- Studienfeld(er): Rechtswissenschaft, Jura
- Startdatum: Sommer- und Wintersemester
- Regelstudienzeit: 3 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium, Fernstudium, Teilzeitstudium
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
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Was geht in Hagen?
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Das sagen Studierende über Hagen
In den Studiengang Master of Laws kann eingeschrieben werden,
- wer den Titel Bachelor of Laws an der FernUniversität in Hagen erworben hat oder
- das Erste Juristische Staatsexamen / die Erste Prüfung bestanden hat oder
- ein rechtswissenschaftliches Studienprogramm mit mindestens 210 ECTS mit dem Titel Bachelor of Laws oder einem gleichwertigen Grad an einer Hochschule abgeschlossen hat, wovon mindestens 120 ECTS mit den im Studiengang Bachelor of Laws an der FernUniversität vermittelten vergleichbaren rechtswissenschaftlichen Lehrinhalten erbracht worden sein müssen.
Absolventinnen und Absolventen, die einen Studienabschluss mit 180 ECTS nachweisen, können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls zugelassen werden (genauere Angaben s. Bewerbungsunterlagen).
- Nächste Vorlesungszeit:
-
01.04.2026 - 30.09.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.06.2026 - 31.07.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.06.2026 - 31.07.2026
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- In den Studiengang Master of Laws kann eingeschrieben werden,
- wer den Titel Bachelor of Laws an der FernUniversität in Hagen erworben hat oder
- das Erste Juristische Staatsexamen / die Erste Prüfung bestanden hat oder
- ein rechtswissenschaftliches Studienprogramm mit mindestens 210 ECTS mit dem Titel Bachelor of Laws oder einem gleichwertigen Grad an einer Hochschule abgeschlossen hat, wovon mindestens 120 ECTS mit den im Studiengang Bachelor of Laws an der FernUniversität vermittelten vergleichbaren rechtswissenschaftlichen Lehrinhalten erbracht worden sein müssen.
Absolventinnen und Absolventen, die einen Studienabschluss mit 180 ECTS nachweisen, können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls zugelassen werden (genauere Angaben s. Bewerbungsunterlagen).
- Nächste Vorlesungszeit:
-
01.04.2026 - 30.09.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.06.2026 - 31.07.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.06.2026 - 31.07.2026
- Studienbeitrag (Bemerkung):
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Die Semesterkosten betragen im Teilzeitstudium 234 bis 289 Euro und im Vollzeitstudium 399 Euro.
Sie entstehen aus der Summe folgender Komponenten:
Grundgebühr: 60 Euro
Beleggebühren: 11 Euro je ECTS-Punkt
Studierendenschaftsbeitrag: aktuell 9 Euro
Studierende
Studienergebnis
Das Studium
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Der Fachbereich
Summe der einbezogenen Masterstudiengänge
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