Mathematik (Lehramt an Gymnasien)
- Abschluss: Master of Education (Lehramt an Gymnasien)
- Sachgebiet(e): Mathematik (Lehramt)
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Standort(e): Osnabrück
Neuer Graben/Schloss
49074 Osnabrück
Tel: 0541 969-0
Fax: 0541 969-14111
Beim Studiengang Mathematik (Lehramt an Gymnasien) an der Universität Osnabrück handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Master of Education (Lehramt an Gymnasien)
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Mathematik (Lehramt).
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 24 Monate.
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.
Das Studium wird als Vollzeitstudium in Osnabrück angeboten.
Die Lehrveranstaltungen werden in Osnabrück angeboten.
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: Sommer- und Wintersemester.
Der Studiengang Mathematik (Lehramt an Gymnasien) hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.
Für das Studium des Fachs Mathematik (Lehramt an Gymnasien) gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Bachelor- oder gleichwertiger Abschluss in dem entsprechenden oder fachlich eng verwandten Fach mit entsprechendem lehramtsspezifischen Schwerpunkt und einem der weiteren Unterrichtsfächer Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Erdkunde, Evangelische Religion, Französisch, Geschichte, Informatik, Katholische Religion, Kunst, Latein, Musik, Physik, Spanisch oder Sport. Zudem Nachweis von mind. 28 Leistungspunkten im lehramtsbezogenen Professionalisierungsbereich, einem 5-wöchigen Schulpraktikum, einem 4-wöchigen Betriebs- oder Sozialpraktikum und ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache. Desweiteren fachbezogene Zugangsbedingungen gem. Anlage 2 der Zugangsordnung.
Themenschwerpunkte im Studienfach Mathematik (Lehramt an Gymnasien) sind:
- Lehramtsbefähigender Master für:
-
- Sekundarstufe II (bis Klasse 11) oder das Gymnasium
- Alle Stufen, Schulformen
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
- Vorlesungszeit:
-
16.10.2023 - 03.02.2024
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Vorlesungszeit:
-
02.04.2024 - 06.07.2024
- Studienanfänger:
-
Bewerbungen für grundständige Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen) sind erst wieder zum Wintersemester 2024/25 möglich.
- Hochschulwechsler:
-
04.12.2023 - 31.03.2024
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Bewerbungen für grundständige Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen) sind erst wieder zum Wintersemester 2024/25 möglich.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Bewerbungen für grundständige Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen) sind erst wieder zum Wintersemester 2024/25 möglich.
- Studienanfänger:
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Bewerbungen für grundständige Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen) sind erst wieder zum Wintersemester 2024/25 möglich.
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Bachelor- oder gleichwertiger Abschluss in dem entsprechenden oder fachlich eng verwandten Fach mit entsprechendem lehramtsspezifischen Schwerpunkt und einem der weiteren Unterrichtsfächer Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Erdkunde, Evangelische Religion, Französisch, Geschichte, Informatik, Katholische Religion, Kunst, Latein, Musik, Physik, Spanisch oder Sport. Zudem Nachweis von mind. 28 Leistungspunkten im lehramtsbezogenen Professionalisierungsbereich, einem 5-wöchigen Schulpraktikum, einem 4-wöchigen Betriebs- oder Sozialpraktikum und ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache. Desweiteren fachbezogene Zugangsbedingungen gem. Anlage 2 der Zugangsordnung.
- Lehramtsbefähigender Master für:
-
- Sekundarstufe II (bis Klasse 11) oder das Gymnasium
- Alle Stufen, Schulformen
- Vorlesungszeit:
-
16.10.2023 - 03.02.2024
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Vorlesungszeit:
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02.04.2024 - 06.07.2024
- Studienanfänger:
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Bewerbungen für grundständige Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen) sind erst wieder zum Wintersemester 2024/25 möglich.
- Hochschulwechsler:
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04.12.2023 - 31.03.2024
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Bewerbungen für grundständige Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen) sind erst wieder zum Wintersemester 2024/25 möglich.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Bewerbungen für grundständige Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen) sind erst wieder zum Wintersemester 2024/25 möglich.
- Studienanfänger:
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Bewerbungen für grundständige Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen) sind erst wieder zum Wintersemester 2024/25 möglich.
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
Der Masterabschluss ist Voraussetzung für die Zulassung zum Referendariat.
Im Lehramtsstudium wird Mathematik in Kombination mit dem im Bachelor-Studiengang bereits gewählten zweiten Fach studiert und dies in zwei möglichen Varianten: Entweder werden die bereits im Bachelor-Studiengang gewählten Kernfächer mit gleichem LP-Umfang (Variante KF/KF) oder das jeweilige Haupt- und Nebenfach mit unterschiedlichem LP-Umfang (Variante HF/NF) studiert, wobei sich bei dieser Variante die jeweiligen Studienanteile der Bachelorphase in der Masterphase umkehren.
Neben Mathematik kann Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Erdkunde, Evangelische Religion, Französisch, Geschichte, Informatik, Katholische Religion, Kunst, Latein, Musik, Physik, Spanisch oder Sport als zweites Unterrichtsfach gewählt werden.
Im Rahmen des Master-Erweiterungsstudiengangs "Erweiterungsfach Lehramt an Gymnasien" kann ein drittes Unterrichtsfach studiert werden; dabei können neben Mathematik und dem gewählten zweiten Unterrichtsfach alle oben genannten Unterrichtsfächer sowie Italienisch studiert werden. Ausgeschlossen als drittes Unterrichtsfach sind allerdings Evangelische und Katholische Religion sofern eins dieser Unterrichtsfächer bereits als zweites Unterrichtsfach studiert wird.
Zusätzlich zu den beiden Unterrichtsfächern ist das Studium des Kerncurriculum Lehrerbildung (KCL) verpflichtend, in dem Kompetenzen im bildungswissenschaftlichen Bereich sowie in der Fachdidaktik vermittelt werden.
Zudem sind ein Basisfachpraktikum in einem der Unterrichtsfächer und ein Erweiterungsfachpraktikum in dem jeweils anderen Unterrichtsfach zu absolvieren.
Die Masterarbeit kann in einem der beiden Unterrichtsfächer, in einer der Fachdidaktiken oder unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen des KCL geschrieben werden.
Wenn das neben Mathematik gewählte Fach eine moderne Fremdsprache ist, ist bei der Anmeldung zur Master-Abschlussprüfung ein dreimonatiger studienrelevanter Auslandsaufenthalt in einem Land nachzuweisen, in dem die Sprache Amtssprache ist.