Öffentliche Verwaltung Brandenburg
- Studienfeld(er): Allgemeiner Innerer Verwaltungsdienst, Öffentliches Recht, Verwaltungswissenschaft
- Startdatum: nur Wintersemester
- Regelstudienzeit: 7 Semester
- Studienform(en): Duales Studium, Duales Studium, praxisintegrierend
- Zulassungsmodus: Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
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Was geht in Wildau
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Quellen: HeyStudium-Anschlussfragebogen der CHE-Studierendenbefragung, HeyStudium User:innen-Befragung
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Das sagen Studierende über Wildau
Voraussetzungen zur Zulassung zum Studium ergeben sich aus dem Brandenburgischen Hochschulgesetz. Es handelt sich um einen internen Studiengang der Verwaltungen des Landes Brandenburg. Das Bewerbungsverfahren auf Landes- und kommunaler Ebene unterscheidet sich. Unter folgendem Link ist die Verfahrensweise näher erläutert: https://www.th-wildau.de/studieren-weiterbilden/studiengaenge/oeffentliche-verwaltung-brandenburg/oevb-bewerber0/
- Schwerpunkte:
- Rechtswissenschaften, Sozialwissenschaft, Verwaltungswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften
Leider liegen uns zu diesem Studiengang keine spezifischen Fristen und Termine vor. Im Hochschulprofil kannst du Informationen bekommen.
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
- Zugangsvoraussetzungen:
- Voraussetzungen zur Zulassung zum Studium ergeben sich aus dem Brandenburgischen Hochschulgesetz. Es handelt sich um einen internen Studiengang der Verwaltungen des Landes Brandenburg. Das Bewerbungsverfahren auf Landes- und kommunaler Ebene unterscheidet sich. Unter folgendem Link ist die Verfahrensweise näher erläutert: https://www.th-wildau.de/studieren-weiterbilden/studiengaenge/oeffentliche-verwaltung-brandenburg/oevb-bewerber0/
- Schwerpunkte:
- Rechtswissenschaften, Sozialwissenschaft, Verwaltungswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften
- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung - Anmerkung:
- Maßgebend sind eine geeignete Berufsausbildung und danach mindestens 2 Jahre Berufserfahrung siehe §9 BbgHG.
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