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Studiengangsprofil
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European Studies

Short-Facts
  • Abschluss: Master of Arts
  • Sachgebiet(e): Europäische Studien, Europarecht, Politikwissenschaft
  • Regelstudienzeit: 4 Semester
  • Hauptunterrichtssprache: Englisch
  • Studienform(en): Vollzeitstudium, Internationaler Studiengang
  • Standort(e): Mainz
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European Studies im CHE-Hochschulranking
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Kontakt
Hochschulstandort
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Saarstraße 21
55122 Mainz
Tel: 06131 39-0
Fax: 06131 39-22919
Weitere Informationen / Services:
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich European Studies studiere?

Beim Studiengang European Studies an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Master of Arts

Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?

Das Sachgebiet des Studiengangs ist Europäische Studien, Europarecht, Politikwissenschaft.

Wie lange dauert das Studium?

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 24 Monate.

In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Englisch, Deutsch und Französisch statt.

In welcher Form wird das Studium European Studies angeboten?

Das Studium wird als Vollzeitstudium und als internationaler Studiengang in Mainz angeboten.

Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Lehrveranstaltungen werden in Mainz angeboten.

Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?

Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.

Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?

Der Studiengang European Studies hat eine örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC.

Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um European Studies zu studieren?

Für das Studium des Fachs European Studies gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Bachelorabschluss in Politik-, Rechts-, Wirtschafts-, Medien- oder Kommunikationswissenschaften, Soziologie, Geschichte oder Philosophie oder Kulturwissenschaften (mit einem Anteil von mind. 65 Leistungspunkten in Politikwissenschaft oder Jura) oder ein gleichwertiger Studienabschluss.
Nachweis über Englischkenntnisse mindestens auf Niveau B2
Nachweis über Französischkenntnisse mindestens auf Niveau B2. Sofern zum Zeitpunkt der Bewerbung französische Sprachkenntnisse auf Niveau B1 nachgewiesen werden, muss Niveau B2 spätestens zu Beginn des 3. Studiensemesters durch entsprechendes Zertifikat oder Bestehen der Spracheingangsprüfung an der Université de Bourgogne in Dijon nachgewiesen werden.
Für die Überprüfung der Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen durch alle Partnerhochschulen sind alle Nachweise in englischer Sprache (ggf. in beglaubigter englischer Übersetzung) vorzulegen.

Welche Themenschwerpunkte gibt es?

Themenschwerpunkte im Studienfach European Studies sind:

Schwerpunkte:
Central Eastern Europe in the European integration process, Culture and Society in Europe/Kultur und Gesellschaft in Europa, European Basic Rights and Freedoms/Europäische Grundrechte und Freiheit, European Institutions and EU Law/Europäische Institutionen und Europarecht, Political Science and European Politics/Politikwissenschaft und Europapolitik, Selected EU Policies
Weitere Sprachen:
Deutsch, Französisch

Wann kann ich mich bewerben?

Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:

Wintersemester
Vorlesungszeit:
21.10.2024 - 08.02.2025
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.06.2024 - 01.09.2024
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Hochschulwechsler:
01.06.2024 - 01.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.06.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. - bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.06.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. - bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.06.2024 - 15.07.2024
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Teilnahme am Losverfahren für grundständige Fächer (WiSe 01.09.-30.09.; SoSe 01.03.-31.03.): https://www.studium.uni-mainz.de/meine-bewerbung/bewerbungsverfahren/losverfahren/
Hochschulwechsler:
01.06.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.06.2024 - 15.07.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.06.2024 - 15.07.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.04.2024 - 01.09.2024
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Hochschulwechsler:
01.04.2024 - 01.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.04.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.04.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.04.2024 - 15.05.2024
Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Hochschulwechsler:
01.04.2024 - 15.05.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.04.2024 - 15.05.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.04.2024 - 15.05.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Sommersemester
Vorlesungszeit:
15.04.2024 - 20.07.2024
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.10.2024 - 01.03.2025
Für Masterstudiengänge mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.11. Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Hochschulwechsler:
01.10.2024 - 01.03.2025
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.10.2024 - 01.03.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.10.2024 - 01.03.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.10.2024 - 15.11.2024
Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Hochschulwechsler:
01.10.2024 - 15.11.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.10.2024 - 15.11.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
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Zulassung & Bewerbung

Zulassungssemester:
nur Wintersemester
Zulassungsmodus:
Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
Zugangsvoraussetzungen:
Bachelorabschluss in Politik-, Rechts-, Wirtschafts-, Medien- oder Kommunikationswissenschaften, Soziologie, Geschichte oder Philosophie oder Kulturwissenschaften (mit einem Anteil von mind. 65 Leistungspunkten in Politikwissenschaft oder Jura) oder ein gleichwertiger Studienabschluss.
Nachweis über Englischkenntnisse mindestens auf Niveau B2
Nachweis über Französischkenntnisse mindestens auf Niveau B2. Sofern zum Zeitpunkt der Bewerbung französische Sprachkenntnisse auf Niveau B1 nachgewiesen werden, muss Niveau B2 spätestens zu Beginn des 3. Studiensemesters durch entsprechendes Zertifikat oder Bestehen der Spracheingangsprüfung an der Université de Bourgogne in Dijon nachgewiesen werden.
Für die Überprüfung der Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen durch alle Partnerhochschulen sind alle Nachweise in englischer Sprache (ggf. in beglaubigter englischer Übersetzung) vorzulegen.
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Themenschwerpunkte

