Insolvenzrecht und Reorganisationsverfahren
- Studienfeld(er): Wirtschaftsrecht
- Startdatum: nur Wintersemester
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Studienform(en): Berufsbegleitendes Studium
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
Schneidershof
54293 Trier
Tel: 0651 8103-0
Fax: 0651 8103-333
Die Zulassung zum Masterstudiengang setzt voraus:
den Nachweis über einen ersten berufsqualifizierten Hochschulabschluss im Fach Wirtschafts- und Umweltrecht oder Wirtschaftsrecht mit der Note gut (mind. 2,5) oder Erste Juristische Prüfung mit der Note befriedigend (mind. 6,5 Punkte) oder einen vergleichbaren Studienabschluss und den Nachweis über eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung von i. d. R. mindestens einem Jahr.
Personen ohne Hochschulabschluss können mit dem Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung und dem Nachweis über eine mindestens dreijährige einschlägige berufliche Tätigkeit, die hinreichende Zusammenhänge mit diesem weiterbildende Masterstudiengang aufweist, zugelassen werden.
- Nächste Vorlesungszeit:
-
06.10.2025 - 31.01.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
Mit ausländischen Zeugnissen grundsätzlich über www.uni-assist.de; Ausnahmen werden über die Bewerbungsseiten der Hochschule kommuniziert
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
Mit ausländischen Zeugnissen grundsätzlich über www.uni-assist.de; Ausnahmen werden über die Bewerbungsseiten der Hochschule kommuniziert
Außerdem gilt folgendes: Sofern die Eignungsprüfung eine Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation, mit der eines abgeschlossenen grundständigen Studiums feststellt.
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Die Zulassung zum Masterstudiengang setzt voraus:
den Nachweis über einen ersten berufsqualifizierten Hochschulabschluss im Fach Wirtschafts- und Umweltrecht oder Wirtschaftsrecht mit der Note gut (mind. 2,5) oder Erste Juristische Prüfung mit der Note befriedigend (mind. 6,5 Punkte) oder einen vergleichbaren Studienabschluss und den Nachweis über eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung von i. d. R. mindestens einem Jahr.
Personen ohne Hochschulabschluss können mit dem Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung und dem Nachweis über eine mindestens dreijährige einschlägige berufliche Tätigkeit, die hinreichende Zusammenhänge mit diesem weiterbildende Masterstudiengang aufweist, zugelassen werden.
- Nächste Vorlesungszeit:
-
06.10.2025 - 31.01.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
Mit ausländischen Zeugnissen grundsätzlich über www.uni-assist.de; Ausnahmen werden über die Bewerbungsseiten der Hochschule kommuniziert
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
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Mit ausländischen Zeugnissen grundsätzlich über www.uni-assist.de; Ausnahmen werden über die Bewerbungsseiten der Hochschule kommuniziert
- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung in Verbindung mit- Eignungsprüfung
- Anmerkung:
- Sofern die Eignungsprüfung eine Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation, mit der eines abgeschlossenen grundständigen Studiums feststellt.
- Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
- Zur Internetseite