Höheres Lehramt an beruflichen Schulen - Elektro- und Informationstechnik
- Studienfeld(er): Automatisierungstechnik, Elektrotechnik (Lehramt), Energietechnik, Informationstechnik, Informationstechnik (Lehramt), Sensorik, Messtechnik
- Startdatum: Sommer- und Wintersemester
- Regelstudienzeit: 3 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Zulassungsmodus: Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
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68 Personen haben diese Frage beantwortet. Dies ergibt einen Durchschnittswert von 4,7 Sternen.
Quellen: HeyStudium-Anschlussfragebogen der CHE-Studierendenbefragung, HeyStudium User:innen-Befragung
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Quellen: HeyStudium-Anschlussfragebogen der CHE-Studierendenbefragung, HeyStudium User:innen-Befragung
Das sagen Studierende über Karlsruhe
Das dem Abschluss zugrundeliegende Bachelorstudium muss mit einem Mindestumfang von 210 CP oder mit mindestens dreieinhalbjähriger Regelstudienzeit absolviert worden sein.
2. Ein Nachweis über erbrachte Studienleistungen in folgenden Bereichen
a) erste Fachrichtung: mindestens 120 CP
b) zweite Fachrichtung: mindestens 60 CP
c) Bildungswissenschaften: mindestens 12 CP
3. Ein Schulpraktikum an einer beruflichen Schule in Baden-Württemberg im Umfang von mindestens drei Wochen.
Eine bedingte Zulassung ist möglich, wenn CPs im Bereich der Bildungswissenschaften oder das Schulpraktikum fehlen. Die Zulassung erfolgt dann unter der Auflage, die fehlenden Anteile innerhalb des ersten Studienjahres zu erbringen und nachzuweisen.
- Lehramtsbefähigender Master für:
-
- Berufliche Schulen
Leider liegen uns zu diesem Studiengang keine spezifischen Fristen und Termine vor. Im Hochschulprofil kannst du Informationen bekommen.
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Das dem Abschluss zugrundeliegende Bachelorstudium muss mit einem Mindestumfang von 210 CP oder mit mindestens dreieinhalbjähriger Regelstudienzeit absolviert worden sein.
2. Ein Nachweis über erbrachte Studienleistungen in folgenden Bereichen
a) erste Fachrichtung: mindestens 120 CP
b) zweite Fachrichtung: mindestens 60 CP
c) Bildungswissenschaften: mindestens 12 CP
3. Ein Schulpraktikum an einer beruflichen Schule in Baden-Württemberg im Umfang von mindestens drei Wochen.
Eine bedingte Zulassung ist möglich, wenn CPs im Bereich der Bildungswissenschaften oder das Schulpraktikum fehlen. Die Zulassung erfolgt dann unter der Auflage, die fehlenden Anteile innerhalb des ersten Studienjahres zu erbringen und nachzuweisen.
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