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Studiengangsprofil
Im Ranking

Chemie

Short-Facts
  • 1780 gegründet
  • 43.869 Studierende
  • Abschluss: Master
  • Sachgebiet(e): Chemie
  • Regelstudienzeit: 4 Semester
  • Hauptunterrichtssprache: Deutsch
  • Studienform(en): Vollzeitstudium
  • Standort(e): Münster
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Kontakt
Hochschulstandort
Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Schlossplatz 2
48149 Münster
Tel: 0251 83-0
Fax: 0251 83-24831
Weitere Informationen / Services:
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Chemie studiere?

Beim Studiengang Chemie an der Westfälische Wilhelms-Universität Münster handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Master

Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?

Das Sachgebiet des Studiengangs ist Chemie.

Wie lange dauert das Studium?

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 24 Monate.

In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden hauptsächlich in Deutsch statt.

In welcher Form wird das Studium Chemie angeboten?

Das Studium wird als Vollzeitstudium in Münster angeboten.

Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?

Standort dieser Hochschule ist Münster.

Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?

Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: Sommer- und Wintersemester.

Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?

Der Studiengang Chemie hat eine örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC.

Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Chemie zu studieren?

Für das Studium des Fachs Chemie gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Ein passgenaues Studium (Kriterien: §3 (1) der Neufassung der Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Chemie an der WWU-Münster vom 08.11.2011) muss mindestens mit der Note 3,3 abgeschlossen worden sein, ein nicht i.S.d. Zugangsordnung passgenaues, aber fachlich einschlägiges, mit einer Mindestnote von 2,3..

Wann kann ich mich bewerben?

Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:

Wintersemester
Vorlesungszeit:
09.10.2023 - 02.02.2024
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.08.2023 - 06.10.2023
Hochschulwechsler:
01.08.2023 - 15.09.2023
Einschreibung für zulassungsbeschränkte Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid;
Einschreibung für zulassungsfreie Studiengänge: 01.08. bis 06.10.2023.
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.08.2023 - 06.10.2023
Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH-2/DSH-3) für zulassungsbeschränkte Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid;
Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH-2/DSH-3) für zulassungsfreie Studiengänge: 01.08. bis 06.10.2023.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.05.2023 - 15.07.2023
Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH-2/DSH-3) für zulassungsbeschränkte Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid;
Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH-2/DSH-3) für zulassungsfreie Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.05.2023 - 15.07.2023
Hochschulwechsler:
01.08.2023 - 15.09.2023
Einschreibung für zulassungsbeschränkte Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid;
Einschreibung für zulassungsfreie Studiengänge: 01.08. bis 06.10.2023.
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.05.2023 - 15.07.2023
01.05.2023 bis 15.07.2023 (DoSV der SfH)(Ausschlussfrist!) bei zulassungsbeschränkten Studiengängen; bei zulassungsfreien: 01.08. - 06.10.2023;
Sprachkursbewerbung: 01.05.- 31.05.2023.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.05.2023 - 15.07.2023
In einigen Masterstudiengängen gilt eine Bewerbungsfrist bis zum 15. September:
www.uni-muenster.de/imperia/md/content/wwu/studierendensekretariat/verl__ngerte_bewerbungsfrist_fawima_15.09.pdf
Hochschulwechsler:
01.08.2022 - 06.10.2023
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.08.2022 - 06.10.2023
ohne DSH-2 oder bestandene gleichwertige Sprachprüfung: 01.-31.05.2022 (Sprachkursbewerbung oder direkte DSH).
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.05.2023 - 15.07.2023
ohne DSH-2 oder bestandene gleichwertige Sprachprüfung: 01.-31.05.2023 (Sprachkursbewerbung oder direkte DSH).
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.05.2023 - 15.07.2023
Hochschulwechsler:
01.08.2023 - 15.09.2023
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.05.2023 - 15.07.2023
ohne DSH-2 oder bestandene gleichwertige Sprachprüfung: 01.-31.05.2023 (Sprachkursbewerbung oder direkte DSH).
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.05.2023 - 15.07.2023
ohne DSH-2 oder bestandene gleichwertige Sprachprüfung: 01.-31.05.2022 (Sprachkursbewerbung oder direkte DSH).

