Deutsches Recht für im Ausland graduierte Juristen
- Abschluss: Magister
- Sachgebiet(e): Rechtswissenschaft, Jura
- Regelstudienzeit: 3 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Standort(e): Konstanz

Universitätsstraße 10
78464 Konstanz
Tel: 07531 88-0
Fax: 07531 88-3688
Beim Studiengang Deutsches Recht für im Ausland graduierte Juristen an der Universität Konstanz handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Magister
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Rechtswissenschaft, Jura.
Die Regelstudienzeit beträgt 3 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 18 Monate.
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.
Das Studium wird als Vollzeitstudium in Konstanz angeboten.
Die Lehrveranstaltungen werden in Konstanz angeboten.
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: Sommer- und Wintersemester.
Der Studiengang Deutsches Recht für im Ausland graduierte Juristen hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.
Für das Studium des Fachs Deutsches Recht für im Ausland graduierte Juristen gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
ausländischer Hochschulabschluss in Rechtswissenschaft; Nachweis der erforderlichen Deutschkenntnisse durch Testdaf Stufe 4 und DSH Stufe 2
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
- Vorlesungszeit:
-
23.10.2023 - 10.02.2024
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- Hochschulwechsler:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- Vorlesungszeit:
-
08.04.2024 - 13.07.2024
- Studienanfänger:
-
Bis 15.03.2024
- Hochschulwechsler:
-
Bis 15.01.2024
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
15. Januar (zulassungsbeschränkte Studiengänge), 15. März (zulassungsfreie Studiengänge), sofern nicht anders angegeben
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Bis 15.01.2024
- Studienanfänger:
-
Bis 15.01.2024
- Hochschulwechsler:
-
Bis 15.01.2024
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Bis 15.01.2024ggf. abweichende Fristen finden Sie bei den Informationen zum Studiengang
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Bis 15.01.2024ggf. abweichende Fristen finden Sie bei den Informationen zum Studiengang

Das Studium im Portrait
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- ausländischer Hochschulabschluss in Rechtswissenschaft; Nachweis der erforderlichen Deutschkenntnisse durch Testdaf Stufe 4 und DSH Stufe 2

Leider liegen uns keine weiteren Informationen vor.
- Vorlesungszeit:
-
23.10.2023 - 10.02.2024
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- Hochschulwechsler:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- Vorlesungszeit:
-
08.04.2024 - 13.07.2024
- Studienanfänger:
-
Bis 15.03.2024
- Hochschulwechsler:
-
Bis 15.01.2024
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
15. Januar (zulassungsbeschränkte Studiengänge), 15. März (zulassungsfreie Studiengänge), sofern nicht anders angegeben
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Bis 15.01.2024
- Studienanfänger:
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Bis 15.01.2024
- Hochschulwechsler:
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Bis 15.01.2024
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Bis 15.01.2024ggf. abweichende Fristen finden Sie bei den Informationen zum Studiengang
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Bis 15.01.2024ggf. abweichende Fristen finden Sie bei den Informationen zum Studiengang

- Studienbeitrag (Bemerkung):
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Wenn Sie im weiterführenden Studiengang Rechtswissenschaft LL.M. eingeschrieben sind, erhebt die Universität Konstanz von Ihnen eine spezielle Studiengebühr in Höhe von 500 Euro pro Semester. Hinzu kommen die üblichen Gebühren und Beiträge.
In Baden-Württemberg gibt es Studiengebühren für Studierende aus Ländern außerhalb der EU/des EWR, sowie Gebühren für ein Zweitstudium. Es bestehen Ausnahmen. Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte unserer Webseite.

