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Studiengangsprofil

Medienrecht

Info
Short-Facts
  • Studienfeld(er): Europarecht, Internationales Recht, Rechtswissenschaft, Jura
  • Startdatum: nur Wintersemester
  • Regelstudienzeit: 3 Semester
  • Studienform(en): Teilzeitstudium
  • Zulassungsmodus: Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
  • Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
  • Hauptunterrichtssprache: Deutsch
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Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.

Was geht in Mainz?

Wir haben Studierende gefragt, was sie über das Leben in Mainz denken. Hier kannst du sehen, wie sie ihre Stadt beurteilen – ob kulturelles Angebot oder Kneipenlandschaft, den Wohnungsmarkt oder die Fahrradfreundlichkeit.
4,0 Sterne
Und was heißt das genau?
allg. Lebensgefühl
Top
Das gefällt Studierenden in Mainz am besten:
allg. Lebensgefühl

100 Personen haben diese Frage beantwortet. Dies ergibt einen Durchschnittswert von 4,4 Sternen.

Quellen: HeyStudium-Anschlussfragebogen der CHE-Studierendenbefragung, HeyStudium User:innen-Befragung

Wohnungsmarkt
Flop
Das gefällt Studierenden in Mainz am wenigsten:
Wohnungsmarkt

104 Personen haben diese Frage beantwortet. Dies ergibt einen Durchschnittswert von 2,5 Sternen.

Quellen: HeyStudium-Anschlussfragebogen der CHE-Studierendenbefragung, HeyStudium User:innen-Befragung

Ein genauerer Blick:
Kneipenlandschaft

95 Personen haben diese Frage beantwortet. Dies ergibt einen Durchschnittswert von 4,4 Sternen.

Quellen: HeyStudium-Anschlussfragebogen der CHE-Studierendenbefragung, HeyStudium User:innen-Befragung

Kulturelles Angebot

107 Personen haben diese Frage beantwortet. Dies ergibt einen Durchschnittswert von 4,3 Sternen.

Quellen: HeyStudium-Anschlussfragebogen der CHE-Studierendenbefragung, HeyStudium User:innen-Befragung

Club-Angebot

87 Personen haben diese Frage beantwortet. Dies ergibt einen Durchschnittswert von 3,3 Sternen.

Quellen: HeyStudium-Anschlussfragebogen der CHE-Studierendenbefragung, HeyStudium User:innen-Befragung

Natur- und Grünflächen

105 Personen haben diese Frage beantwortet. Dies ergibt einen Durchschnittswert von 3,9 Sternen.

Quellen: HeyStudium-Anschlussfragebogen der CHE-Studierendenbefragung, HeyStudium User:innen-Befragung

Nahverkehr

44 Personen haben diese Frage beantwortet. Dies ergibt einen Durchschnittswert von 4,3 Sternen.

Quellen: HeyStudium-Anschlussfragebogen der CHE-Studierendenbefragung, HeyStudium User:innen-Befragung

Fahrradfreundlichkeit

46 Personen haben diese Frage beantwortet. Dies ergibt einen Durchschnittswert von 3,6 Sternen.

Quellen: HeyStudium-Anschlussfragebogen der CHE-Studierendenbefragung, HeyStudium User:innen-Befragung

Das sagen Studierende über Mainz

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Weitere Informationen / Services
FAQ zu Medienrecht
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Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Medienrecht studiere?
Beim Studiengang Medienrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Master of Laws
Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Europarecht, Internationales Recht, Rechtswissenschaft, Jura.
Wie lange dauert das Studium?
Die Regelstudienzeit beträgt 3 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 18 Monate.
In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch und Englisch statt.
In welcher Form wird das Studium Medienrecht angeboten?
Das Studium wird als Teilzeitstudium in Mainz angeboten.
Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Lehrveranstaltungen werden in Mainz angeboten.
Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.
Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?
Der Studiengang Medienrecht hat eine örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC.
Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Medienrecht zu studieren?
Für das Studium des Fachs Medienrecht gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Erstes Juristisches Staatsexamen oder gleichwertige berufsqualifizierende Abschlussprüfung eines rechtswissenschaftlichen Studiengangs mit mind. vierjähriger Regelstudienzeit an einer deutschen oder ausländischen Hochschule und ist mind. ein halbes Jahr Berufserfahrung auf juristischem Gebiet oder im Medienbereich oder im juristischen Vorbereitungsdienst.
Bei Nichtvorliegen des genannten grundständigen Hochschulabschlusses erfolgt eine Zulassung auch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
a. Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung
b. mind. 3 Jahre einschlägige Berufstätigkeit und
c. Bestehen eines Eignungsgesprächs
Bei Studienbewerber:innen die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)“ erforderlich.
Welche Themenschwerpunkte gibt es?
Themenschwerpunkte im Studienfach Medienrecht sind:
Schwerpunkte:
Datenschutz, Internationales Medienrecht, Internationales Privatrecht, IT-Vertragsrecht, Medienarbeitsrecht, Medienökonomie, Medienpolitik, Presse- und Rundfunkrecht, Urheber-, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Vergaberecht
Weitere Sprachen:
Englisch
Wann kann ich mich bewerben?
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:

