Studiengangsprofil
Soziale Arbeit: Jugend in Theorie und Praxis (Teilzeit)
Short-Facts
- Abschluss: Master
- Sachgebiet(e): Soziale Arbeit
- Regelstudienzeit: 6 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Teilzeitstudium
- Standort(e): Dortmund
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
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Kontakt
Hochschulstandort
Fachhochschule Dortmund
Sonnenstraße 96
44139 Dortmund
Tel: 0231 9112-0
Fax: 0231 9112-9313
Sonnenstraße 96
44139 Dortmund
Tel: 0231 9112-0
Fax: 0231 9112-9313
Weitere Informationen / Services:
FAQ zu Soziale Arbeit: Jugend in Theorie und Praxis (Teilzeit)

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Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Soziale Arbeit: Jugend in Theorie und Praxis (Teilzeit) studiere?
Beim Studiengang Soziale Arbeit: Jugend in Theorie und Praxis (Teilzeit) an der Fachhochschule Dortmund handelt es sich um einen Studiengang mit dem
Abschluss Master
Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Soziale Arbeit.
Wie lange dauert das Studium?
Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 36 Monate.
In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.
In welcher Form wird das Studium Soziale Arbeit: Jugend in Theorie und Praxis (Teilzeit) angeboten?
Das Studium wird als Teilzeitstudium
in Dortmund angeboten.
Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Lehrveranstaltungen werden in Dortmund angeboten.
Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.
Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?
Der Studiengang Soziale Arbeit: Jugend in Theorie und Praxis (Teilzeit) hat eine örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC.
Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Soziale Arbeit: Jugend in Theorie und Praxis (Teilzeit) zu studieren?
Für das Studium des Fachs Soziale Arbeit: Jugend in Theorie und Praxis (Teilzeit) gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
(1)
Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist
a)
der Abschluss eines Diplom- oder Bachelorstudiengangs der Sozialen Arbeit an ei-
ner Hochschule, oder
b)
der Abschluss eines Studiengangs an einer Hochschule, der eine erhebliche inhalt-
liche Nähe zu einem Diplom- oder Bachelorstudiengang Soziale Arbeit aufweist,
oder
c)
der Abschluss eines entsprechenden akkreditierten Bachelorausbildungsgangs an
einer Berufsakademie,
jeweils mit der Gesamtnote von mindestens "gut" (2,5).
(2)
Über die Einschlägigkeit des Studiengangs nach Absatz 1 entscheidet der Prüfungs-
ausschuss Soziale Arbeit.
(1)
Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist
a)
der Abschluss eines Diplom- oder Bachelorstudiengangs der Sozialen Arbeit an ei-
ner Hochschule, oder
b)
der Abschluss eines Studiengangs an einer Hochschule, der eine erhebliche inhalt-
liche Nähe zu einem Diplom- oder Bachelorstudiengang Soziale Arbeit aufweist,
oder
c)
der Abschluss eines entsprechenden akkreditierten Bachelorausbildungsgangs an
einer Berufsakademie,
jeweils mit der Gesamtnote von mindestens "gut" (2,5).
(2)
Über die Einschlägigkeit des Studiengangs nach Absatz 1 entscheidet der Prüfungs-
ausschuss Soziale Arbeit.
Welche Themenschwerpunkte gibt es?
Themenschwerpunkte im Studienfach Soziale Arbeit: Jugend in Theorie und Praxis (Teilzeit) sind:
- Schwerpunkte:
- Jugend, Sozialen Arbeit
Wann kann ich mich bewerben?
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
Weitere Informationen zu aktuellen oder künftigen Vorlesungszeiten sowie Anmelde- und Bewerbungsfristen findest du im Hochschulprofil.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus Deutschland:
-
15.05.2026 - 15.07.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
15.05.2026 - 15.07.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
15.05.2026 - 15.06.2026Zulassungsbeschränkte BA-Studiengänge uni–assist Bewerbungsverfahren: 15.05. - 15.07.2024
Englischsprachige MA-Studiengänge (NON-EU): 01.04. - 15.06.2024
Zulassung & Bewerbung
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- (1)
Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist
a)
der Abschluss eines Diplom- oder Bachelorstudiengangs der Sozialen Arbeit an ei-
ner Hochschule, oder
b)
der Abschluss eines Studiengangs an einer Hochschule, der eine erhebliche inhalt-
liche Nähe zu einem Diplom- oder Bachelorstudiengang Soziale Arbeit aufweist,
oder
c)
der Abschluss eines entsprechenden akkreditierten Bachelorausbildungsgangs an
einer Berufsakademie,
jeweils mit der Gesamtnote von mindestens "gut" (2,5).
(2)
Über die Einschlägigkeit des Studiengangs nach Absatz 1 entscheidet der Prüfungs-
ausschuss Soziale Arbeit.

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Themenschwerpunkte
- Schwerpunkte:
- Jugend, Sozialen Arbeit

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Fristen & Termine
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus Deutschland:
-
15.05.2026 - 15.07.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
15.05.2026 - 15.07.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
15.05.2026 - 15.06.2026Zulassungsbeschränkte BA-Studiengänge uni–assist Bewerbungsverfahren: 15.05. - 15.07.2024
Englischsprachige MA-Studiengänge (NON-EU): 01.04. - 15.06.2024

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