Englisch
- Abschluss: Bachelor Bildung, Erziehung und Unterricht
- Sachgebiet(e): Englisch (Lehramt), Grundschulbildung, Grundschulpädagogik
- Regelstudienzeit: 6 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Englisch
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Standort(e): Osnabrück
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich

Neuer Graben/Schloss
49074 Osnabrück
Tel: 0541 969-0
Fax: 0541 969-14111

Nachweis hinreichender Englischkenntnisse entweder über durchschnittlich 11 Punkte im Leistungskurs bzw. 12 Punkte im Grundkurs im Abiturschulfach Englisch in den beiden Schuljahren vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung oder über einen erfolgreich absolvierten Englischtest (TOEFL, IELTS - siehe "Ordnung über besondere Zugangsvoraussetzungen für das Studium des Faches "Englisch/Anglistik" im Rahmen des Bachelor-Studiengangs Grundbildung, des Bachelor-Studiengangs Berufliche Bildung und des 2-Fächer-Bachelor-Studiengangs mit einem Fach "Englisch/Anglistik"").
- Weitere Sprachen:
- Deutsch
- Lehramtsbefähigung über Master möglich für:
-
- Grundschulen
- Sekundarstufe I (bis Klasse 10) an allen Schulformen
- Sekundarstufe I (bis Klasse 10) nur an Hauptschulen
- Sekundarstufe I (bis Klasse 10) nur an Realschulen
- Nächste Vorlesungszeit:
-
13.10.2025 - 31.01.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
16.07.2025 - 30.09.2025Hinweise für Studierende aus der Europäischen Union finden Sie unter https://www.uni-osnabrueck.de/studieren/bewerbung-und-studienstart/bewerbung-zulassung-und-einschreibung/bewerbungsinformationen-fuer-internationale-studieninteressierte/internationale-studieninteressierte-aus-eu-und-ewr-laendern
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
Bewerbung erfolgt über uni-assist e.V.
Hinweise für Studierende aus nicht EU-Staaten finden Sie unter https://www.uni-osnabrueck.de/studieren/bewerbung-und-studienstart/bewerbung-zulassung-und-einschreibung/bewerbungsinformationen-fuer-internationale-studieninteressierte/internationale-studieninteressierte-aussereuropaeische-laender
Außerdem gilt folgendes: Eine Hochschulzugangsberechtigung in der entsprechenden Fachrichtung aufgrund beruflicher Vorbildung besitzt in Niedersachsen, wer eine mind. 3-jährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen UND diesen Beruf mind. 3 Jahre lang ausgeübt hat (§ 18 Abs. 4 NHG).
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Nachweis hinreichender Englischkenntnisse entweder über durchschnittlich 11 Punkte im Leistungskurs bzw. 12 Punkte im Grundkurs im Abiturschulfach Englisch in den beiden Schuljahren vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung oder über einen erfolgreich absolvierten Englischtest (TOEFL, IELTS - siehe "Ordnung über besondere Zugangsvoraussetzungen für das Studium des Faches "Englisch/Anglistik" im Rahmen des Bachelor-Studiengangs Grundbildung, des Bachelor-Studiengangs Berufliche Bildung und des 2-Fächer-Bachelor-Studiengangs mit einem Fach "Englisch/Anglistik"").

- Weitere Sprachen:
- Deutsch
- Lehramtsbefähigung über Master möglich für:
-
- Grundschulen
- Sekundarstufe I (bis Klasse 10) an allen Schulformen
- Sekundarstufe I (bis Klasse 10) nur an Hauptschulen
- Sekundarstufe I (bis Klasse 10) nur an Realschulen

- Nächste Vorlesungszeit:
-
13.10.2025 - 31.01.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
16.07.2025 - 30.09.2025Hinweise für Studierende aus der Europäischen Union finden Sie unter https://www.uni-osnabrueck.de/studieren/bewerbung-und-studienstart/bewerbung-zulassung-und-einschreibung/bewerbungsinformationen-fuer-internationale-studieninteressierte/internationale-studieninteressierte-aus-eu-und-ewr-laendern
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
Bewerbung erfolgt über uni-assist e.V.
Hinweise für Studierende aus nicht EU-Staaten finden Sie unter https://www.uni-osnabrueck.de/studieren/bewerbung-und-studienstart/bewerbung-zulassung-und-einschreibung/bewerbungsinformationen-fuer-internationale-studieninteressierte/internationale-studieninteressierte-aussereuropaeische-laender

Daneben ist der Bachelorstudiengang berufsqualifizierend. Die Berufsbefähigung, insbesondere für Tätigkeiten im Bereich der pädagogischen Berufsfelder im Umfeld schulischer und außerschulischer Bildung des Elementar-, Primar- und Sekundar-I- Bereichs, erfolgt auf der Grundlage des Erwerbs wissenschaftlich fundierter Kompetenzen mit fachlichen Bezügen zum Fach Englisch, dem jeweiligen Kombinationsfach und zu den Bildungswissenschaften.
Das Studium gliedert sich in zwei Unterrichtsfächer, wobei Englisch beim späteren Berufsziel LEHRAMT AN GRUNDSCHULEN als eines der Fächer zwingend gewählt werden muss – sofern nicht alternativ Deutsch oder Mathematik studiert werden. Beim späteren Berufsziel LEHRAMT AN HAUPT- UND REALSCHULEN ist Englisch dann zwingend zu studieren, wenn nicht alternativ Deutsch, Französisch (nur Schwerpunkt Realschule), Kunst, Mathematik, Musik oder Physik studiert werden.
Kombiniert werden kann Englisch grundsätzlich - jedoch auch wieder abhängig vom jeweiligen Berufsziel - mit den Fächern Biologie (nur Berufsziel Haupt- und Realschule), Deutsch, Evangelische Religion, Französisch (nur Berufsziel Realschule) Geschichte (nur Berufsziel Haupt- und Realschule), Islamische Religion, Katholische Religion, Kunst, Mathematik, Musik, Physik, Sachunterricht (nur Berufsziel Grundschule), Sport oder Textiles Gestalten.
Zudem umfasst das Studium mit dem Kerncurriculum (KCL-BEU) einen zu absolvierenden fächerübergreifenden Professionalisierungsbereich. Bestandteil des Studiums sind zwei Praktika im Umfang von insgesamt mindestens neun Wochen.
- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung - Anmerkung:
- Eine Hochschulzugangsberechtigung in der entsprechenden Fachrichtung aufgrund beruflicher Vorbildung besitzt in Niedersachsen, wer eine mind. 3-jährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen UND diesen Beruf mind. 3 Jahre lang ausgeübt hat (§ 18 Abs. 4 NHG).
- Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
- Zur Internetseite