Schwerpunkte:
Central Eastern Europe in the European integration process, Culture and Society in Europe/Kultur und Gesellschaft in Europa, European Basic Rights and Freedoms/Europäische Grundrechte und Freiheit, European Institutions and EU Law/Europäische Institutionen und Europarecht, Political Science and European Politics/Politikwissenschaft und Europapolitik, Selected EU Policies
Weitere Sprachen:
Deutsch, Französisch

Fristen & Termine

Wintersemester
Vorlesungszeit:
21.10.2024 - 08.02.2025
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.06.2024 - 01.09.2024
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Hochschulwechsler:
01.06.2024 - 01.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.06.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. - bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.06.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. - bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.06.2024 - 15.07.2024
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Teilnahme am Losverfahren für grundständige Fächer (WiSe 01.09.-30.09.; SoSe 01.03.-31.03.): https://www.studium.uni-mainz.de/meine-bewerbung/bewerbungsverfahren/losverfahren/
Hochschulwechsler:
01.06.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.06.2024 - 15.07.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.06.2024 - 15.07.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.04.2024 - 01.09.2024
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Hochschulwechsler:
01.04.2024 - 01.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.04.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.04.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.04.2024 - 15.05.2024
Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Hochschulwechsler:
01.04.2024 - 15.05.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.04.2024 - 15.05.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.04.2024 - 15.05.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Sommersemester
Vorlesungszeit:
15.04.2024 - 20.07.2024
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.10.2024 - 01.03.2025
Für Masterstudiengänge mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.11. Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Hochschulwechsler:
01.10.2024 - 01.03.2025
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.10.2024 - 01.03.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.10.2024 - 01.03.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.10.2024 - 15.11.2024
Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Hochschulwechsler:
01.10.2024 - 15.11.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.10.2024 - 15.11.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
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Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.

Sonstiges

Anmerkung:
Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden.

Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).

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Diese Daten stammen vom CHE-Ranking, Deutschlands größtem Hochschulranking (Datenstand 2021).

Studierende

Anzahl der Studierenden
35
Geschlechterverhältnis
34 % männlich
66 % weiblich
Anteil internationaler Studierender
66 %

Studienergebnis

Credits insgesamt
180

Das Studium

Art des Studiengangs
konsekutiver Masterstudiengang, Präsenzstudium, vollzeit
Fachausrichtung
Politikwissenschaft
Interdisziplinarität
Fachübergreifender Studiengang, 39 Pflichtcredits aus Politikwissenschaft, 9 aus Kultur und Gesellschaft, 24 aus Rechtswissenschaft
Praxiselemente im Studiengang
6 Wochen Praxisphase/Praktika außerhalb der Hochschule verpflichtend; 27 ECTS max. anrechbar für berufspraxisorientierte Lehrangebote

Weitere Infos

Besonderheiten des Studiengangs

Motto des Studiengangs ist "Study Europe, Live Europe": Teilnehmer studieren gemeinsam im 1. Semester in Opole (Polen), im 2. Semester in Mainz, im 3. Semester in Dijon (Frankreich); im 4. Semester werden Praktikum ("EU-nah") und Abschluss (an beliebiger Partneruni) gemacht. Das Studium vermittelt kultur-, politik- und rechtswissenschaftliche Kenntnisse zu EU und Europa. Absolventen erhalten die Abschlüsse aller drei Partnerhochschulen. Lehrsprachen sind Englisch, Deutsch und Französisch; Sprachkurse in Polnisch, Deutsch und Französisch (je nach Muttersprache) sind Pflichtteil des Studiums.

Besondere Studienelemente/Projektstudium

Lehrforschungsprojekt im Umfang von 5 SWS; Vortragsreihe 20 SWS; Seminare und Übungen 18 SWS

Internationale Ausrichtung

Anteil fremdsprachiger Lehrveranstaltungen
100 %
Auslandsaufenthalt
obligatorisch fuer den Abschluss eines joint programme
Gemeinsames Studienprogramm mit ausländischer Hochschule
Abschluss obligatorisch

Lehre in Kernbereichen

BRD
15,0 %
EU
6,0 %
Internationale Beziehungen
12,0 %
Vergleich politischer Systeme
15,0 %
Methoden/Statistik
17,0 %
Theorie/Ideengeschichte
10,0 %
Weitere Bereiche/Fachdidaktik
25,0 %

Der Fachbereich

Studierende am Fachbereich
840
Anzahl Masterstudierende (ohne Lehramt)
180
Summe der einbezogenen Masterstudiengänge

