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Studienprofil
Magister
Deutsches Recht für im Ausland graduierte Juristen
Universität Konstanz
Ein Angebot der Universität Konstanz. Für den Inhalt ist die Hochschule verantwortlich.
Steckbrief
- Abschluss:
- Magister
- Sachgebiet(e):
- Informatik, Praktische Informatik, Rechtswissenschaft, Jura
- Regelstudienzeit:
- 3 Semester
- Hauptunterrichtssprache:
- Deutsch
- Studienform(en):
- Vollzeitstudium
- Standort(e):
- Konstanz
Weitere basisinformationen
Zulassung & Bewerbung
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- ausländischer Hochschulabschluss in Rechtswissenschaft; Nachweis der erforderlichen Deutschkenntnisse durch Testdaf Stufe 4 und DSH Stufe 2
Themenschwerpunkte
Leider liegen uns keine weiteren Informationen vor.
Fristen & Termine
Wintersemester
- Vorlesungszeit:
-
25.10.2021 - 12.02.2022
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
- Studienanfänger:
-
Bis 15.09.2021
- Hochschulwechsler:
-
Bis 31.07.2021
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Bis 15.09.202131.07. einmalig für WS 2021/22 (zulassungsbeschränkte Studiengänge) und 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Bis 15.09.2021
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
- Studienanfänger:
-
Bis 31.07.2021
- Hochschulwechsler:
-
Bis 31.07.2021
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Bis 31.07.202131.07. einmalig für WS 2021/22 (zulassungsbeschränkte Studiengänge) und 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Bis 31.07.202131.07. einmalig für WS 2021/22 (zulassungsbeschränkte Studiengänge) und 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
- Studienanfänger:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- Hochschulwechsler:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
Sommersemester
- Vorlesungszeit:
-
12.04.2021 - 24.07.2021
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
15. Januar (zulassungsbeschränkte Studiengänge), 15. März (zulassungsfreie Studiengänge), sofern nicht anders angegeben
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
Sonstiges
- Studienbeitrag (Bemerkung):
- Wenn Sie im weiterführenden Studiengang Rechtswissenschaft LL.M. eingeschrieben sind, erhebt die Universität Konstanz von Ihnen eine spezielle Studiengebühr in Höhe von 500 Euro pro Semester. Hinzu kommen die üblichen Gebühren und Beiträge.
In Baden-Württemberg gibt es ab WS 2017/18 Studiengebühren für Studierende aus Ländern außerhalb der EU/des EWR, sowie Gebühren für ein Zweitstudium. Es bestehen Ausnahmen. Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte unserer Webseite.
Anmerkung:
Im Anschluss an die 2 Semester wird eine Magisterarbeit in einem Zeitraum von 3 Monaten angefertigt.
Kontakt Hochschule
Weitere Informationen / Services:
www.uni-konstanz.de
Diese Informationen werden durch Zugriff auf den HOCHSCHULKOMPASS der HRK erzeugt.
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