Geschichte
- Studienfeld(er): Geschichte
- Startdatum: Sommer- und Wintersemester
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
Universitätsplatz 11
06108 Halle
Tel: 0345 55-21308
Fax: 0345 55-27052
Mit fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen
- Schwerpunkte:
- Forschungsmodul, Moderne, Theorie, Methoden und Historiographie, Vormoderne
- Nächste Vorlesungszeit:
-
13.10.2025 - 07.02.2026Unterbrechungen: An allen gesetzlichen Feiertagen und vom 20.12.2025 bis 06.01.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.10.2025 - 15.12.2025Die Bewerbung erfolgt über www.uni-assist.de. Eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester kann nur mit einem Einstufungsbescheid vom zuständigen Studien- und Prüfungsausschuss erfolgen.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.10.2025 - 15.12.2025Die Bewerbung erfolgt über www.uni-assist.de. Eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester kann nur mit einem Einstufungsbescheid vom zuständigen Studien- und Prüfungsausschuss erfolgen.
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Mit fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen
- Schwerpunkte:
- Forschungsmodul, Moderne, Theorie, Methoden und Historiographie, Vormoderne
- Nächste Vorlesungszeit:
-
13.10.2025 - 07.02.2026Unterbrechungen: An allen gesetzlichen Feiertagen und vom 20.12.2025 bis 06.01.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
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01.10.2025 - 15.12.2025Die Bewerbung erfolgt über www.uni-assist.de. Eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester kann nur mit einem Einstufungsbescheid vom zuständigen Studien- und Prüfungsausschuss erfolgen.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.10.2025 - 15.12.2025Die Bewerbung erfolgt über www.uni-assist.de. Eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester kann nur mit einem Einstufungsbescheid vom zuständigen Studien- und Prüfungsausschuss erfolgen.