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Studienprofil
Master of Arts
Digitale Methodik in den Geistes- und Kulturwissenschaften
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Ein Angebot der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Für den Inhalt ist die Hochschule verantwortlich.
Steckbrief
- Abschluss:
- Master of Arts
- Sachgebiet(e):
- Angewandte Informatik, Digitale Medien, Kulturwissenschaft
- Regelstudienzeit:
- 4 Semester
- Hauptunterrichtssprache:
- Deutsch
- Studienform(en):
- Vollzeitstudium
- Standort(e):
- Mainz
Weitere basisinformationen
Zulassung & Bewerbung
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- (1) Zugangsvoraussetzung für den integrierten Masterstudiengang Digitale Methodik in den Geistes- und Kulturwissenschaften ist der Nachweis eines Bachelorabschlusses in einer Geistes- oder Kulturwissenschaft oder einem Fach der angewandten Informatik oder einem Fach mit einem informationswissenschaftlichen Schwerpunkt oder eines Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland, der sich davon nicht wesentlich unterscheidet.
(2) Es wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über ausreichende aktive und passive englische Sprachkenntnisse verfügen, die zur Lektüre englischsprachiger Fachliteratur und zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen in englischer Sprache befähigen; dies umfasst nicht das Anfertigen von schriftlichen Studienleistungen sowie von Prüfungsleistungen in englischer Sprache. Eine Ausnahme bildet das Modul Digitale Methodik, insbesondere im Schwerpunkt English Linguistics. Für diesen Schwerpunkt werden englische Sprachkenntnisse auf mindestens B2-Niveau empfohlen.
Themenschwerpunkte
- Schwerpunkte:
- Digital Humanities, Verarbeitung von Raumbezug: Geographische Informationssysteme, 3D, Spatial Humanities, Verarbeitung von Musik und Medien: Editorik von Musik und Noten, digitale Musikphilologie, Verarbeitung von Text und Sprache: Natural Language Processing, Editorik, Retrodigitalisierung, Translationstechnologie, Computerlinguistik
Fristen & Termine
Wintersemester
- Vorlesungszeit:
-
18.10.2021 - 15.02.2022
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
- Studienanfänger:
-
01.06.2021 - 01.09.2021In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07.2020. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
- Hochschulwechsler:
-
01.06.2021 - 01.09.2021
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
01.06.2021 - 01.09.2021Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) erworben haben, sollten ihre Zeugnisse so früh wie möglich über den Studierendenservice - Zulassung International (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte spätestens sechs bis acht Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. Bewerber/innen mit ausländischen Zeugnissen bietet die JGU studienvorbereitende Deutschkurse bzw. das Studienkolleg zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung an (Bewerbungsfristen siehe www.studium.uni-mainz.de/bewerbungsfristen).
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07.2020. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
01.06.2021 - 01.09.2021Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) erworben haben, sollten ihre Zeugnisse so früh wie möglich über den Studierendenservice - Zulassung International (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte spätestens sechs bis acht Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. Bewerber/innen mit ausländischen Zeugnissen bietet die JGU studienvorbereitende Deutschkurse bzw. das Studienkolleg zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung an (Bewerbungsfristen siehe www.studium.uni-mainz.de/bewerbungsfristen).
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07.2020. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
- Studienanfänger:
-
01.06.2021 - 15.07.2021Teilnahme am Losverfahren für grundständige Fächer (WiSe 01.09.-30.09.; SoSe 01.03.-31.03.): www.studium.uni-mainz.de/losverfahren-bewerbung
- Hochschulwechsler:
-
01.06.2021 - 15.07.2021
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
01.06.2021 - 15.07.2021Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) erworben haben, sollten ihre Zeugnisse so früh wie möglich über den Studierendenservice - Zulassung International (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte spätestens sechs bis acht Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. Bewerber/innen mit ausländischen Zeugnissen bietet die JGU studienvorbereitende Deutschkurse bzw. das Studienkolleg zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung an (Bewerbungsfristen siehe www.studium.uni-mainz.de/bewerbungsfristen).
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
01.06.2021 - 15.07.2021Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) erworben haben, sollten ihre Zeugnisse so früh wie möglich über den Studierendenservice - Zulassung International (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte spätestens sechs bis acht Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. Bewerber/innen mit ausländischen Zeugnissen bietet die JGU studienvorbereitende Deutschkurse bzw. das Studienkolleg zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung an (Bewerbungsfristen siehe www.studium.uni-mainz.de/bewerbungsfristen).
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
- Studienanfänger:
-
01.04.2021 - 01.09.2021In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05.2021. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
- Hochschulwechsler:
-
01.04.2021 - 01.09.2021
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
01.04.2021 - 01.09.2021Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) erworben haben, sollten ihre Zeugnisse so früh wie möglich über den Studierendenservice - Zulassung International (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte spätestens sechs bis acht Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. Bewerber/innen mit ausländischen Zeugnissen bietet die JGU studienvorbereitende Deutschkurse bzw. das Studienkolleg zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung an (Bewerbungsfristen siehe www.studium.uni-mainz.de/bewerbungsfristen).
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05.2020. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
01.04.2021 - 01.09.2021Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) erworben haben, sollten ihre Zeugnisse so früh wie möglich über den Studierendenservice - Zulassung International (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte spätestens sechs bis acht Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. Bewerber/innen mit ausländischen Zeugnissen bietet die JGU studienvorbereitende Deutschkurse bzw. das Studienkolleg zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung an (Bewerbungsfristen siehe www.studium.uni-mainz.de/bewerbungsfristen).
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05.2020. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
- Studienanfänger:
-
01.04.2021 - 15.05.2021Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): www.studium.uni-mainz.de/losverfahren-master
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
- Hochschulwechsler:
-
01.04.2021 - 15.05.2021
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
01.04.2021 - 15.05.2021Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) erworben haben, sollten ihre Zeugnisse so früh wie möglich über den Studierendenservice - Zulassung International (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte spätestens sechs bis acht Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. Bewerber/innen mit ausländischen Zeugnissen bietet die JGU studienvorbereitende Deutschkurse bzw. das Studienkolleg zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung an (Bewerbungsfristen siehe www.studium.uni-mainz.de/bewerbungsfristen).
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
01.04.2021 - 15.05.2021Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) erworben haben, sollten ihre Zeugnisse so früh wie möglich über den Studierendenservice - Zulassung International (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte spätestens sechs bis acht Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. Bewerber/innen mit ausländischen Zeugnissen bietet die JGU studienvorbereitende Deutschkurse bzw. das Studienkolleg zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung an (Bewerbungsfristen siehe www.studium.uni-mainz.de/bewerbungsfristen).
Sommersemester
- Vorlesungszeit:
-
12.04.2021 - 17.07.2021
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
Sonstiges
Anmerkung:
Der Studiengang wird mit der Hochschule Mainz - University of Applied Sciences angeboten; kooperiert wird zudem mit vier geistes- und kulturwissenschaftlichen Forschungsinstitutionen in Mainz.
Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden.
Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).
Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden.
Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).
Kontakt Hochschule
Weitere Informationen / Services:
www.uni-mainz.de
Diese Informationen werden durch Zugriff auf den HOCHSCHULKOMPASS der HRK erzeugt.
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