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Studiengangsprofil

Deutsch-Polnisches Jurastudium (Magister)

Magister des (polnischen) Rechts
Frankfurt (Oder)
Dein SIT-Match
Short-Facts
  • Abschluss: Magister des (polnischen) Rechts
  • Sachgebiet(e): Rechtswissenschaft, Jura
  • Regelstudienzeit: 10 Semester
  • Hauptunterrichtssprache: Deutsch
  • Studienform(en): Vollzeitstudium, Internationaler Studiengang
  • Standort(e): Frankfurt (Oder)
  • Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
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Kontakt
Hochschulstandort
Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
Große Scharrnstraße 59
15230 Frankfurt (Oder)
Tel: 0335 5534 4444
Weitere Informationen / Services:
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FAQ zu Deutsch-Polnisches Jurastudium (Magister)
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Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Deutsch-Polnisches Jurastudium (Magister) studiere?
Beim Studiengang Deutsch-Polnisches Jurastudium (Magister) an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Magister des (polnischen) Rechts
Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Rechtswissenschaft, Jura.
Wie lange dauert das Studium?
Die Regelstudienzeit beträgt 10 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 60 Monate.
In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch und Polnisch statt.
In welcher Form wird das Studium Deutsch-Polnisches Jurastudium (Magister) angeboten?
Das Studium wird als Vollzeitstudium und als internationaler Studiengang in Frankfurt (Oder) angeboten.
Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Lehrveranstaltungen werden in Frankfurt (Oder) angeboten.
Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.
Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?
Der Studiengang Deutsch-Polnisches Jurastudium (Magister) hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.
Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Deutsch-Polnisches Jurastudium (Magister) zu studieren?
Für das Studium des Fachs Deutsch-Polnisches Jurastudium (Magister) gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife o.ä. einer deutschen Schule oder einen als gleichwertig anerkannten ausländischen Schulabschluss. Im Hinblick auf das polnische Hochschulrecht ist die Zulassung zum Magisterstudiengang leider nur mit allgemeiner Hochschulreife möglich. Mit anderen Arten der Hochschulzugangsberechtigung ist jedoch die Zulassung zum Bachelorstudiengang möglich.

Studierende, deren Muttersprache nicht die deutsche Sprache ist, müssen hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (DSH-Prüfung) nachweisen.
Welche Themenschwerpunkte gibt es?
Themenschwerpunkte im Studienfach Deutsch-Polnisches Jurastudium (Magister) sind:
Schwerpunkte:
Deutsches und Polnisches Öffentliches Recht, Deutsches und Polnisches Strafrecht, Deutsches und Polnisches Zivilrecht
Weitere Sprachen:
Polnisch
Wann kann ich mich bewerben?
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:

Nächste Vorlesungszeit:
14.10.2024 - 07.02.2025
Aktuelle Anmeldungsfrist:
01.06.2024 - 15.09.2024
Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfristen für einzelne Studiengänge abweichen können. Prüfen Sie bitte die entsprechenden Internetseiten der Studiengänge!
Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
01.06.2024 - 15.09.2024
Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfristen für einzelne Studiengänge abweichen können. Prüfen Sie bitte die entsprechenden Internetseiten der Studiengänge!
Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
01.06.2024 - 15.09.2024
Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfristen für einzelne Studiengänge abweichen können. Prüfen Sie bitte die entsprechenden Internetseiten der Studiengänge!
Weitere Informationen zu aktuellen oder künftigen Vorlesungszeiten sowie Anmelde- und Bewerbungsfristen findest du im Hochschulprofil.
Zulassung & Bewerbung

Zulassungssemester:
nur Wintersemester
Zulassungsmodus:
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Zugangsvoraussetzungen:
Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife o.ä. einer deutschen Schule oder einen als gleichwertig anerkannten ausländischen Schulabschluss. Im Hinblick auf das polnische Hochschulrecht ist die Zulassung zum Magisterstudiengang leider nur mit allgemeiner Hochschulreife möglich. Mit anderen Arten der Hochschulzugangsberechtigung ist jedoch die Zulassung zum Bachelorstudiengang möglich.

Studierende, deren Muttersprache nicht die deutsche Sprache ist, müssen hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (DSH-Prüfung) nachweisen.
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Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.

Themenschwerpunkte

Schwerpunkte:
Deutsches und Polnisches Öffentliches Recht, Deutsches und Polnisches Strafrecht, Deutsches und Polnisches Zivilrecht
Weitere Sprachen:
Polnisch
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Fristen & Termine

Nächste Vorlesungszeit:
14.10.2024 - 07.02.2025
Aktuelle Anmeldungsfrist:
01.06.2024 - 15.09.2024
Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfristen für einzelne Studiengänge abweichen können. Prüfen Sie bitte die entsprechenden Internetseiten der Studiengänge!
Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
01.06.2024 - 15.09.2024
Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfristen für einzelne Studiengänge abweichen können. Prüfen Sie bitte die entsprechenden Internetseiten der Studiengänge!
Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
01.06.2024 - 15.09.2024
Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfristen für einzelne Studiengänge abweichen können. Prüfen Sie bitte die entsprechenden Internetseiten der Studiengänge!
Weitere Informationen zu aktuellen oder künftigen Vorlesungszeiten sowie Anmelde- und Bewerbungsfristen findest du im Hochschulprofil.
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Sonstiges

Studienbeitrag (Bemerkung):
keine Studiengebühren, nur
Semesterbeitrag inkl. Semesterticket
für öffentlichen Nahverkehr in
Berlin/Brandenburg
Anmerkung:
Zielgruppe dieses Studiengangs sind Interessentinnen und Interessenten, die parallel zwei europäische Rechtssysteme in zwei Ländern sowie in zwei Sprachen studieren wollen.

Der Magisterstudiengang bildet das Fundament des Deutsch-Polnischen Jurastudiums, das sich aus insgesamt drei Studiengängen zusammensetzt: Magister des Rechts, Bachelor und Master of German and Polish Law. Damit können Sie innerhalb von fünf Jahren drei Hochschulabschlüsse erwerben und zwar mgr (polnischer Magistertitel: magister prawa), LL.B., sowie LL.M.. Die näheren Informationen zur Struktur finden Sie unter

https://study.europa-uni.de/de/jura/angebot/deutschpolnischesjurastudium/struktur/index.html

Die Studieninhalte können Sie sich unter

https://study.europa-uni.de/de/jura/angebot/deutschpolnischesjurastudium/inhalt/index.html

anschauen.

Kontakt:
Frau Ewa Szkarłat
Tel. +49 (0) 335 5534 - 2224
E-Mail: gplaw@europa-uni.de
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