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Studiengangsprofil
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Romanistik interkulturell

Short-Facts
  • Abschluss: Master of Arts
  • Sachgebiet(e): Allgemeine Literaturwissenschaft, Allgemeine Sprachwissenschaft, Romanistik
  • Regelstudienzeit: 4 Semester
  • Hauptunterrichtssprache: Deutsch
  • Studienform(en): Vollzeitstudium, Internationaler Studiengang
  • Standort(e): Mainz
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Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Romanistik interkulturell im CHE-Hochschulranking
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Kontakt
Hochschulstandort
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Saarstraße 21
55122 Mainz
Tel: 06131 39-0
Fax: 06131 39-22919
Weitere Informationen / Services:
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Romanistik interkulturell studiere?

Beim Studiengang Romanistik interkulturell an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Master of Arts

Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?

Das Sachgebiet des Studiengangs ist Allgemeine Literaturwissenschaft, Allgemeine Sprachwissenschaft, Romanistik.

Wie lange dauert das Studium?

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 24 Monate.

In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch und Spanisch statt.

In welcher Form wird das Studium Romanistik interkulturell angeboten?

Das Studium wird als Vollzeitstudium und als internationaler Studiengang in Mainz angeboten.

Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Lehrveranstaltungen werden in Mainz angeboten.

Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?

Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: Sommer- und Wintersemester.

Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?

Der Studiengang Romanistik interkulturell hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.

Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Romanistik interkulturell zu studieren?

Für das Studium des Fachs Romanistik interkulturell gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Bachelorabschluss in Romanistik oder gleichwertiger Studienabschlusses an einer deutschen/ausländischen Hochschule, mit mind. 60 LP im Fach Romanistik mit der Spezifizierung in der Philologie von RK1 erworben sein.
Lateinkenntnisse im Umfang des Latinums.
Sprachkenntnisse in der Sprache von RK2 auf dem Niveau des Europäischen Referenzrahmens B1. Der Nachweis erfolgt durch den erfolgreich abgeschlossenen "Sprachpraktischen Eingangstest". Folgende Sprachzertifikate werden als Äquivalent anerkannt:
-Französisch: Diplôme d'Études en Langue Française (DELF B1)
-Spanisch: Diploma de Español Lengua Extranjera (DELE Inicial B1)
-Italienisch: Certificazione di Italiano come Lingua Straniera (CILS UNO-B1)
Ausreichende englische Sprachkenntnisse werden vorausgesetzt.
Bei ausländischen Studienbewerber:innen aus nichtdeutschsprachigen Ländern ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf Niveau der "Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)" erforderlich.

Welche Themenschwerpunkte gibt es?

Themenschwerpunkte im Studienfach Romanistik interkulturell sind:

Schwerpunkte:
Französisch / Literatur, Französisch / Sprache, Italienisch / Literatur, Italienisch / Sprache, Spanisch / Literatur, Spanisch / Sprache
Weitere Sprachen:
Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Spanisch

Wann kann ich mich bewerben?

Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:

Wintersemester
Vorlesungszeit:
21.10.2024 - 08.02.2025
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.06.2024 - 01.09.2024
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Hochschulwechsler:
01.06.2024 - 01.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.06.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. - bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.06.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. - bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.06.2024 - 15.07.2024
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Teilnahme am Losverfahren für grundständige Fächer (WiSe 01.09.-30.09.; SoSe 01.03.-31.03.): https://www.studium.uni-mainz.de/meine-bewerbung/bewerbungsverfahren/losverfahren/
Hochschulwechsler:
01.06.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.06.2024 - 15.07.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.06.2024 - 15.07.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.04.2024 - 01.09.2024
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Hochschulwechsler:
01.04.2024 - 01.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.04.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.04.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.04.2024 - 15.05.2024
Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Hochschulwechsler:
01.04.2024 - 15.05.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.04.2024 - 15.05.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.04.2024 - 15.05.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Sommersemester
Vorlesungszeit:
15.04.2024 - 20.07.2024
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.10.2024 - 01.03.2025
Für Masterstudiengänge mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.11. Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Hochschulwechsler:
01.10.2024 - 01.03.2025
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.10.2024 - 01.03.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.10.2024 - 01.03.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.10.2024 - 15.11.2024
Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Hochschulwechsler:
01.10.2024 - 15.11.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.10.2024 - 15.11.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
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Zulassung & Bewerbung

