Insolvenzrecht und Reorganisationsverfahren
- Abschluss: Master
- Sachgebiet(e): Wirtschaftsrecht
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Berufsbegleitend
- Standort(e): Birkenfeld

Schneidershof
54293 Trier
Tel: 0651 8103-0
Fax: 0651 8103-333
Beim Studiengang Insolvenzrecht und Reorganisationsverfahren an der Hochschule Trier - Trier University of Applied Sciences handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Master
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Wirtschaftsrecht.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 24 Monate.
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.
Das Studium wird als berufsbegleitendes Studium in Birkenfeld angeboten.
Die Lehrveranstaltungen werden in Birkenfeld angeboten.
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.
Der Studiengang Insolvenzrecht und Reorganisationsverfahren hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.
Für das Studium des Fachs Insolvenzrecht und Reorganisationsverfahren gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Die Zulassung zum Masterstudiengang setzt voraus:\t\t\t\t\t\nden Nachweis über einen ersten qualifizierten Hochschulabschluss im Fach Wirtschafts- und Umweltrecht oder Wirtschaftsrecht mit der Note gut (mind. 2,5) oder Erste Juristische Prüfung mit der Note vollbefriedigend (mind. 9 Punkte) oder einen vergleichbaren Studienabschluss oder \nden Nachweis über eine einschlägige berufsqualifizierende Abschlussprüfung außerhalb der Hochschule, wie insbes. ein Steuerberater- oder Wirtschaftsprüferexamen und den Nachweis über eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung von i. d. R. mindestens einem Jahr voraus.
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
- Vorlesungszeit:
-
04.10.2023 - 26.01.2024
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Vorlesungszeit:
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11.04.2023 - 15.07.2023
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen

Ja, ein Studium ist an der Hochschule Trier - Trier University of Applied Sciences ohne Abitur möglich.
Für Insolvenzrecht und Reorganisationsverfahren gelten folgende Zulassungsbedingungen: Berufsausbildung oder Berufserfahrung.
Hier findest du weitere Informationen zu den Zulassungsbedingungen ohne Abitur:
Zur Internetseite
.
Außerdem gilt folgendes:
Sofern die Eignungsprüfung eine Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation, mit der eines abgeschlossenen grundständigen Studiums feststellt.
Das Studium im Portrait
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Die Zulassung zum Masterstudiengang setzt voraus:
den Nachweis über einen ersten qualifizierten Hochschulabschluss im Fach Wirtschafts- und Umweltrecht oder Wirtschaftsrecht mit der Note gut (mind. 2,5) oder Erste Juristische Prüfung mit der Note vollbefriedigend (mind. 9 Punkte) oder einen vergleichbaren Studienabschluss oder
den Nachweis über eine einschlägige berufsqualifizierende Abschlussprüfung außerhalb der Hochschule, wie insbes. ein Steuerberater- oder Wirtschaftsprüferexamen und den Nachweis über eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung von i. d. R. mindestens einem Jahr voraus.

Leider liegen uns keine weiteren Informationen vor.
- Vorlesungszeit:
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04.10.2023 - 26.01.2024
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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- Hochschulwechsler:
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- Vorlesungszeit:
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11.04.2023 - 15.07.2023
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
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- International Studierende aus der Europäischen Union:
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- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen

- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung in Verbindung mit- Eignungsprüfung
- Anmerkung:
- Sofern die Eignungsprüfung eine Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation, mit der eines abgeschlossenen grundständigen Studiums feststellt.
- Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
- Zur Internetseite
