Studiengangsprofil
Deutsches Recht für im Ausland graduierte Juristen
Short-Facts
- Abschluss: Magister Legum
- Sachgebiet(e): Rechtswissenschaft, Jura
- Regelstudienzeit: 2 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Standort(e): Mainz
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Das könnte dich interessieren
Kontakt
Hochschulstandort
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Saarstraße 21
55122 Mainz
Tel: 06131 39-0
Fax: 06131 39-22919
Saarstraße 21
55122 Mainz
Tel: 06131 39-0
Fax: 06131 39-22919
Weitere Informationen / Services:
Anzeige
Highlight
Anzeige
Wir
stellen
dir vor!
stellen
dir vor!
.png?1755683084)
.png?1755683084)
Dein duales Studium im öffentlichen Dienst!
Du suchst abwechslungsreiche Aufgaben, moderne Strukturen und sichere Perspektiven? Beim LVR gestaltest du Vielfalt und Inklusion als Teil eines starken Kommunalverbands!
- Verbeamtet ab dem ersten Tag
- Bachelor of Laws / Arts
- Verwaltung mit gesellschaftlichem Impact
FAQ zu Deutsches Recht für im Ausland graduierte Juristen

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Deutsches Recht für im Ausland graduierte Juristen studiere?
Beim Studiengang Deutsches Recht für im Ausland graduierte Juristen an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz handelt es sich um einen Studiengang mit dem
Abschluss Magister Legum
Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Rechtswissenschaft, Jura.
Wie lange dauert das Studium?
Die Regelstudienzeit beträgt 2 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 12 Monate.
In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.
In welcher Form wird das Studium Deutsches Recht für im Ausland graduierte Juristen angeboten?
Das Studium wird als Vollzeitstudium
in Mainz angeboten.
Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Lehrveranstaltungen werden in Mainz angeboten.
Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: Sommer- und Wintersemester.
Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?
Der Studiengang Deutsches Recht für im Ausland graduierte Juristen hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.
Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Deutsches Recht für im Ausland graduierte Juristen zu studieren?
Für das Studium des Fachs Deutsches Recht für im Ausland graduierte Juristen gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Ein dem deutschen Hochschulabschluss in Rechtwissenschaften vergleichbarer und gleichwertiger Abschluss an einer ausländischen Hochschule sowie die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache.
Ein dem deutschen Hochschulabschluss in Rechtwissenschaften vergleichbarer und gleichwertiger Abschluss an einer ausländischen Hochschule sowie die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache.
Welche Themenschwerpunkte gibt es?
Themenschwerpunkte im Studienfach Deutsches Recht für im Ausland graduierte Juristen sind:
- Schwerpunkte:
- Arbeitsrecht, Bankrecht, Europarecht, Internationales Recht, Jura, Kulturrecht, Medienrecht, Steuerrecht
Wann kann ich mich bewerben?
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
Weitere Informationen zu aktuellen oder künftigen Vorlesungszeiten sowie Anmelde- und Bewerbungsfristen findest du im Hochschulprofil.
- Nächste Vorlesungszeit:
-
27.10.2025 - 14.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.04.2025 - 01.09.2025Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.04.2025 - 01.09.2025Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Zulassung & Bewerbung
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Ein dem deutschen Hochschulabschluss in Rechtwissenschaften vergleichbarer und gleichwertiger Abschluss an einer ausländischen Hochschule sowie die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache.

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Themenschwerpunkte
- Schwerpunkte:
- Arbeitsrecht, Bankrecht, Europarecht, Internationales Recht, Jura, Kulturrecht, Medienrecht, Steuerrecht

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Fristen & Termine
- Nächste Vorlesungszeit:
-
27.10.2025 - 14.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.04.2025 - 01.09.2025Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.04.2025 - 01.09.2025Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Sonstiges
Anmerkung:
Bewerbung bis zum 1.3. für das Sommersemester, bis zum 1.9. für das Wintersemester
Bitte planen Sie vor der Bewerbung mindestens zwei Monate Zeit für das separate Anerkennungsverfahren für ihre ausländische Abschlussurkunde ein (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).
Bitte planen Sie vor der Bewerbung mindestens zwei Monate Zeit für das separate Anerkennungsverfahren für ihre ausländische Abschlussurkunde ein (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Schlagworte