Zulassungssemester:
Sommer- und Wintersemester
Zulassungsmodus:
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Zugangsvoraussetzungen:
Bachelorabschluss in Romanistik oder gleichwertiger Studienabschlusses an einer deutschen/ausländischen Hochschule, mit mind. 60 LP im Fach Romanistik mit der Spezifizierung in der Philologie von RK1 erworben sein.
Lateinkenntnisse im Umfang des Latinums.
Sprachkenntnisse in der Sprache von RK2 auf dem Niveau des Europäischen Referenzrahmens B1. Der Nachweis erfolgt durch den erfolgreich abgeschlossenen "Sprachpraktischen Eingangstest". Folgende Sprachzertifikate werden als Äquivalent anerkannt:
-Französisch: Diplôme d'Études en Langue Française (DELF B1)
-Spanisch: Diploma de Español Lengua Extranjera (DELE Inicial B1)
-Italienisch: Certificazione di Italiano come Lingua Straniera (CILS UNO-B1)
Ausreichende englische Sprachkenntnisse werden vorausgesetzt.
Bei ausländischen Studienbewerber:innen aus nichtdeutschsprachigen Ländern ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf Niveau der "Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)" erforderlich.
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Themenschwerpunkte

Schwerpunkte:
Französisch / Literatur, Französisch / Sprache, Italienisch / Literatur, Italienisch / Sprache, Spanisch / Literatur, Spanisch / Sprache
Weitere Sprachen:
Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Spanisch

Fristen & Termine

Wintersemester
Vorlesungszeit:
21.10.2024 - 08.02.2025
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.06.2024 - 01.09.2024
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Hochschulwechsler:
01.06.2024 - 01.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.06.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. - bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.06.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. - bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.06.2024 - 15.07.2024
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Teilnahme am Losverfahren für grundständige Fächer (WiSe 01.09.-30.09.; SoSe 01.03.-31.03.): https://www.studium.uni-mainz.de/meine-bewerbung/bewerbungsverfahren/losverfahren/
Hochschulwechsler:
01.06.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.06.2024 - 15.07.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.06.2024 - 15.07.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.04.2024 - 01.09.2024
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Hochschulwechsler:
01.04.2024 - 01.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.04.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.04.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.04.2024 - 15.05.2024
Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Hochschulwechsler:
01.04.2024 - 15.05.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.04.2024 - 15.05.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.04.2024 - 15.05.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Sommersemester
Vorlesungszeit:
15.04.2024 - 20.07.2024
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.10.2024 - 01.03.2025
Für Masterstudiengänge mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.11. Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Hochschulwechsler:
01.10.2024 - 01.03.2025
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.10.2024 - 01.03.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.10.2024 - 01.03.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.10.2024 - 15.11.2024
Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Hochschulwechsler:
01.10.2024 - 15.11.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.10.2024 - 15.11.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
HRK Logo
Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.

Sonstiges

Anmerkung:
Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden.
Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).

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Diese Daten stammen vom CHE-Ranking, Deutschlands größtem Hochschulranking (Datenstand 2022).

Studienergebnis

Credits insgesamt
120
Regelstudienzeit
4 Semester

Das Studium

Art des Studiengangs
konsekutiver Masterstudiengang, Präsenzstudium, vollzeit
Fachausrichtung
Französisch; Italienisch; Spanisch

Weitere Infos

Besonderheiten des Studiengangs

Der Studiengang fokussiert Berührungen und Kontraste innerhalb der romanischen Sprachen und Literaturen in Europa und Übersee (Schwerpunkt wahlweise auf Sprach- oder Literaturwissenschaft). Die Vertiefung und Fortführung eines romanischen Kulturbereichs aus dem B.A. (Französisch, Spanisch oder Italienisch) wird ergänzt durch das Studium eines weiteren romanischen Kulturbereichs aus dieser Fächergruppe (als RK2) sowie optional einen dritten Kulturbereich (RK3), für den auch Portugiesisch und Rumänisch wählbar sind. Ebenso werden interdisziplinäre Module angeboten.

Besonderheiten in der internationen Ausrichtung des Studiengang

18-32 Credits aus Lehrveranstaltungen zu Interkulturellen Kompetenzen sind anrechenbar

Internationale Ausrichtung

Anteil fremdsprachiger Lehrveranstaltungen
30 %
Auslandsaufenthalt
Auslandsaufenthalt nicht obligatorisch, aber Credits anrechenbar
Gemeinsames Studienprogramm mit ausländischer Hochschule
nein

Lehre in Kernbereichen

Kulturwissenschaft
7,6 %
Literaturwissenschaft
33,3 %
Regionalwissenschaften
0,0 %
Sprachwissenschaft
29,8 %
Weitere Bereiche
29,3 %

Der Fachbereich

Anzahl der Lehrenden
25
Studierende am Fachbereich
380
Anzahl Masterstudierende (ohne Lehramt)
10

Weitere Infos

Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigungsbefähigung

Der Profilschwerpunkt "Kulturkontakte" mit globaler Reichweite (u. a. Frankophonie, Lusophonie und spanischsprachige Welt) dieses forschungsorientierten Masters fokussiert den Großteil der zu erlernenden weiterführenden Fertigkeiten und Kompetenzen, die den Anforderungen des Kultur- und Wissenschaftssmanagements Rechnung tragen.

