Öffentliche Verwaltung Brandenburg
- Studienfeld(er): Allgemeiner Innerer Verwaltungsdienst, Öffentliches Recht, Verwaltungswissenschaft
- Startdatum: nur Wintersemester
- Regelstudienzeit: 7 Semester
- Studienform(en): Duales Studium, Duales Studium, praxisintegrierend
- Zulassungsmodus: Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
Hochschulring 1
15745 Wildau
Tel: 03375 508-300
Fax: 03375 500-324
Voraussetzungen zur Zulassung zum Studium ergeben sich aus dem Brandenburgischen Hochschulgesetz. Es handelt sich um einen internen Studiengang der Verwaltungen des Landes Brandenburg. Das Bewerbungsverfahren auf Landes- und kommunaler Ebene unterscheidet sich. Unter folgendem Link ist die Verfahrensweise näher erläutert: https://www.th-wildau.de/studieren-weiterbilden/studiengaenge/oeffentliche-verwaltung-brandenburg/oevb-bewerber0/
- Schwerpunkte:
- Rechtswissenschaften, Sozialwissenschaft, Verwaltungswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften
- Nächste Vorlesungszeit:
-
01.09.2025 - 28.02.2026
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
- Zugangsvoraussetzungen:
- Voraussetzungen zur Zulassung zum Studium ergeben sich aus dem Brandenburgischen Hochschulgesetz. Es handelt sich um einen internen Studiengang der Verwaltungen des Landes Brandenburg. Das Bewerbungsverfahren auf Landes- und kommunaler Ebene unterscheidet sich. Unter folgendem Link ist die Verfahrensweise näher erläutert: https://www.th-wildau.de/studieren-weiterbilden/studiengaenge/oeffentliche-verwaltung-brandenburg/oevb-bewerber0/
- Schwerpunkte:
- Rechtswissenschaften, Sozialwissenschaft, Verwaltungswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften
- Nächste Vorlesungszeit:
-
01.09.2025 - 28.02.2026
- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung - Anmerkung:
- Maßgebend sind eine geeignete Berufsausbildung und danach mindestens 2 Jahre Berufserfahrung siehe §9 BbgHG.