- Studienfeld(er): Europarecht, Internationales Recht, Rechtswissenschaft, Jura
- Startdatum: nur Wintersemester
- Regelstudienzeit: 3 Semester
- Studienform(en): Teilzeitstudium
- Zulassungsmodus: Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
Was geht in Mainz?
Erstes Juristisches Staatsexamen oder gleichwertige berufsqualifizierende Abschlussprüfung eines rechtswissenschaftlichen Studiengangs mit mind. vierjähriger Regelstudienzeit an einer deutschen oder ausländischen Hochschule und ist mind. ein halbes Jahr Berufserfahrung auf juristischem Gebiet oder im Medienbereich oder im juristischen Vorbereitungsdienst.
Bei Nichtvorliegen des genannten grundständigen Hochschulabschlusses erfolgt eine Zulassung auch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
a. Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung
b. mind. 3 Jahre einschlägige Berufstätigkeit und
c. Bestehen eines Eignungsgesprächs
Bei Studienbewerber:innen die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)“ erforderlich.
- Schwerpunkte:
- Datenschutz, Internationales Medienrecht, Internationales Privatrecht, IT-Vertragsrecht, Medienarbeitsrecht, Medienökonomie, Medienpolitik, Presse- und Rundfunkrecht, Urheber-, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Vergaberecht
- Weitere Sprachen:
- Englisch
- Nächste Vorlesungszeit:
-
13.04.2026 - 11.07.2026Vorlesungsende Medizin und Zahnmedizin am 18.07.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus Deutschland:
-
01.04.2026 - 30.06.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.04.2026 - 30.06.2026Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, müssen ihre Zeugnisse i.d.R. 6 Wochen vor der Bewerbungsfrist anerkennen lassen (www.uni-mainz.de/incoming). Die Anerkennungsurkunde muss der Bewerbung beigefügt werden. Bewerber/innen mit ausländischen Zeugnissen bietet die JGU studienvorbereitende Deutschkurse bzw. das Studienkolleg zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung an (Bewerbungsfristen siehe www.studium.uni-mainz.de/bewerbungsfristen).
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.04.2026 - 30.06.2026Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Für Masterstudiengänge mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.11.2019.
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Erstes Juristisches Staatsexamen oder gleichwertige berufsqualifizierende Abschlussprüfung eines rechtswissenschaftlichen Studiengangs mit mind. vierjähriger Regelstudienzeit an einer deutschen oder ausländischen Hochschule und ist mind. ein halbes Jahr Berufserfahrung auf juristischem Gebiet oder im Medienbereich oder im juristischen Vorbereitungsdienst.
Bei Nichtvorliegen des genannten grundständigen Hochschulabschlusses erfolgt eine Zulassung auch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
a. Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung
b. mind. 3 Jahre einschlägige Berufstätigkeit und
c. Bestehen eines Eignungsgesprächs
Bei Studienbewerber:innen die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)“ erforderlich.
- Schwerpunkte:
- Datenschutz, Internationales Medienrecht, Internationales Privatrecht, IT-Vertragsrecht, Medienarbeitsrecht, Medienökonomie, Medienpolitik, Presse- und Rundfunkrecht, Urheber-, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Vergaberecht
- Weitere Sprachen:
- Englisch
- Nächste Vorlesungszeit:
-
13.04.2026 - 11.07.2026Vorlesungsende Medizin und Zahnmedizin am 18.07.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus Deutschland:
-
01.04.2026 - 30.06.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
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01.04.2026 - 30.06.2026Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, müssen ihre Zeugnisse i.d.R. 6 Wochen vor der Bewerbungsfrist anerkennen lassen (www.uni-mainz.de/incoming). Die Anerkennungsurkunde muss der Bewerbung beigefügt werden. Bewerber/innen mit ausländischen Zeugnissen bietet die JGU studienvorbereitende Deutschkurse bzw. das Studienkolleg zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung an (Bewerbungsfristen siehe www.studium.uni-mainz.de/bewerbungsfristen).
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.04.2026 - 30.06.2026Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Für Masterstudiengänge mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.11.2019.
- Studienbeitrag:
- 1900.00 EUR / Semester
- Studienbeitrag (Bemerkung):
- ab dem 3. Semester 950,- EUR/Semester
Bewerbungen zum Sommersemester bis zum 28. Februar ein.
Ein Einstieg zum Sommersemester ist für Volljuristen nach Absprache möglich.