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Studiengangsprofil

Transkulturelle Studien

Master
Bremen
Short-Facts
  • Abschluss: Master
  • Sachgebiet(e): Ethnologie, Europäische Ethnologie, Kulturwissenschaft
  • Regelstudienzeit: 4 Semester
  • Hauptunterrichtssprache: Deutsch
  • Studienform(en): Vollzeitstudium, Internationaler Studiengang
  • Standort(e): Bremen
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Hochschulstandort
Universität Bremen
Bibliothekstraße 1
28359 Bremen
Tel: 0421 218-1
Fax: 0421 218-4259
Weitere Informationen / Services:
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Transkulturelle Studien studiere?

Beim Studiengang Transkulturelle Studien an der Universität Bremen handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Master

Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?

Das Sachgebiet des Studiengangs ist Ethnologie, Europäische Ethnologie, Kulturwissenschaft.

Wie lange dauert das Studium?

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 24 Monate.

In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.

In welcher Form wird das Studium Transkulturelle Studien angeboten?

Das Studium wird als Vollzeitstudium und als internationaler Studiengang in Bremen angeboten.

Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Lehrveranstaltungen werden in Bremen angeboten.

Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?

Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.

Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?

Der Studiengang Transkulturelle Studien hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.

Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Transkulturelle Studien zu studieren?

Für das Studium des Fachs Transkulturelle Studien gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Für die Aufnahme in einen Masterstudiengang ist der Abschluss eines Studiums auf Bachelor-Niveau Voraussetzung.
Die fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen sind in der aktuellen Aufnahme-/Zulassungsordnung geregelt (siehe www.dbs.uni-bremen.de oder www.uni-bremen.de/master).
Darin enthalten sind auch die unterschiedlichen Fristen für die Nachweiserbringung.

Welche Themenschwerpunkte gibt es?

Themenschwerpunkte im Studienfach Transkulturelle Studien sind:

Schwerpunkte:
Migration und Mobilität, Flucht und Asyl, Postkoloniale Analysen, Postmigrationsgesellschaften, (Super)Diversität, Qualitative Methoden, Ethnograhie, Literaturwissenschaftliche Methoden, Synkretismen, Hybridisierungen, Verflechtungen, Transkulturalisierungsprozesse und Kulturtheorien der Globalisierung, Transkulturelles Wissen, transkulturelle Objekte, Infrastrukturen und Technologien

Wann kann ich mich bewerben?

Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:

Wintersemester
Vorlesungszeit:
07.10.2024 - 31.01.2025
Aktuelle Termine unter:
www.uni-bremen.de/studium/starten-studieren/veranstaltungsverzeichnis
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Allgemeine Frist:
15.07. zum Wintersemester
Hochschulwechsler:
15.07. und 15.01.
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Allgemeine Frist:
15.07. zum Wintersemester
Hochschulwechsler:
15.07. und 15.01.
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bewerbungsfristen für MASTERSTUDIENGÄNGE s. unter: www.uni-bremen.de/master
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid/Einschreibbestätigung
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Anmeldefristen für MASTERSTUDIENGÄNGE s. unter: www.uni-bremen.de/master
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid/Einschreibbestätigung
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen

Sommersemester
Vorlesungszeit:
02.04.2024 - 05.07.2024
Aktuelle Termine unter:
www.uni-bremen.de/studium/starten-studieren/veranstaltungsverzeichnis
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Allgemeine Fristen:
15.01. zum Sommersemester (nur für fortgeschrittene BewerberInnen)
15.07. zum Wintersemester.
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid/Einschreibbestätigung
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Allgemeine Fristen:
15.01. zum Sommersemester (nur für fortgeschrittene BewerberInnen; Studienanfänger können sich nur zum Wintersemester bewerben!)
15.07. zum Wintersemester
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid/Einschreibbestätigung
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bewerbungsfristen für MASTERSTUDIENGÄNGE s. unter: www.uni-bremen.de/master
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid/Einschreibbestätigung
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bewerbungsfristen für MASTERSTUDIENGÄNGE s. unter: www.uni-bremen.de/master
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid/Einschreibbestätigung
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
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Zulassung & Bewerbung

Zulassungssemester:
nur Wintersemester
Zulassungsmodus:
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Zugangsvoraussetzungen:
Für die Aufnahme in einen Masterstudiengang ist der Abschluss eines Studiums auf Bachelor-Niveau Voraussetzung.
Die fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen sind in der aktuellen Aufnahme-/Zulassungsordnung geregelt (siehe www.dbs.uni-bremen.de oder www.uni-bremen.de/master).
Darin enthalten sind auch die unterschiedlichen Fristen für die Nachweiserbringung.
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Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.

Themenschwerpunkte

Schwerpunkte:
Migration und Mobilität, Flucht und Asyl, Postkoloniale Analysen, Postmigrationsgesellschaften, (Super)Diversität, Qualitative Methoden, Ethnograhie, Literaturwissenschaftliche Methoden, Synkretismen, Hybridisierungen, Verflechtungen, Transkulturalisierungsprozesse und Kulturtheorien der Globalisierung, Transkulturelles Wissen, transkulturelle Objekte, Infrastrukturen und Technologien

Fristen & Termine

Wintersemester
Vorlesungszeit:
07.10.2024 - 31.01.2025
Aktuelle Termine unter:
www.uni-bremen.de/studium/starten-studieren/veranstaltungsverzeichnis
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Allgemeine Frist:
15.07. zum Wintersemester
Hochschulwechsler:
15.07. und 15.01.
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Allgemeine Frist:
15.07. zum Wintersemester
Hochschulwechsler:
15.07. und 15.01.
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bewerbungsfristen für MASTERSTUDIENGÄNGE s. unter: www.uni-bremen.de/master
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid/Einschreibbestätigung
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Anmeldefristen für MASTERSTUDIENGÄNGE s. unter: www.uni-bremen.de/master
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid/Einschreibbestätigung
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen

Sommersemester
Vorlesungszeit:
02.04.2024 - 05.07.2024
Aktuelle Termine unter:
www.uni-bremen.de/studium/starten-studieren/veranstaltungsverzeichnis
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Allgemeine Fristen:
15.01. zum Sommersemester (nur für fortgeschrittene BewerberInnen)
15.07. zum Wintersemester.
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid/Einschreibbestätigung
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Allgemeine Fristen:
15.01. zum Sommersemester (nur für fortgeschrittene BewerberInnen; Studienanfänger können sich nur zum Wintersemester bewerben!)
15.07. zum Wintersemester
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid/Einschreibbestätigung
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bewerbungsfristen für MASTERSTUDIENGÄNGE s. unter: www.uni-bremen.de/master
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid/Einschreibbestätigung
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bewerbungsfristen für MASTERSTUDIENGÄNGE s. unter: www.uni-bremen.de/master
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid/Einschreibbestätigung
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
HRK Logo
Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.

Sonstiges

Anmerkung:
Abweichende Bewerbungsfrist: 15. Juni für das Wintersemester