Sommersemester
Vorlesungszeit:
03.04.2023 - 14.07.2023
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
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Das Studium im Portrait
Zulassung & Bewerbung

Zulassungssemester:
Sommer- und Wintersemester
Zulassungsmodus:
Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
Zugangsvoraussetzungen:
Ein passgenaues Studium (Kriterien: §3 (1) der Neufassung der Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Chemie an der WWU-Münster vom 08.11.2011) muss mindestens mit der Note 3,3 abgeschlossen worden sein, ein nicht i.S.d. Zugangsordnung passgenaues, aber fachlich einschlägiges, mit einer Mindestnote von 2,3.
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Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.

Themenschwerpunkte

Leider liegen uns keine weiteren Informationen vor.

Fristen & Termine

Wintersemester
Vorlesungszeit:
09.10.2023 - 02.02.2024
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.08.2023 - 06.10.2023
Hochschulwechsler:
01.08.2023 - 15.09.2023
Einschreibung für zulassungsbeschränkte Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid;
Einschreibung für zulassungsfreie Studiengänge: 01.08. bis 06.10.2023.
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.08.2023 - 06.10.2023
Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH-2/DSH-3) für zulassungsbeschränkte Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid;
Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH-2/DSH-3) für zulassungsfreie Studiengänge: 01.08. bis 06.10.2023.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.05.2023 - 15.07.2023
Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH-2/DSH-3) für zulassungsbeschränkte Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid;
Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH-2/DSH-3) für zulassungsfreie Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.05.2023 - 15.07.2023
Hochschulwechsler:
01.08.2023 - 15.09.2023
Einschreibung für zulassungsbeschränkte Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid;
Einschreibung für zulassungsfreie Studiengänge: 01.08. bis 06.10.2023.
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.05.2023 - 15.07.2023
01.05.2023 bis 15.07.2023 (DoSV der SfH)(Ausschlussfrist!) bei zulassungsbeschränkten Studiengängen; bei zulassungsfreien: 01.08. - 06.10.2023;
Sprachkursbewerbung: 01.05.- 31.05.2023.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.05.2023 - 15.07.2023
In einigen Masterstudiengängen gilt eine Bewerbungsfrist bis zum 15. September:
www.uni-muenster.de/imperia/md/content/wwu/studierendensekretariat/verl__ngerte_bewerbungsfrist_fawima_15.09.pdf
Hochschulwechsler:
01.08.2022 - 06.10.2023
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.08.2022 - 06.10.2023
ohne DSH-2 oder bestandene gleichwertige Sprachprüfung: 01.-31.05.2022 (Sprachkursbewerbung oder direkte DSH).
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.05.2023 - 15.07.2023
ohne DSH-2 oder bestandene gleichwertige Sprachprüfung: 01.-31.05.2023 (Sprachkursbewerbung oder direkte DSH).
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.05.2023 - 15.07.2023
Hochschulwechsler:
01.08.2023 - 15.09.2023
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.05.2023 - 15.07.2023
ohne DSH-2 oder bestandene gleichwertige Sprachprüfung: 01.-31.05.2023 (Sprachkursbewerbung oder direkte DSH).
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.05.2023 - 15.07.2023
ohne DSH-2 oder bestandene gleichwertige Sprachprüfung: 01.-31.05.2022 (Sprachkursbewerbung oder direkte DSH).

Sommersemester
Vorlesungszeit:
03.04.2023 - 14.07.2023
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
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Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.

Sonstiges

Leider liegen uns keine weiteren Informationen vor.

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Der Fachbereich

Studierende am Fachbereich
1650
Quelle: Statistisches Bundesamt

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