Short-Facts
- Abschluss: Master of Laws
- Sachgebiet(e): Europarecht, Internationales Recht, Rechtswissenschaft, Jura
- Regelstudienzeit: 3 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Teilzeitstudium
- Standort(e): Mainz
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
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Kontakt
Hochschulstandort
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Saarstraße 21
55122 Mainz
Tel: 06131 39-0
Fax: 06131 39-22919
Saarstraße 21
55122 Mainz
Tel: 06131 39-0
Fax: 06131 39-22919
Weitere Informationen / Services:
FAQ zu Medienrecht

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Medienrecht studiere?
Beim Studiengang Medienrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz handelt es sich um einen Studiengang mit dem
Abschluss Master of Laws
Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Europarecht, Internationales Recht, Rechtswissenschaft, Jura.
Wie lange dauert das Studium?
Die Regelstudienzeit beträgt 3 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 18 Monate.
In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch und Englisch statt.
In welcher Form wird das Studium Medienrecht angeboten?
Das Studium wird als Teilzeitstudium
in Mainz angeboten.
Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Lehrveranstaltungen werden in Mainz angeboten.
Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.
Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?
Der Studiengang Medienrecht hat eine örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC.
Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Medienrecht zu studieren?
Für das Studium des Fachs Medienrecht gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Erstes Juristisches Staatsexamen oder gleichwertige berufsqualifizierende Abschlussprüfung eines rechtswissenschaftlichen Studiengangs mit mind. vierjähriger Regelstudienzeit an einer deutschen oder ausländischen Hochschule und ist mind. ein halbes Jahr Berufserfahrung auf juristischem Gebiet oder im Medienbereich oder im juristischen Vorbereitungsdienst.
Bei Nichtvorliegen des genannten grundständigen Hochschulabschlusses erfolgt eine Zulassung auch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
a. Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung
b. mind. 3 Jahre einschlägige Berufstätigkeit und
c. Bestehen eines Eignungsgesprächs
Bei Studienbewerber:innen die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)“ erforderlich.
Erstes Juristisches Staatsexamen oder gleichwertige berufsqualifizierende Abschlussprüfung eines rechtswissenschaftlichen Studiengangs mit mind. vierjähriger Regelstudienzeit an einer deutschen oder ausländischen Hochschule und ist mind. ein halbes Jahr Berufserfahrung auf juristischem Gebiet oder im Medienbereich oder im juristischen Vorbereitungsdienst.
Bei Nichtvorliegen des genannten grundständigen Hochschulabschlusses erfolgt eine Zulassung auch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
a. Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung
b. mind. 3 Jahre einschlägige Berufstätigkeit und
c. Bestehen eines Eignungsgesprächs
Bei Studienbewerber:innen die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)“ erforderlich.
Welche Themenschwerpunkte gibt es?
Themenschwerpunkte im Studienfach Medienrecht sind:
- Schwerpunkte:
- Datenschutz, Internationales Medienrecht, Internationales Privatrecht, IT-Vertragsrecht, Medienarbeitsrecht, Medienökonomie, Medienpolitik, Presse- und Rundfunkrecht, Urheber-, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Vergaberecht
- Weitere Sprachen:
- Englisch
Wann kann ich mich bewerben?
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
Weitere Informationen zu aktuellen oder künftigen Vorlesungszeiten sowie Anmelde- und Bewerbungsfristen findest du im Hochschulprofil.
- Nächste Vorlesungszeit:
-
27.10.2025 - 14.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus Deutschland:
-
01.12.2025 - 28.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.12.2025 - 28.02.2026Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Für Masterstudiengänge mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.11.2019.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.12.2025 - 28.02.2026Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Für Masterstudiengänge mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.11.2019.
Zulassung & Bewerbung
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Erstes Juristisches Staatsexamen oder gleichwertige berufsqualifizierende Abschlussprüfung eines rechtswissenschaftlichen Studiengangs mit mind. vierjähriger Regelstudienzeit an einer deutschen oder ausländischen Hochschule und ist mind. ein halbes Jahr Berufserfahrung auf juristischem Gebiet oder im Medienbereich oder im juristischen Vorbereitungsdienst.
Bei Nichtvorliegen des genannten grundständigen Hochschulabschlusses erfolgt eine Zulassung auch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
a. Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung
b. mind. 3 Jahre einschlägige Berufstätigkeit und
c. Bestehen eines Eignungsgesprächs
Bei Studienbewerber:innen die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)“ erforderlich.

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Themenschwerpunkte
- Schwerpunkte:
- Datenschutz, Internationales Medienrecht, Internationales Privatrecht, IT-Vertragsrecht, Medienarbeitsrecht, Medienökonomie, Medienpolitik, Presse- und Rundfunkrecht, Urheber-, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Vergaberecht
- Weitere Sprachen:
- Englisch

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Fristen & Termine
- Nächste Vorlesungszeit:
-
27.10.2025 - 14.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus Deutschland:
-
01.12.2025 - 28.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.12.2025 - 28.02.2026Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Für Masterstudiengänge mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.11.2019.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.12.2025 - 28.02.2026Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Für Masterstudiengänge mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.11.2019.

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Sonstiges
- Studienbeitrag:
- 1900.00 EUR / Semester
- Studienbeitrag (Bemerkung):
- ab dem 3. Semester 950,- EUR/Semester
Anmerkung:
Deutsche und Bildungsinländer/innen bewerben sich direkt beim Fach. Bewerbungen für das Wintersemester reichen Sie bitte bis zum 30. Juni,
Bewerbungen zum Sommersemester bis zum 28. Februar ein.
Ein Einstieg zum Sommersemester ist für Volljuristen nach Absprache möglich.
Bewerbungen zum Sommersemester bis zum 28. Februar ein.
Ein Einstieg zum Sommersemester ist für Volljuristen nach Absprache möglich.

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Schlagworte
Europarecht als Teilzeitstudium
Internationales Recht als Teilzeitstudium
Rechtswissenschaft, Jura als Teilzeitstudium
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