Weitere Infos

Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigungsbefähigung

Wissenschaft/Stiftungen: wissenschaftliche Ausbildung; politiknahe Berufsfelder: Vermittlung von inhaltlichem Wissen für Tätigkeiten in Fraktionen, Parlamenten, Regierungs- und Nicht-Regierungsorganisationen, v.a. im Rahmen der Europäischen Union, im Auswärtigen Dienst, an Botschaften; Vermittlung von Wissen, Urteilsfähigkeit und Beurteilungskriterien für Politikberatung; Praxiserfahrung: 6-wöchiges Pflichtpraktikum

Joint-Degree-Partnerhochschulen

Uniwersytet Opole (Polen) Université de Bourgogne Dijon (Frankreich)

Besonderheiten in der Lehre

Lehrveranstaltungen zu allen zentralen Bereichen der modernen Politikwissenschaft; Lehre mit engem Bezug zur Forschung; Internationalität (u.a. Lehre auf Englisch, ausländische Gastredner, zahlreiche ausländische Partneruniversitäten); umfassende und anwendungsorientierte Ausbildung in Statistik und Methoden der empirischen Politikforschung (z.B. Umfrage- und Wahlforschung); interaktive und innovative Lehrmethoden, einschl. E-Learning, verschiedene Lehr-/Lernplattformen; berufspraktische Seminare mit Lehrbeauftragten aus der Praxis (z.B. politischer Journalismus, Markt- und Meinungsforschung).

Häufigste Austauschhochschulen für einen Auslandsaufenthalt

University of Lincoln, UK; Universität von Umea, Schweden; Agder University Kristiansand, Norwegen, Latvias Universität Riga, Lettland; Prague University of Economics and Business, Tschechien; IEP der Universität Strasbourg, Frankreich; Universidad Complutense de Madrid, Spanien; Middle East Technical University, Ankara, Türkei; Universitá degli Studi die Milano, Italien; Universität von Warschau, Polen

Besonderheiten in der Forschung / Forschungsschwerpunkte

Mehrere, z.T. groß angelegte Forschungsprojekte, wie z.B. Untersuchung zur Radikalen Rechten in Europa, an der Politikwissenschaftler aus Frankreich, den Niederlanden, Großbritannien und Mainz beteiligt sind; Studien am Jean Monnet Centre of Excellence, das an der Universität Mainz und der TU Darmstadt angesiedelt ist; Projekte zu Wahl-Entscheidungsforschung, zu experimentellen Methoden uvam. Die umfangreichen Forschungsaktivitäten spiegeln sich wider in der Lehre v. a. in den beiden Masterstudiengängen "Empirische Demokratieforschung" und "Politische Ökonomie und Internationale Beziehungen".

Forschungsthemen in der Lehre

Demokratie und Autokratie; Wahlverhalten; polit. Einstellungen und Verhaltensweisen; polit. Partizipation; Parteiensystem BRD; Information/Fehlinformation/polit. Urteilsbildung; Policy-Analyse; Identity (in) Politics; Role of Emotions in Politics/Economics; EU External Policy; Parteien und Digitalisierung; Steuerpolitik; Internationale Institutionen und Global Governance; experimentelle Überprüfung neuerer Theorien der Wahlforschung; Globalisierung und Demokratie; Neue Rechte und Rechtspopulismus; Internationaler Terrorismus; direkte Demokratie; Freiheit vs. Sicherheit; Wohlfahrtsstaatlichkeit.

Besonderheiten in der Förderung wissenschaftlichen Nachwuchses

Einbindung in Forschung und Lehre, regelmäßige Forschungskolloquien von Gesamtinstitut und Arbeitsbereichen; Unterstützung von aktiver Tagungsteilnahme im In- und Ausland, "staff Exchange"-Aufenthalten an ausländischen Partneruniversitäten, "Networking"-Aktivitäten; jährlicher Lehrpreis für den lehrenden Nachwuchs; jährliche Preise für die besten Abschlussarbeiten; Universitätsverlag "Mainz University Press" für die Publikation hervorragender Dissertationen; "Gutenberg-Akademie" für die besten Doktoranden der Universität; Förderpreis Medienkonvergenz; Projekt Karriereperspektiven für Postdocs.

Sonstige Besonderheiten

Wir decken das Fach in seiner gesamten Breite ab, mit Professuren für alle "klassischen" Bereiche plus "Politik und Wirtschaft" und empirische Methoden. Unser Zwei-Fächer-BA (Kern-/Beifach) ermöglicht zahlreiche Kombinationen, je nach individuellem Interesse. Wir sind forschungsstark, international ausgerichtet, pflegen Austauschprogramme mit fast 30 ausländischen Universitäten und bieten einen Teil unserer Vorlesungen und Seminare in englischer Sprache an. Die Medien-Stadt Mainz und die Europäische Metropolregion Rhein-Main-Gebiet bieten vielfältige, sehr attraktive Praktikumsmöglichkeiten.

Weitere Informationen zur Forschung
Rankingergebnisse für den Standort Mainz
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Diese Daten stammen vom CHE-Ranking, Deutschlands größtem Hochschulranking (Datenstand 2021).

Wissenschaftsbezug

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