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Studiengangsprofil

Insolvenzrecht und Reorganisationsverfahren

Info
Short-Facts
  • Studienfeld(er): Wirtschaftsrecht
  • Startdatum: nur Wintersemester
  • Regelstudienzeit: 4 Semester
  • Studienform(en): Berufsbegleitendes Studium
  • Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
  • Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
  • Hauptunterrichtssprache: Deutsch
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FAQ zu Insolvenzrecht und Reorganisationsverfahren
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Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Insolvenzrecht und Reorganisationsverfahren studiere?
Beim Studiengang Insolvenzrecht und Reorganisationsverfahren an der Hochschule Trier - Trier University of Applied Sciences handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Master
Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Wirtschaftsrecht.
Wie lange dauert das Studium?
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 24 Monate.
In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.
In welcher Form wird das Studium Insolvenzrecht und Reorganisationsverfahren angeboten?
Das Studium wird als Berufsbegleitendes Studium in Hoppstädten-Weiersbach angeboten.
Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Lehrveranstaltungen werden in Hoppstädten-Weiersbach angeboten.
Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.
Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?
Der Studiengang Insolvenzrecht und Reorganisationsverfahren hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.
Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Insolvenzrecht und Reorganisationsverfahren zu studieren?
Für das Studium des Fachs Insolvenzrecht und Reorganisationsverfahren gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Die Zulassung zum Masterstudiengang setzt voraus:
den Nachweis über einen ersten berufsqualifizierten Hochschulabschluss im Fach Wirtschafts- und Umweltrecht oder Wirtschaftsrecht mit der Note gut (mind. 2,5) oder Erste Juristische Prüfung mit der Note befriedigend (mind. 6,5 Punkte) oder einen vergleichbaren Studienabschluss und den Nachweis über eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung von i. d. R. mindestens einem Jahr.
Personen ohne Hochschulabschluss können mit dem Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung und dem Nachweis über eine mindestens dreijährige einschlägige berufliche Tätigkeit, die hinreichende Zusammenhänge mit diesem weiterbildende Masterstudiengang aufweist, zugelassen werden.
Wann kann ich mich bewerben?
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:

Nächste Vorlesungszeit:
05.10.2026 - 30.01.2027
Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
Bis 31.07.2026
Mit ausländischen Zeugnissen grundsätzlich über www.uni-assist.de; Ausnahmen werden über die Bewerbungsseiten der Hochschule kommuniziert
Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
Bis 31.07.2026
Mit ausländischen Zeugnissen grundsätzlich über www.uni-assist.de; Ausnahmen werden über die Bewerbungsseiten der Hochschule kommuniziert
Weitere Informationen zu aktuellen oder künftigen Vorlesungszeiten sowie Anmelde- und Bewerbungsfristen findest du im Hochschulprofil.
Kann ich Insolvenzrecht und Reorganisationsverfahren ohne Abitur studieren?
Ja, ein Studium ist an der Hochschule Trier - Trier University of Applied Sciences ohne Abitur möglich.
Welche Zulassungsbedingungen gelten für ein Studium ohne Abitur?
Für Insolvenzrecht und Reorganisationsverfahren gelten folgende Zulassungsbedingungen: Berufsausbildung oder Berufserfahrung.
Was muss ich bei der Bewerbung ohne Abitur beachten?
Hier findest du weitere Informationen zu den Zulassungsbedingungen ohne Abitur: Zur Internetseite .
Außerdem gilt folgendes: Sofern die Eignungsprüfung eine Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation, mit der eines abgeschlossenen grundständigen Studiums feststellt.
Zulassung & Bewerbung
Zulassungssemester:
nur Wintersemester
Zulassungsmodus:
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Zugangsvoraussetzungen:
Die Zulassung zum Masterstudiengang setzt voraus:
den Nachweis über einen ersten berufsqualifizierten Hochschulabschluss im Fach Wirtschafts- und Umweltrecht oder Wirtschaftsrecht mit der Note gut (mind. 2,5) oder Erste Juristische Prüfung mit der Note befriedigend (mind. 6,5 Punkte) oder einen vergleichbaren Studienabschluss und den Nachweis über eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung von i. d. R. mindestens einem Jahr.
Personen ohne Hochschulabschluss können mit dem Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung und dem Nachweis über eine mindestens dreijährige einschlägige berufliche Tätigkeit, die hinreichende Zusammenhänge mit diesem weiterbildende Masterstudiengang aufweist, zugelassen werden.
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Themenschwerpunkte
Leider liegen uns keine weiteren Informationen vor.
Fristen & Termine
Nächste Vorlesungszeit:
05.10.2026 - 30.01.2027
Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
Bis 31.07.2026
Mit ausländischen Zeugnissen grundsätzlich über www.uni-assist.de; Ausnahmen werden über die Bewerbungsseiten der Hochschule kommuniziert
Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
Bis 31.07.2026
Mit ausländischen Zeugnissen grundsätzlich über www.uni-assist.de; Ausnahmen werden über die Bewerbungsseiten der Hochschule kommuniziert
Weitere Informationen zu aktuellen oder künftigen Vorlesungszeiten sowie Anmelde- und Bewerbungsfristen findest du im Hochschulprofil.
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Sonstiges
Anmerkung:
Der Studiengang wird berufsbegleitend angeboten.
Studieren ohne Abitur:
Studieren ohne Abitur möglich:
Ja
Zulassungsbedingungen(en):

Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung in Verbindung mit
  • Eignungsprüfung
Anmerkung:
Sofern die Eignungsprüfung eine Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation, mit der eines abgeschlossenen grundständigen Studiums feststellt.
Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
Zur Internetseite
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