Wirtschaftsrecht für die Unternehmenspraxis
- Studienfeld(er): Wirtschaftsrecht
- Startdatum: nur Wintersemester
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Studienform(en): Berufsbegleitendes Studium, Fernstudium, Teilzeitstudium
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
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Was geht in Saarbrücken?
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Quellen: HeyStudium-Anschlussfragebogen der CHE-Studierendenbefragung, HeyStudium User:innen-Befragung
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Das sagen Studierende über Saarbrücken
Der Zugang zum weiterbildenden Masterstudiengang ist sowohl mit als auch ohne einen ersten Hochschulabschluss möglich. Zugangsvoraussetzungen sind:
Bewerberinnen und Bewerber mit einem ersten Hochschulabschluss
ein erster erfolgreich abgeschlossener Hochschulabschluss, nicht aber die erste juristische Prüfung/erstes juristisches Staatsexamen,
Nachweis über eine mind. einjährige einschlägige (d.h. rechtsnahe) Berufserfahrung nach dem ersten Hochschulabschluss.
Bewerberinnen und Bewerber ohne einen ersten Hochschulabschluss
Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 77 Abs. 2 SHSG,
Nachweis einer mindestens dreijährigen einschlägigen rechtsnahen Berufserfahrung,
das Bestehen der Eignungsprüfung.
- Schwerpunkte:
- Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Kreditrecht, Steuerrecht, Unternehmensrecht, Verwaltungsrecht, Wirtschaftsrecht
Leider liegen uns zu diesem Studiengang keine spezifischen Fristen und Termine vor. Im Hochschulprofil kannst du Informationen bekommen.
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Der Zugang zum weiterbildenden Masterstudiengang ist sowohl mit als auch ohne einen ersten Hochschulabschluss möglich. Zugangsvoraussetzungen sind:
Bewerberinnen und Bewerber mit einem ersten Hochschulabschluss
ein erster erfolgreich abgeschlossener Hochschulabschluss, nicht aber die erste juristische Prüfung/erstes juristisches Staatsexamen,
Nachweis über eine mind. einjährige einschlägige (d.h. rechtsnahe) Berufserfahrung nach dem ersten Hochschulabschluss.
Bewerberinnen und Bewerber ohne einen ersten Hochschulabschluss
Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 77 Abs. 2 SHSG,
Nachweis einer mindestens dreijährigen einschlägigen rechtsnahen Berufserfahrung,
das Bestehen der Eignungsprüfung.
- Schwerpunkte:
- Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Kreditrecht, Steuerrecht, Unternehmensrecht, Verwaltungsrecht, Wirtschaftsrecht
- Studienbeitrag (Bemerkung):
- hinzu kommt ein Sozialbeitrag pro Semester