Chemie und ihre Vermittlung
- Abschluss: Bachelor
- Sachgebiet(e): Chemie (Lehramt)
- Regelstudienzeit: 6 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Vollzeitstudium, Teilzeitstudium
- Standort(e): Braunschweig
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich

Universitätsplatz 2
38106 Braunschweig
Tel: 0531 391-0
Fax: 0531 391-4577

- Lehramtsbefähigung über Master möglich für:
-
- Sekundarstufe I (bis Klasse 10) an allen Schulformen
- Sekundarstufe I (bis Klasse 10) nur an Hauptschulen
- Sekundarstufe I (bis Klasse 10) nur an Realschulen
- Sekundarstufe II (bis Klasse 12/13) oder das Gymnasium
- Nächste Vorlesungszeit:
-
20.10.2025 - 08.02.2026Weihnachtsferien: 21.12.2025 bis 04.01.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus Deutschland:
-
01.06.2026 - 15.07.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
Wie Bildungsinländer
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.06.2026 - 15.07.2026
Außerdem gilt folgendes: Eine Hochschulzugangsberechtigung in der entsprechenden Fachrichtung aufgrund beruflicher Vorbildung hat, wer eine mindestens DREIjährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen UND diesen Beruf mind. DREI Jahre lang ausgeübt hat.

- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC

- Lehramtsbefähigung über Master möglich für:
-
- Sekundarstufe I (bis Klasse 10) an allen Schulformen
- Sekundarstufe I (bis Klasse 10) nur an Hauptschulen
- Sekundarstufe I (bis Klasse 10) nur an Realschulen
- Sekundarstufe II (bis Klasse 12/13) oder das Gymnasium

- Nächste Vorlesungszeit:
-
20.10.2025 - 08.02.2026Weihnachtsferien: 21.12.2025 bis 04.01.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus Deutschland:
-
01.06.2026 - 15.07.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
Wie Bildungsinländer
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.06.2026 - 15.07.2026

- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung - Anmerkung:
- Eine Hochschulzugangsberechtigung in der entsprechenden Fachrichtung aufgrund beruflicher Vorbildung hat, wer eine mindestens DREIjährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen UND diesen Beruf mind. DREI Jahre lang ausgeübt hat.
- Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
- Zur Internetseite
