Demokratie und Governance
- Studienfeld(er): Internationale Beziehungen, Politikwissenschaft
- Startdatum: Sommer- und Wintersemester
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
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Das sagen Studierende über Gießen
Einschlägige Bachelor-Abschlüsse, die an Hochschulen im In-und Ausland erworben wurden bzw. vergleichbare Qualifikationen stellen die Zulassungsvoraussetzungen für den Master-Studiengang dar. Es gelten alle Diplom-, Magister- oder Bachelor-Abschlüsse als einschlägig, sofern das bisherige Studium Kenntnisse und Kompetenzen insbesondere in sozialwissenschaftlichen Disziplinen (Politikwissenschaft, Soziologie, Volkswirtschaft) bzw. kombinierten Studiengängen mit sozialwissenschaftlichen Schwerpunkten (etwa Regionalwissenschaften) aufweist. Notwendige Kenntnisse können ggf. auch im Rahmen eines Propädeutikums während des 1. Semesters nachgewiesen werden. Die folgenden Abschlüsse werden prinzipiell als einem Bachelor-Abschluss gleichwertige Zulassungsvoraussetzungen anerkannt: Lehramt an Haupt-und Realschulen, Lehramt an Gymnasien, Lehramt an berufsbildenden Schulen. Der Prüfungsausschuss kann weitere Studiengänge nach Einzelfallprüfung als gleichwertig anerkennen.
- Schwerpunkte:
- Internationale Kooperation, Moderne Demokratien und Zivilgesellschaften, Politische Partizipation
- Nächste Vorlesungszeit:
-
13.04.2026 - 17.07.2026weitere Informationen: www.uni-giessen.de/studium/semesterzeiten
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.06.2026 - 15.08.2026Für Weiterbildungsmaster gelten abweichende Fristen siehe http://www.uni-giessen.de/cms/studium/bewerbung/ergaenzung_aufbau
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.06.2026 - 15.08.2026
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Einschlägige Bachelor-Abschlüsse, die an Hochschulen im In-und Ausland erworben wurden bzw. vergleichbare Qualifikationen stellen die Zulassungsvoraussetzungen für den Master-Studiengang dar. Es gelten alle Diplom-, Magister- oder Bachelor-Abschlüsse als einschlägig, sofern das bisherige Studium Kenntnisse und Kompetenzen insbesondere in sozialwissenschaftlichen Disziplinen (Politikwissenschaft, Soziologie, Volkswirtschaft) bzw. kombinierten Studiengängen mit sozialwissenschaftlichen Schwerpunkten (etwa Regionalwissenschaften) aufweist. Notwendige Kenntnisse können ggf. auch im Rahmen eines Propädeutikums während des 1. Semesters nachgewiesen werden. Die folgenden Abschlüsse werden prinzipiell als einem Bachelor-Abschluss gleichwertige Zulassungsvoraussetzungen anerkannt: Lehramt an Haupt-und Realschulen, Lehramt an Gymnasien, Lehramt an berufsbildenden Schulen. Der Prüfungsausschuss kann weitere Studiengänge nach Einzelfallprüfung als gleichwertig anerkennen.
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