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Bildungswissenschaften
- Studienfeld(er): Bildungswissenschaften, Pädagogik (Lehramt)
- Startdatum: Sommer- und Wintersemester
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
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Was geht in Mainz?
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Quellen: HeyStudium-Anschlussfragebogen der CHE-Studierendenbefragung, HeyStudium User:innen-Befragung
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Das sagen Studierende über Mainz
Nachweis eines lehramtsbezogenen Bachelorabschlusses (Bachelor of Education) im entsprechenden Fach. Studienbewerber:innen mit einem Studienabschluss, der nicht in vollem Umfang, jedoch entsprechend einem Umfang von mind. 140 Leistungspunkte, der geforderten Bachelorprüfung gleichwertig ist, können unter der Bedingung zum Masterstudiengang zugelassen werden, dass die fehlenden Studien- und Prüfungsleistungen bis zum Ablauf des ersten Studienjahres nachträglich erworben werden.
Ausreichende englische Sprachkenntnisse.
Der Prüfungsanspruch im Fach Bildungswissenschaft im Studiengang Master of Education darf nicht verloren sein.
- Schwerpunkte:
- Erziehungswissenschaft, Lehramt, Psychologie, Soziologie
- Lehramtsbefähigender Master für:
-
- Sekundarstufe II (bis Klasse 12/13) oder das Gymnasium
- Nächste Vorlesungszeit:
-
19.10.2026 - 13.02.2027Vorlesungsende Medizin und Zahnmedizin: 06.02.2027
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
09.11.2026 - 01.03.2027ACHTUNG: Aufgrund einer Umstellung der Bewerbenden- und Studierendenverwaltung verschieben sich einmalig die Bewerbungszeiträume für Masterstudiengänge zum SoSe 2027.
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
09.11.2026 - 01.03.2027ACHTUNG: Aufgrund einer Umstellung der Bewerbenden- und Studierendenverwaltung verschieben sich einmalig die Bewerbungszeiträume für Masterstudiengänge zum SoSe 2027.
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Nachweis eines lehramtsbezogenen Bachelorabschlusses (Bachelor of Education) im entsprechenden Fach. Studienbewerber:innen mit einem Studienabschluss, der nicht in vollem Umfang, jedoch entsprechend einem Umfang von mind. 140 Leistungspunkte, der geforderten Bachelorprüfung gleichwertig ist, können unter der Bedingung zum Masterstudiengang zugelassen werden, dass die fehlenden Studien- und Prüfungsleistungen bis zum Ablauf des ersten Studienjahres nachträglich erworben werden.
Ausreichende englische Sprachkenntnisse.
Der Prüfungsanspruch im Fach Bildungswissenschaft im Studiengang Master of Education darf nicht verloren sein.
- Schwerpunkte:
- Erziehungswissenschaft, Lehramt, Psychologie, Soziologie
- Lehramtsbefähigender Master für:
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- Sekundarstufe II (bis Klasse 12/13) oder das Gymnasium
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19.10.2026 - 13.02.2027Vorlesungsende Medizin und Zahnmedizin: 06.02.2027
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
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09.11.2026 - 01.03.2027ACHTUNG: Aufgrund einer Umstellung der Bewerbenden- und Studierendenverwaltung verschieben sich einmalig die Bewerbungszeiträume für Masterstudiengänge zum SoSe 2027.
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
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Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden.
Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).
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