Bachelor of Laws (Ein-Fach-Bachelor)
Deutsches und Französisches Recht
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
- Abschluss:
- Bachelor of Laws (Ein-Fach-Bachelor)
- Sachgebiet(e):
- Europarecht, Internationales Recht, Privatrecht, Zivilrecht
- Regelstudienzeit:
- 8 Semester
- Hauptunterrichtssprache:
- Deutsch
- Studienform(en):
- Vollzeitstudium, Internationaler Studiengang
- Standort(e):
- Mainz
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Vorliegen hinreichender Sprachkenntnisse in Französisch (in der Regel Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens).
- Schwerpunkte:
- Französisches Recht
- Weitere Sprachen:
- Französisch
- Vorlesungszeit:
-
24.10.2022 - 11.02.2023
- Studienanfänger:
-
01.06.2022 - 01.09.2022In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07.2022. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
- Hochschulwechsler:
-
01.06.2022 - 01.09.2022
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
01.06.2022 - 01.09.2022Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
01.06.2022 - 01.09.2022Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
01.04.2022 - 01.09.2022In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05.2022. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
- Hochschulwechsler:
-
01.04.2022 - 01.09.2022
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
01.04.2022 - 01.09.2022Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
01.04.2022 - 01.09.2022Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Vorlesungszeit:
-
17.04.2023 - 23.07.2023
- Studienanfänger:
-
01.12.2022 - 01.03.2023In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.01. des entsprechenden Jahres. Beachten Sie zudem die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
- Hochschulwechsler:
-
01.12.2022 - 01.03.2023
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
16.11.2022 - 01.03.2023Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
16.11.2022 - 01.03.2023Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Studienanfänger:
-
01.12.2022 - 15.01.2023Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Teilnahme am Losverfahren für grundständige Fächer (WiSe 01.09.-30.09.; SoSe 01.03.-31.03.): www.studium.uni-mainz.de/losverfahren-bewerbung
- Hochschulwechsler:
-
01.12.2022 - 15.01.2023
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
16.11.2022 - 15.01.2023Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
16.11.2022 - 15.01.2023Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Studienanfänger:
-
01.10.2022 - 01.03.2023Für Masterstudiengänge mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.11.2021. Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
- Hochschulwechsler:
-
01.10.2022 - 01.03.2023
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
01.10.2022 - 01.03.2023Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
01.10.2022 - 01.03.2023Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Studienanfänger:
-
01.10.2022 - 15.11.2022Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): www.studium.uni-mainz.de/losverfahren-master
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
- Hochschulwechsler:
-
01.10.2022 - 15.11.2022
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
01.10.2022 - 15.11.2022Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
01.10.2022 - 15.11.2022Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Im Rahmen eines Schnuppertags können Studieninteressierte das Fach näher kennen lernen (www.studium.uni-mainz.de/schnuppertage).
- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung - Anmerkung:
-
Erwerb der unmittelbaren allgemeinen HZB durch Nachweis einer Meisterprüfung oder meisteräquivalenter Fortbildung.
Erwerb der unmittelbaren fachgebundenen HZB durch Nachweis einer fachverwandten Ausbildung (Mindestnote 2,5; Nachweis von Berufserfahrung/-tätigkeit ist nicht erforderlich). - Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
- Zur Internetseite
Vorliegen hinreichender Sprachkenntnisse in Französisch (in der Regel Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens)..
- Schwerpunkte:
- Französisches Recht
- Weitere Sprachen:
- Französisch
- Vorlesungszeit:
-
24.10.2022 - 11.02.2023
- Studienanfänger:
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01.06.2022 - 01.09.2022In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07.2022. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
- Hochschulwechsler:
-
01.06.2022 - 01.09.2022
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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01.06.2022 - 01.09.2022Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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01.06.2022 - 01.09.2022Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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01.04.2022 - 01.09.2022In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05.2022. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
- Hochschulwechsler:
-
01.04.2022 - 01.09.2022
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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01.04.2022 - 01.09.2022Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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01.04.2022 - 01.09.2022Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Vorlesungszeit:
-
17.04.2023 - 23.07.2023
- Studienanfänger:
-
01.12.2022 - 01.03.2023In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.01. des entsprechenden Jahres. Beachten Sie zudem die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
- Hochschulwechsler:
-
01.12.2022 - 01.03.2023
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
16.11.2022 - 01.03.2023Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
16.11.2022 - 01.03.2023Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Studienanfänger:
-
01.12.2022 - 15.01.2023Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Teilnahme am Losverfahren für grundständige Fächer (WiSe 01.09.-30.09.; SoSe 01.03.-31.03.): www.studium.uni-mainz.de/losverfahren-bewerbung
- Hochschulwechsler:
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01.12.2022 - 15.01.2023
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
16.11.2022 - 15.01.2023Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
16.11.2022 - 15.01.2023Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Studienanfänger:
-
01.10.2022 - 01.03.2023Für Masterstudiengänge mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.11.2021. Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
- Hochschulwechsler:
-
01.10.2022 - 01.03.2023
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
01.10.2022 - 01.03.2023Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
01.10.2022 - 01.03.2023Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Studienanfänger:
-
01.10.2022 - 15.11.2022Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): www.studium.uni-mainz.de/losverfahren-master
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
- Hochschulwechsler:
-
01.10.2022 - 15.11.2022
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
01.10.2022 - 15.11.2022Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
01.10.2022 - 15.11.2022Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Außerdem gilt folgendes: Erwerb der unmittelbaren allgemeinen HZB durch Nachweis einer Meisterprüfung oder meisteräquivalenter Fortbildung.
Erwerb der unmittelbaren fachgebundenen HZB durch Nachweis einer fachverwandten Ausbildung (Mindestnote 2,5; Nachweis von Berufserfahrung/-tätigkeit ist nicht erforderlich).