Nächste Vorlesungszeit:
13.04.2026 - 11.07.2026
Vorlesungsende Medizin und Zahnmedizin am 18.07.2026
Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus Deutschland:
01.04.2026 - 30.06.2026
Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
01.04.2026 - 30.06.2026
Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, müssen ihre Zeugnisse i.d.R. 6 Wochen vor der Bewerbungsfrist anerkennen lassen (www.uni-mainz.de/incoming). Die Anerkennungsurkunde muss der Bewerbung beigefügt werden. Bewerber/innen mit ausländischen Zeugnissen bietet die JGU studienvorbereitende Deutschkurse bzw. das Studienkolleg zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung an (Bewerbungsfristen siehe www.studium.uni-mainz.de/bewerbungsfristen).
Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
01.04.2026 - 30.06.2026
Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Für Masterstudiengänge mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.11.2019.
Weitere Informationen zu aktuellen oder künftigen Vorlesungszeiten sowie Anmelde- und Bewerbungsfristen findest du im Hochschulprofil.
Zulassung & Bewerbung
Zulassungssemester:
nur Wintersemester
Zulassungsmodus:
Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
Zugangsvoraussetzungen:
Erstes Juristisches Staatsexamen oder gleichwertige berufsqualifizierende Abschlussprüfung eines rechtswissenschaftlichen Studiengangs mit mind. vierjähriger Regelstudienzeit an einer deutschen oder ausländischen Hochschule und ist mind. ein halbes Jahr Berufserfahrung auf juristischem Gebiet oder im Medienbereich oder im juristischen Vorbereitungsdienst.
Bei Nichtvorliegen des genannten grundständigen Hochschulabschlusses erfolgt eine Zulassung auch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
a. Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung
b. mind. 3 Jahre einschlägige Berufstätigkeit und
c. Bestehen eines Eignungsgesprächs
Bei Studienbewerber:innen die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)“ erforderlich.
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Themenschwerpunkte
Schwerpunkte:
Datenschutz, Internationales Medienrecht, Internationales Privatrecht, IT-Vertragsrecht, Medienarbeitsrecht, Medienökonomie, Medienpolitik, Presse- und Rundfunkrecht, Urheber-, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Vergaberecht
Weitere Sprachen:
Englisch
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Fristen & Termine
Nächste Vorlesungszeit:
13.04.2026 - 11.07.2026
Vorlesungsende Medizin und Zahnmedizin am 18.07.2026
Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus Deutschland:
01.04.2026 - 30.06.2026
Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
01.04.2026 - 30.06.2026
Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, müssen ihre Zeugnisse i.d.R. 6 Wochen vor der Bewerbungsfrist anerkennen lassen (www.uni-mainz.de/incoming). Die Anerkennungsurkunde muss der Bewerbung beigefügt werden. Bewerber/innen mit ausländischen Zeugnissen bietet die JGU studienvorbereitende Deutschkurse bzw. das Studienkolleg zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung an (Bewerbungsfristen siehe www.studium.uni-mainz.de/bewerbungsfristen).
Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
01.04.2026 - 30.06.2026
Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Für Masterstudiengänge mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.11.2019.
Weitere Informationen zu aktuellen oder künftigen Vorlesungszeiten sowie Anmelde- und Bewerbungsfristen findest du im Hochschulprofil.
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Sonstiges
Studienbeitrag:
1900.00 EUR / Semester
Studienbeitrag (Bemerkung):
ab dem 3. Semester 950,- EUR/Semester
Anmerkung:
Deutsche und Bildungsinländer/innen bewerben sich direkt beim Fach. Bewerbungen für das Wintersemester reichen Sie bitte bis zum 30. Juni,
Bewerbungen zum Sommersemester bis zum 28. Februar ein.
Ein Einstieg zum Sommersemester ist für Volljuristen nach Absprache möglich.
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