Deutsch-Polnisches Jurastudium (Magister)
- Abschluss: Magister des (polnischen) Rechts
- Sachgebiet(e): Rechtswissenschaft, Jura
- Regelstudienzeit: 10 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Vollzeitstudium, Internationaler Studiengang
- Standort(e): Frankfurt (Oder)
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
![HRK Logo](/build/app/images/hochschulkompass-logo.png?1721814704)
Große Scharrnstraße 59
15230 Frankfurt (Oder)
Tel: 0335 5534 4444
![HRK Logo](/build/app/images/hochschulkompass-logo.png?1721814704)
Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife o.ä. einer deutschen Schule oder einen als gleichwertig anerkannten ausländischen Schulabschluss. Im Hinblick auf das polnische Hochschulrecht ist die Zulassung zum Magisterstudiengang leider nur mit allgemeiner Hochschulreife möglich. Mit anderen Arten der Hochschulzugangsberechtigung ist jedoch die Zulassung zum Bachelorstudiengang möglich.
Studierende, deren Muttersprache nicht die deutsche Sprache ist, müssen hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (DSH-Prüfung) nachweisen.
- Schwerpunkte:
- Deutsches und Polnisches Öffentliches Recht, Deutsches und Polnisches Strafrecht, Deutsches und Polnisches Zivilrecht
- Weitere Sprachen:
- Polnisch
- Nächste Vorlesungszeit:
-
14.10.2024 - 07.02.2025
- Aktuelle Anmeldungsfrist:
-
01.06.2024 - 15.09.2024Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfristen für einzelne Studiengänge abweichen können. Prüfen Sie bitte die entsprechenden Internetseiten der Studiengänge!
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.06.2024 - 15.09.2024Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfristen für einzelne Studiengänge abweichen können. Prüfen Sie bitte die entsprechenden Internetseiten der Studiengänge!
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.06.2024 - 15.09.2024Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfristen für einzelne Studiengänge abweichen können. Prüfen Sie bitte die entsprechenden Internetseiten der Studiengänge!
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife o.ä. einer deutschen Schule oder einen als gleichwertig anerkannten ausländischen Schulabschluss. Im Hinblick auf das polnische Hochschulrecht ist die Zulassung zum Magisterstudiengang leider nur mit allgemeiner Hochschulreife möglich. Mit anderen Arten der Hochschulzugangsberechtigung ist jedoch die Zulassung zum Bachelorstudiengang möglich.
Studierende, deren Muttersprache nicht die deutsche Sprache ist, müssen hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (DSH-Prüfung) nachweisen.
![HRK Logo](/build/app/images/hochschulkompass-logo.png?1721814704)
- Schwerpunkte:
- Deutsches und Polnisches Öffentliches Recht, Deutsches und Polnisches Strafrecht, Deutsches und Polnisches Zivilrecht
- Weitere Sprachen:
- Polnisch
![HRK Logo](/build/app/images/hochschulkompass-logo.png?1721814704)
- Nächste Vorlesungszeit:
-
14.10.2024 - 07.02.2025
- Aktuelle Anmeldungsfrist:
-
01.06.2024 - 15.09.2024Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfristen für einzelne Studiengänge abweichen können. Prüfen Sie bitte die entsprechenden Internetseiten der Studiengänge!
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.06.2024 - 15.09.2024Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfristen für einzelne Studiengänge abweichen können. Prüfen Sie bitte die entsprechenden Internetseiten der Studiengänge!
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.06.2024 - 15.09.2024Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfristen für einzelne Studiengänge abweichen können. Prüfen Sie bitte die entsprechenden Internetseiten der Studiengänge!
![HRK Logo](/build/app/images/hochschulkompass-logo.png?1721814704)
- Studienbeitrag (Bemerkung):
-
keine Studiengebühren, nur
Semesterbeitrag inkl. Semesterticket
für öffentlichen Nahverkehr in
Berlin/Brandenburg
Der Magisterstudiengang bildet das Fundament des Deutsch-Polnischen Jurastudiums, das sich aus insgesamt drei Studiengängen zusammensetzt: Magister des Rechts, Bachelor und Master of German and Polish Law. Damit können Sie innerhalb von fünf Jahren drei Hochschulabschlüsse erwerben und zwar mgr (polnischer Magistertitel: magister prawa), LL.B., sowie LL.M.. Die näheren Informationen zur Struktur finden Sie unter
https://study.europa-uni.de/de/jura/angebot/deutschpolnischesjurastudium/struktur/index.html
Die Studieninhalte können Sie sich unter
https://study.europa-uni.de/de/jura/angebot/deutschpolnischesjurastudium/inhalt/index.html
anschauen.
Kontakt:
Frau Ewa Szkarłat
Tel. +49 (0) 335 5534 - 2224
E-Mail: gplaw@europa-uni.de
![HRK Logo](/build/app/images/hochschulkompass-logo.png?1721814704)