Maschinenbau (Teilzeit)
- Studienfeld(er): Maschinenbau
- Startdatum: Sommer- und Wintersemester
- Regelstudienzeit: 8 Semester
- Studienform(en): Teilzeitstudium
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
Erwerbstätigkeit (mindestens 50% einer Vollzeitstelle) / Ausbildung:
-Arbeitsvertrag bzw. Ausbildungsvertrag sowie aktueller Beschäftigungsnachweis
Nachweis für die Betreuung von eigenen Kindern:
- Geburtsurkunde/n der/des Kindes/r, Haushalts- bzw. Meldebescheinigung (bei Gemeinde/Bezirksrathaus anzufordern) sowie Sorgerechtserklärung (für unverheiratete Väter) oder Heiratsurkunde
Nachweis für die Pflege von nahen Angehörigen (Eltern, Großeltern, Kinder oder Ehegatte/-gattin):
- Attest des behandelnden Arztes
Nachweis bei eigener schwerer Erkrankung oder Behinderung:
- Schwerbehindertenausweis (mindestens 50% G.d.B.) oder fachärztliches Gutachten über die Behinderung/chronische Erkrankung, das für Laien nachvoll-ziehbar ist
Nachweis als Leistungssportler/in:
- Bescheinigung des entsprechenden Sportvereins
Nachweis für sonstige soziale Gründe:
- entsprechende Nachweise
- Schwerpunkte:
- Fertigung Kunststoff, Fertigung Metall, Konstruktiver Maschinenbau
- Nächste Vorlesungszeit:
-
06.04.2026 - 31.07.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
02.05.2026 - 15.07.2026Bitte bewerben Sie sich über unseren Servicepartner Uni-Assist. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.uni-assist.de.
Beachten Sie die abweichenden Bewerbungsfristen vereinzelter Bachelor-Studiengänge.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
15.04.2026 - 15.07.2026Bitte bewerben Sie sich über unseren Servicepartner Uni-Assist. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.uni-assist.de.
Beachten Sie die abweichenden Bewerbungsfristen vereinzelter Bachelor-Studiengänge.
Außerdem gilt folgendes: Absolventen/innen einer Berufsausbildung die ein fachlich nicht entsprechendes Fach studieren wollen müssen entweder eine Zugangsprüfung oder - bei zulassungsfreien Studiengängen - ein Probestudium bestehen.
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Erwerbstätigkeit (mindestens 50% einer Vollzeitstelle) / Ausbildung:
-Arbeitsvertrag bzw. Ausbildungsvertrag sowie aktueller Beschäftigungsnachweis
Nachweis für die Betreuung von eigenen Kindern:
- Geburtsurkunde/n der/des Kindes/r, Haushalts- bzw. Meldebescheinigung (bei Gemeinde/Bezirksrathaus anzufordern) sowie Sorgerechtserklärung (für unverheiratete Väter) oder Heiratsurkunde
Nachweis für die Pflege von nahen Angehörigen (Eltern, Großeltern, Kinder oder Ehegatte/-gattin):
- Attest des behandelnden Arztes
Nachweis bei eigener schwerer Erkrankung oder Behinderung:
- Schwerbehindertenausweis (mindestens 50% G.d.B.) oder fachärztliches Gutachten über die Behinderung/chronische Erkrankung, das für Laien nachvoll-ziehbar ist
Nachweis als Leistungssportler/in:
- Bescheinigung des entsprechenden Sportvereins
Nachweis für sonstige soziale Gründe:
- entsprechende Nachweise
- Schwerpunkte:
- Fertigung Kunststoff, Fertigung Metall, Konstruktiver Maschinenbau
- Nächste Vorlesungszeit:
-
06.04.2026 - 31.07.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
02.05.2026 - 15.07.2026Bitte bewerben Sie sich über unseren Servicepartner Uni-Assist. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.uni-assist.de.
Beachten Sie die abweichenden Bewerbungsfristen vereinzelter Bachelor-Studiengänge.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
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15.04.2026 - 15.07.2026Bitte bewerben Sie sich über unseren Servicepartner Uni-Assist. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.uni-assist.de.
Beachten Sie die abweichenden Bewerbungsfristen vereinzelter Bachelor-Studiengänge.
Regelstudienzeit: 8 Semester bzw. 9 Semester mit Praxissemester
- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung - Anmerkung:
- Absolventen/innen einer Berufsausbildung die ein fachlich nicht entsprechendes Fach studieren wollen müssen entweder eine Zugangsprüfung oder - bei zulassungsfreien Studiengängen - ein Probestudium bestehen.
- Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
- Zur Internetseite