Besonderheiten in der Lehre

"Vollromanistisches" Angebot inklusive Frankophonie- und Lateinamerika-Studien; optionale Sprachkurse in Italienisch, Portugiesisch und Rumänisch; volles Studienangebot als B.A.-Beifach inklusive Portugiesisch; mögliche Option Rumänisch. Forschungsorientierte Lehre; ausgebaute Didaktik; umfangreiches Lehrangebot in den jeweiligen Fremdsprachen durch hohen Anteil muttersprachlicher Lehrkräfte; interdisziplinäre Ausrichtung und Schwerpunktlegung auf Interkulturalität in den M.A. Studiengängen. Vollakkreditierte binationale Studiengänge (Université de Bourgogne, Dijon) vom BA bis zur Promotion.

Besonderheiten in der Internationalen Ausrichtung

Binationale Studiengänge der DFH mit Option der trinationalen Erweiterung (Sherbrooke), im Fach Französisch möglich vom B.A./B.Ed bis Promotion mit Ko-Betreuung und Doppeldiplom. Gut etablierte Partnerschaften (Erasmus/FORTHEM) u.a mit Unis in Frankreich, Italien, Spanien, in der französischspr. Schweiz, Portugal und Rumänien sowie in Kanada, Kolumbien und Brasilien. Betreuung ausländischer Stipendiaten (DAAD/Erasmus). Internationale Forschungskooperationen und -Vernetzung; internationale Vortragstätigkeit sowie Gutachtertätigkeit der Lehrenden; Mitarbeit in Gremien auf internationaler Ebene.

Besonderheiten in der Ausstattung

Medial gestütztes Lehren und Lernen, Nutzung von E-Learning-Plattformen und E-Klausuren, ausreichendes Angebot von Computerarbeitsplätzen in Bibliotheken und PC-Pools. Spezielle Forschungsdatenbanken des Frankreichschwerpunktes der Universitätsbibliothek. Unterstützung bei der Einführung neuer digitaler Formate.

Besonderheiten in der Forschung / Forschungsschwerpunkte

Literatur und Kultur der Frühen Neuzeit; des XIX. Jh.; Komödie der Aufklärung, Gegenwartsliteratur; Marcel Proust; Kolonialismus/Postkolonialismus; außereuropäische Literaturen; Frankophonie; Interkulturalität; literarische Anthropologie; Erinnerungskulturen; Genderlinguistik; Medienlinguistik; Politolinguistik; Onomastik; Sprachnormierung; Mehrsprachigkeit; L3-Erwerb; DFG-Projekt (2022–25) zur Phonologie des bulgarischen Judenspanisch; Migrationsforschung; Sprachlehr- und -lernforschung, Mehrsprachigkeitsdidaktik; Text-/Medienkompetenz; Dolomitenladinisch.

Besonderheiten in der Förderung wissenschaftlichen Nachwuchses

Doktorandenkolloquien; Beteiligung an das Deutsch-französische Doktorandenkolleg Mainz-Dijon (DFH); internationale Kooperation mit der Möglichkeit der co-tutelle; Möglichkeit der Finanzierung von Kongressteilnahme durch Förderstufe 1 der JGU; der Teilnahme am Christine de Pizan-Mentoringprogramm; des Exposé-Stipendiums (Übergang Master-Promotion) der Gutenberg Graduate School of the Humanities and Social Sciences. Unterstützung der frühen wissenschaftlichen Selbstständigkeit, Karriereförderung/externes Mentoring. Unterstützung bei der Einwerbung von Stipendien.

Sonstige Besonderheiten

Schwerpunktbibliothek Frankreich-Forschung; Erweiterung 2013 in Kooperation mit der UB/"Förderung herausragender Forschungsbibliotheken" (DFG) in Richtung Frankophonie- und Interkulturalitätsforschung; interdisziplinäre Forschungsplattform "Forum Interkulturelle Frankreich und Frankophonie-Studien"; Gründung des Zentrums für Frankreich- und Frankophonie-Studien (2019); Forum für Italienstudien; Kooperation mit Kulturinstituten (Institut Français, Mainz; Instituto Cervantes, Frankfurt; Camões-Institut, Berlin, Istituto Italiano di Cultura; Instituts f. Rumänische Sprache, Bukarest).

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Diese Daten stammen vom CHE-Ranking, Deutschlands größtem Hochschulranking (Datenstand 2022).

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