Romanistik interkulturell
- Studienfeld(er): Allgemeine Literaturwissenschaft, Allgemeine Sprachwissenschaft, Romanistik
- Startdatum: Sommer- und Wintersemester
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium, Internationaler Studiengang
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
Saarstraße 21
55122 Mainz
Tel: 06131 39-0
Fax: 06131 39-22919
Bachelorabschluss in Romanistik oder gleichwertiger Studienabschlusses an einer deutschen/ausländischen Hochschule, mit mind. 60 LP im Fach Romanistik mit der Spezifizierung in der Philologie von RK1 erworben sein.
Lateinkenntnisse im Umfang des Latinums.
Sprachkenntnisse in der Sprache von RK2 auf dem Niveau des Europäischen Referenzrahmens B1. Der Nachweis erfolgt durch den erfolgreich abgeschlossenen "Sprachpraktischen Eingangstest". Folgende Sprachzertifikate werden als Äquivalent anerkannt:
-Französisch: Diplôme d'Études en Langue Française (DELF B1)
-Spanisch: Diploma de Español Lengua Extranjera (DELE Inicial B1)
-Italienisch: Certificazione di Italiano come Lingua Straniera (CILS UNO-B1)
Ausreichende englische Sprachkenntnisse werden vorausgesetzt.
Bei ausländischen Studienbewerber:innen aus nichtdeutschsprachigen Ländern ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf Niveau der "Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)" erforderlich.
- Schwerpunkte:
- Französisch / Literatur, Französisch / Sprache, Italienisch / Literatur, Italienisch / Sprache, Spanisch / Literatur, Spanisch / Sprache
- Weitere Sprachen:
- Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Spanisch
- Nächste Vorlesungszeit:
-
27.10.2025 - 14.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.10.2025 - 01.03.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.10.2025 - 01.03.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Bachelorabschluss in Romanistik oder gleichwertiger Studienabschlusses an einer deutschen/ausländischen Hochschule, mit mind. 60 LP im Fach Romanistik mit der Spezifizierung in der Philologie von RK1 erworben sein.
Lateinkenntnisse im Umfang des Latinums.
Sprachkenntnisse in der Sprache von RK2 auf dem Niveau des Europäischen Referenzrahmens B1. Der Nachweis erfolgt durch den erfolgreich abgeschlossenen "Sprachpraktischen Eingangstest". Folgende Sprachzertifikate werden als Äquivalent anerkannt:
-Französisch: Diplôme d'Études en Langue Française (DELF B1)
-Spanisch: Diploma de Español Lengua Extranjera (DELE Inicial B1)
-Italienisch: Certificazione di Italiano come Lingua Straniera (CILS UNO-B1)
Ausreichende englische Sprachkenntnisse werden vorausgesetzt.
Bei ausländischen Studienbewerber:innen aus nichtdeutschsprachigen Ländern ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf Niveau der "Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)" erforderlich.
- Schwerpunkte:
- Französisch / Literatur, Französisch / Sprache, Italienisch / Literatur, Italienisch / Sprache, Spanisch / Literatur, Spanisch / Sprache
- Weitere Sprachen:
- Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Spanisch
- Nächste Vorlesungszeit:
-
27.10.2025 - 14.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.10.2025 - 01.03.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
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01.10.2025 - 01.03.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).