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Studiengangsprofil

Deutsches Recht für im Ausland graduierte Juristen

Short-Facts
  • Abschluss: Magister Legum
  • Sachgebiet(e): Rechtswissenschaft, Jura
  • Regelstudienzeit: 2 Semester
  • Hauptunterrichtssprache: Deutsch
  • Studienform(en): Vollzeitstudium
  • Standort(e): Mainz
  • Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
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Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Kontakt
Hochschulstandort
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Saarstraße 21
55122 Mainz
Tel: 06131 39-0
Fax: 06131 39-22919
Weitere Informationen / Services:
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Weitere Infos
FAQ zu Deutsches Recht für im Ausland graduierte Juristen
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Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Deutsches Recht für im Ausland graduierte Juristen studiere?
Beim Studiengang Deutsches Recht für im Ausland graduierte Juristen an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Magister Legum
Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Rechtswissenschaft, Jura.
Wie lange dauert das Studium?
Die Regelstudienzeit beträgt 2 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 12 Monate.
In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.
In welcher Form wird das Studium Deutsches Recht für im Ausland graduierte Juristen angeboten?
Das Studium wird als Vollzeitstudium in Mainz angeboten.
Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Lehrveranstaltungen werden in Mainz angeboten.
Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: Sommer- und Wintersemester.
Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?
Der Studiengang Deutsches Recht für im Ausland graduierte Juristen hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.
Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Deutsches Recht für im Ausland graduierte Juristen zu studieren?
Für das Studium des Fachs Deutsches Recht für im Ausland graduierte Juristen gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Ein dem deutschen Hochschulabschluss in Rechtwissenschaften vergleichbarer und gleichwertiger Abschluss an einer ausländischen Hochschule sowie die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache.
Welche Themenschwerpunkte gibt es?
Themenschwerpunkte im Studienfach Deutsches Recht für im Ausland graduierte Juristen sind:
Schwerpunkte:
Arbeitsrecht, Bankrecht, Europarecht, Internationales Recht, Jura, Kulturrecht, Medienrecht, Steuerrecht
Wann kann ich mich bewerben?
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:

Nächste Vorlesungszeit:
27.10.2025 - 14.02.2026
Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
01.04.2025 - 01.09.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
01.04.2025 - 01.09.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Weitere Informationen zu aktuellen oder künftigen Vorlesungszeiten sowie Anmelde- und Bewerbungsfristen findest du im Hochschulprofil.
Zulassung & Bewerbung
Zulassungssemester:
Sommer- und Wintersemester
Zulassungsmodus:
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Zugangsvoraussetzungen:
Ein dem deutschen Hochschulabschluss in Rechtwissenschaften vergleichbarer und gleichwertiger Abschluss an einer ausländischen Hochschule sowie die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache.
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Themenschwerpunkte
Schwerpunkte:
Arbeitsrecht, Bankrecht, Europarecht, Internationales Recht, Jura, Kulturrecht, Medienrecht, Steuerrecht
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Fristen & Termine
Nächste Vorlesungszeit:
27.10.2025 - 14.02.2026
Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
01.04.2025 - 01.09.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
01.04.2025 - 01.09.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Weitere Informationen zu aktuellen oder künftigen Vorlesungszeiten sowie Anmelde- und Bewerbungsfristen findest du im Hochschulprofil.
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Sonstiges
Anmerkung:
Bewerbung bis zum 1.3. für das Sommersemester, bis zum 1.9. für das Wintersemester

Bitte planen Sie vor der Bewerbung mindestens zwei Monate Zeit für das separate Anerkennungsverfahren für ihre ausländische Abschlussurkunde ein (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).
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