufsbefähigung, insbesondere für Tätigkeiten im Bereich der pädagogischen Berufsfelder im Umfeld schulischer und außerschulischer Bildung des Elementar-, Primar- und Sekundar-I- Bereichs, erfolgt auf der Grundlage des Erwerbs wissenschaftlich fundierter Kompetenzen mit fachlichen Bezügen zum Fach Deutsch, dem jeweiligen Kombinationsfach und zu den Bildungswissenschaften.
Das Studium gliedert sich in zwei Unterrichtsfächer, wobei Deutsch beim späteren Berufsziel LEHRAMT AN GRUNDSCHULEN als eines der Fächer zwingend gewählt werden muss – sofern nicht alternativ Englisch oder Mathematik studiert werden. Beim späteren Berufsziel LEHRAMT AN HAUPT- UND REALSCHULEN ist Deutsch dann zwingend zu studieren, wenn nicht alternativ Englisch, Französisch (nur Schwerpunkt Realschule), Kunst, Mathematik, Musik oder Physik studiert werden.
Kombiniert werden kann Deutsch grundsätzlich - jedoch auch wieder abhängig vom jeweiligen Berufsziel - mit den Fächern Biologie (nur Berufsziel Haupt- und Realschule), Englisch, Evangelische Religion, Französisch (nur Berufsziel Realschule) Geschichte (nur Berufsziel Haupt- und Realschule), Islamische Religion, Katholische Religion, Kunst, Mathematik, Musik, Physik, Sachunterricht (nur Berufsziel Grundschule), Sport oder Textiles Gestalten.
Zudem umfasst das Studium mit dem Kerncurriculum (KCL-BEU) einen zu absolvierenden fächerübergreifenden Professionalisierungsbereich. Bestandteil des Studiums sind zwei Praktika von insgesamt mindestens neun Wochen.
- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung - Anmerkung:
- Eine Hochschulzugangsberechtigung in der entsprechenden Fachrichtung aufgrund beruflicher Vorbildung besitzt in Niedersachsen, wer eine mind. 3-jährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen UND diesen Beruf mind. 3 Jahre lang ausgeübt hat (§ 18 Abs. 4 NHG).
- Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
- Zur Internetseite
