Digitale Methodik in den Geistes- und Kulturwissenschaften
- Studienfeld(er): Angewandte Informatik, Digitale Medien, Geschichte, Kulturwissenschaft, Medienkultur
- Startdatum: nur Wintersemester
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Zulassungsmodus: Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
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Das sagen Studierende über Mainz
Zugangsvoraussetzung für den integrierten Masterstudiengang Digitale Methodik in den Geistes- und Kulturwissenschaften ist der Nachweis eines Bachelorabschlusses in einer Geistes- oder Kulturwissenschaft oder einem Fach der angewandten Informatik oder einem Fach mit einem informationswissenschaftlichen Schwerpunkt oder eines Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland, der sich davon nicht wesentlich unterscheidet.
Es wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über ausreichende aktive und passive englische Sprachkenntnisse verfügen, die zur Lektüre englischsprachiger Fachliteratur und zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen in englischer Sprache befähigen; dies umfasst nicht das Anfertigen von schriftlichen Studienleistungen sowie von Prüfungsleistungen in englischer Sprache. Eine Ausnahme bildet das Modul „Digitale Methodik“, v.a. im Schwerpunkt English Linguistics. Für diesen Schwerpunkt werden englische Sprachkenntnisse auf mind. B2-Niveau empfohlen.
- Schwerpunkte:
- Digital Humanities, Geschichtswissenschaften, Verarbeitung von Musik und Medien: Editorik von Musik und Noten, digitale Musikphilologie, Verarbeitung von Raumbezug: Geographische Informationssysteme, 3D, Spatial Humanities, Verarbeitung von Text und Sprache: Natural Language Processing, Editorik, Retrodigitalisierung, Translationstechnologie, Computerlinguistik
- Nächste Vorlesungszeit:
-
13.04.2026 - 11.07.2026Vorlesungsende Medizin und Zahnmedizin am 18.07.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus Deutschland:
-
01.04.2026 - 15.05.2026Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.04.2026 - 15.05.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.04.2026 - 15.05.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Zugangsvoraussetzung für den integrierten Masterstudiengang Digitale Methodik in den Geistes- und Kulturwissenschaften ist der Nachweis eines Bachelorabschlusses in einer Geistes- oder Kulturwissenschaft oder einem Fach der angewandten Informatik oder einem Fach mit einem informationswissenschaftlichen Schwerpunkt oder eines Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland, der sich davon nicht wesentlich unterscheidet.
Es wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über ausreichende aktive und passive englische Sprachkenntnisse verfügen, die zur Lektüre englischsprachiger Fachliteratur und zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen in englischer Sprache befähigen; dies umfasst nicht das Anfertigen von schriftlichen Studienleistungen sowie von Prüfungsleistungen in englischer Sprache. Eine Ausnahme bildet das Modul „Digitale Methodik“, v.a. im Schwerpunkt English Linguistics. Für diesen Schwerpunkt werden englische Sprachkenntnisse auf mind. B2-Niveau empfohlen.
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- Digital Humanities, Geschichtswissenschaften, Verarbeitung von Musik und Medien: Editorik von Musik und Noten, digitale Musikphilologie, Verarbeitung von Raumbezug: Geographische Informationssysteme, 3D, Spatial Humanities, Verarbeitung von Text und Sprache: Natural Language Processing, Editorik, Retrodigitalisierung, Translationstechnologie, Computerlinguistik
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- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus Deutschland:
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01.04.2026 - 15.05.2026Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.04.2026 - 15.05.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.04.2026 - 15.05.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden.
Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).
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